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Tierimpfstoffe

Grundsätzlich dürfen Tiere nur direkt durch die behandelnde Tierärztin / den behandelnden Tierarzt geimpft werden. Nur in Ausnahmefällen ist es unter bestimmen Voraussetzungen zulässig, dass Tierärztinnen / Tierärzte Tierimpfstoffe an TierhalterInnen oder von diesen beauftrage Personen (ImpfhelferInnen) abgeben.

Weitere Informationen finden Sie in den u.a.  Dokumenten.

Dokumente:

 

 

Zuständig

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