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Seite 10 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Lissingen (Amtsgericht Daun): Blatt 1416: Flur 23 Nr. 126 – Waldf läche, Wasser f läche, Auf Schwammer tsheide – 33.228 m² Flur 23 Nr. 128 – Landwir tschaf tsf läche, Waldf läche, Wasser f läche, Auf Schwammer tsheide – 57.893 m² Flur 23 Nr. 135 – Waldf läche, Auf Schwammer tsheide – 56.884 m² Grundbuch von Müllenborn (Amtsgericht Daun): Blatt 1030: Flur 3 Nr. 269 – Landwir tschaf tsf läche, Verkehrsf läche, Waldf läche, Auf dem Flur – 9.160 m² Flur 3 Nr. 738/260 – Landwir tschaf tsf läche, Verkehrsf läche, Auf dem Flur – 335 m² Flur 3 Nr. 859/250 Landwir tschaf tsf läche, Auf dem Flur – 1.608 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zum Bürgerentscheid I. Am Sonntag, dem12. Juni 2022, wird über den am 15. April 2022 bekannt gemachten Gegenstand des Bürgerentscheids abgestimmt. Die Abstimmungsfrage lautet: Soll im Landkreis Vulkaneifel eine flächendeckende haushaltsnahe Biotonne anstatt des bestehenden Biocontainersystems eingeführt werden? II. Die Abstimmungshandlung dauert von 8 bis 18 Uhr. III. Stimmberechtigt ist, wer im Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat. Wer nicht brieflich abstimmt, kann nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, der in der Benachrichtigung angegeben ist. Zur Abstimmung soll die Benachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden. IV. Stimmberechtigte, die nicht in ihrem Abstimmungsraum abstimmen wollen, können noch bis Freitag, den 10. Juni 2022, 18 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung einen Abstimmungsschein und Briefabstimmungsunterlagen beantragen. Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Abstimmungsraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Abstimmungstag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für nicht im Stimmberechtigtenverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte, wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden nicht rechtzeitig Einwendungen gegen das Stimmberechtigtenverzeichnis erhoben haben oder über ihre Einwendungen erst nach Abschluss des Stimmberechtigtenverzeichnisses entschieden wird, oder wenn die Voraussetzungen für ihre Eintragung erst nach dem 27. Mai 2022 eingetreten sind oder noch eintreten. V. Die Stimmberechtigten erhalten einen Stimmzettel mit dem Text der zu entscheidenden Angelegenheit in der Form einer Frage. Die Stimmberechtigten geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, ob sie die Frage mit „Ja“ oder mit „Nein“ beantworten. Zusätze der Stimmberechtigten auf dem Stimmzettel sind unzulässig. VI. Abstimmungshandlung und Ermittlung des Ergebnisses des Bürgerentscheids sind öffentlich. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 11.05.2022 Julia Gieseking, Landrätin (als Abstimmungsleiterin) Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Gerolstein (Amtsgericht Daun): Blatt 2907: Flur 14 Nr. 62/4 – Landwir tschaf tsf läche, hinter Flohgretenheck – 12.087 m² (davon eine Teilf läche von ca. 7.000 m²) Flur 14 Nr. 61 – Landwir tschaf tsf läche, Waldf läche, Baland – 63.477 m² (davon eine Teilfäche von ca. 45.000 m²) Flur 14 Nr. 62/3 – Landwir tschaf tsf läche, unter Flohgretenheck – 13.218 m² (davon eine Teilf läche von ca. 10.000 m²) Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

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