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Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 04/2023 WEITERES S. 2 | Medizinstipendium zu vergeben / /Digitaler ISB-Beratertag am 9. Februar 2023 S. 3 | ÖPNV Fahrkartenanträge online stellen / Umweltbildung in Niederschleidweiler S. 4 | Anzeige WFG S. 5 | Jugendschutz auch an Karneval beachten S. 6 | A.R.T. feiert Jubiläum S. 7 | Stellenanzeige Kreisverwaltung S. 8 | Öffentl. Bekanntmachungen S. 9 | Öffentl. Bekanntmachungen / Naturerlebnistipps Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Isabel Schneider Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM Neues Schwerpunktthema für das Heimatjahrbuch 2024 Eifeler Dialekt – oder eher die Dialekte der Eifel? Unsere Sprache, so wie sie sich entwickelt hat und welche Rolle sie heute noch spielt Lange Zeit schien das Eifeler Platt auszusterben. Gerade die jüngere Generation versteht die Älteren zwar noch, kann jedoch den Dialekt selbst oft nicht mehr sprechen. Über viele Jahre hinweg war es vor allem in der Schule oder im Berufsleben verpönt „Platt“ zu sprechen. Ohne den Gebrauch und die stetige Weitergabe wird eine Mundart schnell zur toten Sprache, ein Stück Tradition geht verloren. Glücklicherweise hat hier in den letzten Jahren ein Umdenken stattgefunden. Seit vielen Jahren gibt es Initiativen – auch in Kindergärten und Schulen – zum Erhalt des Eifeler Dialektes. Unter dem Motto „Eifeler Dialekt – oder eher die Dialekte der Eifel? Unsere Sprache, so wie sie sich entwickelt hat und welche Rolle sie heute noch spielt“ rufen wir die Leserinnen und Leser dazu auf, Beiträge für das nächste Heimatjahrbuch einzureichen. Der Redaktionsausschuss des Heimatjahrbuches freut sich auf Ihre Beiträge zur Sprachentwicklung, zu regionalen Besonderheiten und Unterschieden im Eifler Dialekt oder aber auch das een oda anner Verzällchen oder Gedichtchen in Platt – bitte dann auch mit beigefügter Version in Hochdeutsch. Wir sind gespannt auf Ihre Beiträge – Selbstverständlich können Sie uns darüber hinaus auch Beiträge zu den Themen Aktuelles Kreisgeschehen, Geschichte und Geschichten, Natur und Landschaft sowie Fotos zusenden. Redaktionsschluss ist der 31. Mai 2023. Beiträge senden Sie bitte an hjb@vulkaneifel.de „Eifeler Dialekt – oder eher die Dialekte der Eifel? Unsere Sprache, so wie sie sich entwickelt hat und welche Rolle sie heute noch spielt“ Bis zum10.02.2023 stehen in den Bürgerbüros und Zentralen der Kreisverwaltung Vulkaneifel und den Verbandsgemeindeverwaltungen Handysammelboxen des NABU bereit, in die Sie Ihre altenHandys und deren Zubehör einwerfen können. SCHON MITBEKOMMEN?

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Kostenlose Beratung zu den Förderprogrammen für Existenzgründer und Unternehmen im Landkreis Vulkaneifel Digitaler ISB-Beratertag am 9. Februar 2023 Am 9. Februar 2023 informiert die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) als Förderbank des Landes in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH online und kostenfrei zu ihren Wirtschaftsförderprogrammen. Das Angebot richtet sich an Existenzgründer, freiberuflich Tätige und Unternehmen im Landkreis Vulkaneifel, die sich über die Einbindung öffentlicher Mittel in Finanzierungen aller Art – von Gründungsvorhaben bis hin zu Wachstums- und Festigungsinvestitionen – beraten lassen wollen. Weitere Informationen erhalten Interessierte nach Anmeldung unter der Telefonnummer 06592/933-204 oder der E-MailAdresse wfg@vulkaneifel.de. Über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB): Die ISB mit Sitz in Mainz ist die landeseigene Förderbank für Rheinland-Pfalz und unterstützt das Land bei der Umsetzung der Wirtschafts-, Struktur- und Wohnraumförderung. Mit Beratungsangeboten, zinsgünstigen Darlehen, Bürgschaften, Zuschüssen und Eigenkapitalfinanzierungen setzt sie ein breites Portfolio an Fördermöglichkeiten ein und bezieht hierbei auch Mittel des Landes, Bundes und der Europäischen Union ein. Die ISB arbeitet wettbewerbsneutral mit allen Kreditinstituten und Sparkassen zusammen. ein nicht rückzahlbares Teilstipendium von bis zu 500 € monatlich über eine Laufzeit von bis zu 12 Semestern die Möglichkeit, sich durch finanzielle Unterstützung des Landkreises voll und ganz auf das Medizinstudium konzentrieren zu können die Möglichkeit, die Vorzüge des ländlichen Raumes und die hohe Lebensqualität in der Vulkaneifel während der Tätigkeit als Medizinerin/Mediziner kennenzulernen MEDIZINSTIPENDIUM ZU VERGEBEN! Der Landkreis Vulkaneifel fördert auch in 2023 Medizinstudierende und vergibt zum Sommersemester ein Stipendium für das Studium der Humanmedizin. Wir bieten u.a.: Weitere Infos zum Stipendium und zur Bewerbung: www.vulkaneifel.de/aktuelles

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Umweltbildung in Niederscheidweiler An der Bahnhofstraße in Niederscheidweiler entstand in den letzten Monaten ein Platz für Umweltbildung. Vor Ort sind die typischen Gesteine der Vulkaneifel, die alle auch in der Ortsgemeinde zu finden sind, als Schauobjekt vertreten. Dazu zählt auch Basalt, der natürlicherweise als Säule vorkommen kann. Diese zumeist sechseckige Form ist in der Natur beliebt und des Öfteren zu finden. Ein weiteres Beispiel für diese natürliche Form sind Bienenwaben. Der Zusammenhang zwischen den Formen in der Natur wird vor Ort in Niederscheidweiler kindgerecht mit Willi Basalt und Biggi Biene erläutert. Am Wanderweg „2 Bäche-Pfad“ gelegen, bietet der Umweltbildungsplatz zudem Infos zur Wanderwegeinfrastruktur in und um Niederscheidweiler sowie einen Rastplatz mit Bänken und Unterstand. Besonderes Highlight: ein gut gefüllter Getränkeautomat, der auch an den heißesten Sommertagen ein kaltes Getränk bereithält. Der Umweltbildungsplatz konnte durch Mithilfe der Ortsgemeinde realisiert werden. Dies wurde tatkräftig vom Verein „Gemeinsam für´s Gute e.V.“ unterstützt. Wir danken Liewer Hartsteinwerk GmbH & Co. KG und Ernst Scherer Baustoffe GmbH & Co. KG für die Bereitstellung der Gesteine. Die Maßnahme stützt Bildung für nachhaltige Entwicklung im Natur- und Geopark Vulkaneifel, die der Agenda 2030 der Vereinten Nationen folgt. Bei der Besichtigung vor Ort trafen sich der Ortsbürgermeister Stefan Koch, Vereinsvorsitzender Kevin Götten, Verbandsgemeindebürgermeister Manuel Follmann sowie Dr. Andreas Schüller und Sabine Kummer vom Natur- und Geopark Vulkaneifel. © Natur- und Geopark ÖPNV Fahrkartenanträge online stellen Auch bei Schulwechsel oder Umzug zum Schulhalbjahr 2022/23 Bei einem anstehenden Schulwechsel zum Schulhalbjahr 2022/23 (30.01.2023) sind erneut Anträge auf Übernahme von Fahrkosten zur Beförderung im öffentlichen Linienverkehr für Schülerinnen und Schüler durch den Landkreis Vulkaneifel online zu stellen. Dies gilt generell auch immer nach einem Wohnortwechsel. Ganz wichtig: Nicht mehr benötigte Fahrkarten werden nicht vernichtet, sondern in der Schule oder bei der Kreisverwaltung abgegeben ! Die Online-Anträge sind abrufbar auf der Internetseite des Landkreises Vulkaneifel unter folgendem Link: https://www.vulkaneifel.de/mobilitaet/schuelerbefoerderung.html Die Kreisverwaltung Vulkaneifel bittet ebenfalls alle Eltern der Schüler:innen, die im kommenden Schuljahr (Sommer 2023) eingeschult werden (Grundschule/Klasse 1, weiterführende Schule mit Sekundarstufe I/Klasse 5, Sekundarstufe II/Klasse 11-13, Berufsbildende Schule), den Antrag auf Übernahme von Fahrkosten zur Schülerbeförderung bis zum 31.05.2023 online zu stellen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Daniela Schenk, Büro 315, 06592/933-217, daniela.schenk@vulkaneifel.de oder Michaela Wirz, Büro 314, 06592/933-310, michaela.wirz@vulkaneifel.de geht es zu den Online-Anträgen HIER Folgt auch online!

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Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Jugendschutz auch an Karneval beachten Die „tollen Tage“ stehen mit Kappensitzungen und Umzügen vor der Tür. Das Jugendamt der Kreisverwaltung Vulkaneifel möchte daher alle Veranstalter und „Jecken“ darauf hinweisen, dass die jugendschutzrechtlichen Vorschriften trotz des bunten Karnevalstreibens selbstverständlich nicht außer Kraft gesetzt sind. Ganz im Gegenteil: Speziell im Karneval kommt dem Thema Kinder- und Jugendschutz besondere Bedeutung zu. Das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen darf jedoch nicht nur den Jugendämtern, Ordnungsbehörden und der Polizei überlassen bleiben, sondern sollte allen Erwachsenen am Herzen liegen. Veranstalter müssen bei der Planung und Durchführung von karnevalistischen Veranstaltungen den Kinder- und Jugendschutz berücksichtigen. Entsprechende Informationsmaterialien werden in der Regel im Rahmen des ordnungsbehördlichen Genehmigungsverfahrens durch die Verbandsgemeindeverwaltungen ausgehändigt. Auch den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Umzügen – sei es als Wagen- oder Fußgruppe – sollte bewusst sein, dass sie die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten haben. Dies gilt insbesondere bei der Abgabe von alkoholischen Getränken. Speziell Liköre und Schnäpse dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Weiterhin müssen Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Verantwortung wahrnehmen und sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein. Es gibt viele geeignete Maßnahmen, um zu verhindern, dass Minderjährige sich und andere durch nicht erlaubten oder übermäßigen Alkoholkonsum gefährden. Schließlich stehen auch Kinder und Jugendliche in ihrem eigenen Interesse in der Pflicht, verantwortungsvoll mit dem Thema umzugehen. Denn es gibt vielfältige Gefahren, die mit dem Konsum von Alkohol (insbesondere Liköre und Schnäpse, aber auch Bier und Wein) durch Kinder und Jugendliche verbunden sind. Aus jugendlicher Sicht mag es vielleicht „hip“ und „cool“ sein, seine Trinkfestigkeit unter Beweis zu stellen. Spätestens dann, wenn ein potenzieller Arbeitgeber bei einer Internetrecherche auf unschöne Bilder des volltrunkenen Bewerbers oder der volltrunkenen Bewerberin stößt, kann der vermeintliche Spaß jedoch bitter enden. Das Jugendamt appelliert daher an alle Beteiligten, maßvoll und verantwortungsbewusst mit dem Thema „Alkohol und Karneval“ umzugehen und die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere relevant, dass • Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (z. B. „After-Zug-Party“) ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nicht gestattet ist, • Bier, Wein, weinähnliche Getränke, Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, • andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben werden noch ihnen der Verzehr gestattet werden darf. • Tabakwaren in der Öffentlichkeit an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch ihnen das Rauchen gestattet werden darf. Zuwiderhandlungen gegen das Jugendschutzgesetz werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet. An dieser Stelle wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ahndung nicht auf Gewerbetreibende oder Veranstalter beschränkt ist, sondern gegen jede Person, die einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz begeht, erfolgt. Somit begeht auch der Zugteilnehmer, der einem Minderjährigen einen Schnaps ausschenkt eine Ordnungswidrigkeit, die wie dargestellt sanktioniert werden kann. Für Fragen zum Jugendschutz stehen Bruno Willems 06592/933-265 bruno.willems@vulkaneifel.de sowie Hendrik Müller, 06592/933-258, hendrik.mueller@vulkaneifel.de vom Jugendamt der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung. Weitere Informationen, Empfehlungen und Aushänge in Sachen Jugendschutz (insbesondere für Veranstalter) stehen auf der Internetpräsentation des Landkreises Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de zum Download bereit. JUGENDSCHUTZGESETZ SPRECHSTUNDE der Migrations- und Integrationsbeauftragten Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun Raum 106 (1. OG) Jeden Donnerstag, 10:00 - 13:00 Uhr

Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL A.R.T. feiert Jubiläum - seit 1973 der öffentliche Entsorger in der Region Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass bietet der Verband unter dem Motto „50 Jahre A.R.T. - 50 Jahre Begegnungen“ eine Vielzahl an Möglichkeiten zur Begegnung mit der Kreislaufwirtschaft in der Region an. Neben Führungen an den verschiedenen Standorten sind spannende Fachvorträge, Wettbewerbe für Schulen und Kitas, ein Tag der offenen Tür und viele weitere Aktionen geplant. Von der Müllkippe zur geordneten Entsorgung In längst vergangenen Zeiten entsorgten die Menschen ihre Abfälle individuell und vor allem willkürlich. Das führte zu unhygienischen Zuständen in den Städten und Gemeinden, zur Ausbreitung von Krankheiten und zu hohen Belastungen für die Umwelt. Zur Verbesserung dieser Zustände sammelten bereits in den 50er Jahren Beauftragte den Abfall ein und deponierten ihn an mehr oder weniger geeigneten Stellen. Im Raum Trier wurde bis 1973 in der Hälfte der Gemeinden der Abfall dezentral eingesammelt und vor Ort auf Deponien unsortiert entsorgt. Diese „Müllkippen“ waren in den 60er und 70er Jahren der übliche Weg der Müllentsorgung. Die Menschen machten sich noch wenig bis keine Gedanken über die Folgen. Doch mit steigenden Abfallmengen wuchs auch das Problembewusstsein. So wurde am 1. September 1973 der A.R.T. zur organisierten Einsammlung des Abfalls zunächst in der Stadt Trier und den Gemeinden des Landkreises Trier-Saarburg gegründet. Erstmals spielten auch Gedanken zur Reinhaltung von Gewässern und Luft eine Rolle. Ein Zweckverband im Wandel der Zeit Seitdem hat sich die (Konsum-)Gesellschaf t stetig weiterentwickelt – und mit ihr auch der Zweckverband A.R.T.. Die Abfallmengen sind seit den 70er Jahren regelrecht explodiert. Heute übernimmt der Verband wesentlich mehr Aufgaben, als lediglich Abfälle einzusammeln. Deponiert wird seit den 2000er Jahren fast gar nichts mehr. Vielmehr betrachtet der Verband Abfall als einen Rohstoff, der einen wesentlichen Beitrag zur Schonung immer knapper werdender Ressourcen leistet und fördert mit seinen Tätigkeiten den Klimaschutz. Die Nachsorge für die zahlreichen alten Deponien ist heute eine Mammutaufgabe für den A.R.T. „Der verantwortungsbewusste Umgang mit den Mülldeponien in unserem Verbandsgebiet ist eine kostspielige und verantwortungsvolle Aufgabe, die uns noch für Jahrzehnte beschäftigen wird.“ erläutert Sebastian Lorig, Bereichsleiter Technik des A.R.T. Heute werden Abfälle vorbehandelt, sortiert und wo immer möglich demRecycling zugeführt. Wiederverwendung und Abfallvermeidung sind das Gebot der Stunde. Auch in der Gesellschaft nimmt das Thema immer größeren Raum ein und die Anzahl an Angeboten steigt. Repair Cafés, Tauschbörsen, Unverpackt-Läden und Onlineplattformen für Gebrauchtwaren sind nicht mehr wegzudenken und leisten einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung. Zum 01.01.2016 haben die Landkreise BernkastelWittlich, Eifelkreis BitburgPrüm und Vulkaneifelkreis ihre Verantwortung für die Abfallwirtschaft auf den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) übertragen. Seither umfasst das Entsorgungsgebiet knapp 5.000 Quadratkilometer. Auf diesem Gebiet betreut der A.R.T. rund 530.000 Menschen und kümmert sich jährlich mehr als 450.000.000 kg Abfall. Als öffentlich-rechtlicher Träger der Kreislaufwirtschaft arbeitet der A.R.T. in der Region ökologisch sinnvoll, innovativ und wirtschaftlich. Hierbei gestaltet der Verband aktiv die Entwicklung weg von der „Wegwerfgesellschaft“ hin zu einer Kreislauf- und Rohstoffwirtschaft. Der A.R.T. lädt ein: 50jahre.art-trier.de „Wir sind stolz auf die Entwicklung, die unser Verband in den letzten 50 Jahren genommen hat. Das möchten wir mit den Menschen feiern, für die wir täglich unsere Arbeit tun und auch mit allen Beteiligten, die die Arbeit täglich erledigen.“ erklärt Verbandsdirektor Dr. Max Monzel. „Deshalb haben wir uns bewusst gegen einen großen Festakt und für „50 Begegnungen“ entschieden. Das bedeutet, dass es das ganze Jahr hindurch eine Vielzahl an Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen geben wird. Auf diesem Weg möchten wir uns für das Vertrauen der Menschen in unsere Arbeit bedanken. Gleichzeitig möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, Einblicke in unsere für die Gesellschaft wichtige Arbeit zu gewinnen.“ Auf 50jahre.art-trier.de hat der Zweckverband eine Webseite eingerichtet, auf der alle geplanten Begegnungen vorgestellt werden. Dort gibt es auch die Möglichkeit, sich für die jeweilige Veranstaltung anzumelden. Vom Poetry Slam, über Führungen an den A.R.T. Standorten bis hin zu unterschiedlichsten Kooperationen und Fachvorträgen zum Upcycling in der Mode ist für jede:n etwas dabei. Höhepunkt der Feierlichkeiten wird der Tag der offenen Tür am Standort Mertesdorf werden. Er finden am Jubiläumswochenende am Sonntag, den 3. September 2023 statt. Zusätzlich zu den bereits feststehenden Veranstaltungen werden im Laufe des Jahres weitere Termine veröffentlicht. Ein Blick auf die Veranstaltungsübersicht lohnt sich daher jederzeit. Gründung des A.R.T. 1973 – Anbringung der Wappen der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg auf einem Abfallsammelfahrzeug durch Josef Harnisch, Oberbürgermeister der Stadt Trier (r.) und Dieter Braun-Friderici, Landrat des Landkreises Trier-Saarburg (l.), Fahrer des Fahrzeugs: Johann Hecking Foto: A.R.T. Eröffnung der Hausmülldeponie Mertesdorf 1978, Foto: A.R.T.

Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL DIE KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL SUCHT SIE! unbefristet SACHBEARBEITER IN DER SCHULVERWALTUNG 300 MITARBEITER:INNEN - 1 TEAM GEMEINSAM FÜR DIE VULKANEIFEL per E-Mail an karriere@vulkaneifel.de vollständige Stellenanzeige unter www.vulkaneifel.de (m/w/d) Bewerbung bis zum 05.02.2023

Seite 8 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zumZwecke der öffentlichen Zustellung imSinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom2. März 2006 inVerbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: ERDTMANN, CHRISTIAN letzte bekannte Anschrift: Am Bubberg 17, 54578 Berndorf Datum des Schreibens: 20.12.2022 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-CE 129 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 20.01.2023 ImAuftrag gez. Zender Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Niederstadtfeld (Amtsgericht Daun): Blatt 926: Flur 1 Nr. 59/1 – Landwir tschaf tsf läche, Waldf läche, In Etzenbach – 7.040 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Öffentliche Bekanntmachung zumZwecke der öffentlichen Zustellung imSinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom2. März 2006 inVerbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie jeweils eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: HAJRIZI FATMIR (* 05.03.1975) letzte bekannte Anschrift: Vom-Stein-Straße 245894 Gelsenkirchen Datum des Schreibens: 08.12.2022 Aktenzeichen: 5-34101-10-2746 Das jeweilige Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das jeweilige Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das jeweilige Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 19.01.2023 ImAuftrag gez. Harings Öffentliche Bekanntmachung zumZwecke der öffentlichen Zustellung imSinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom2. März 2006 inVerbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffene Person: MOUSAEV, IBRAGIM (* 04.05.1986 IN GROZNY / RUSSISCHE FÖDERATION) letzte bekannte Anschrift: Holsteiner Straße 1 EG links, 21465 Reinbek Datum des Schreibens: 12.01.2023 Aktenzeichen: 5-34101-10-3014 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevoll-mächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle –Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 213). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 18.01.2023 ImAuftrag gez. E. Schmitz

Seite 9 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 des Kommunalen Zweckverbands zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) und Erteilung der Entlastung Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 06. Dezember 2022 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. DieVerbandsversammlung erteilt demVerbandsvorsteher und demstellvertretendenVerbandsvorsteher Entlastung für dasHaushaltsjahr 2021. Die Verbandsversammlung folgt damit der Empfehlung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes der Kreisverwaltung SüdlicheWeinstraße, welches nach Abschluss seiner Prüfung festgestellt hat, dass 1. der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweck verbands unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden vermittelt. 2. sich Beanstandungen bzw. Feststellungen nicht ergeben haben. Der Jahresabschlussmit demRechenschaftsbericht und demBeteiligungsbericht sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsausschusses und desRechnungsprüfungsamtes liegen gemäß § 114Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Zeit vonMittwoch, dem1. März 2023 bis einschließlich Donnerstag, dem 9. März 2023 während der allgemeinen Bürozeiten des KommZB in 55118 Mainz, Hindenburgstraße 32, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Situation wird allerdings um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten (Tel.: 06131 / 9264-0, E-Mail: info@kommzb.de). Die jeweils geltenden Regelungen bzgl. des Infektionsschutzes, Tragen von FFP2-Masken oder andere Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Einsichtnahme bei Verwaltungsbehörden in Mainz gelten, sind auch beim KommZB einzuhalten. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 18.01.2023 gez. Markus Zwick Verbandsvorsteher

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