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LANDKREIS VULKANEIFEL

Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des

Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2017/2018

Fristende: 15.03.2017

Bis zum 31.01.2017 wurden allen Schü-

lerinnen und Schülern der Schulen in

Trägerschaft des Landkreises Vulkan-

eifel, an denen die Teilnahme an der

Schulbuchausleihe möglich ist (Ge-

schwister-Scholl-Gymnasium Daun, Tho-

mas-Morus -Gymnasium Daun, St. Mat-

thias-Gymnasium Gerolstein, Realschule

plus Daun und die Vollzeitbildungsgänge

mit Ausnahme des Berufsvorbereitungs-

jahres der Berufsbildenden Schule Ge-

rolstein) Anträge auf Lernmittelfreiheit

(unentgeltliche Schulbuchausleihe) für

das Schuljahr 2017/2018 sowie entspre-

chende Merkblätter zur ordnungsge-

mäßen Antragsstellung ausgehändigt.

Die Lernmittelfreiheit muss für jedes

Schuljahr neu beantragt werden.

Wir bitten um Beachtung, dass die Frist

für die Beantragung der Lernmittelfreiheit

(unentgeltliche Ausleihe) am

15.03.2017

endet. Besteht noch Unklarheit darüber,

welche Schule die Schülerin oder der

Schüler im neuen Schuljahr besuchen

wird, empfehlen wir Ihnen aus Gründen

der Fristwahrung trotzdem einen Antrag

auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Soll-

te die Schülerin oder der Schüler nach

Antragsstellung eine andere Schule in-

nerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen,

wird die Entscheidung über den Antrag

für die neue Schule übernommen. An-

träge, die nach dem oben genannten

Termin eingehen, können nicht mehr für

das Schuljahr 2017/2018 berücksich-

tigt werden. Sollten Sie bis zu diesem

Termin keinen Antrag gestellt oder eine

Ablehnung erhalten haben, besteht

noch die Möglichkeit, an der Ausleihe

gegen Gebühr teilzunehmen. Hierzu

werden den Schülerinnen und Schülern

rechtzeitig Informationen per Elternbrief

zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen

stehen wir Ihnen montags bis freitags

in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr zur

Verfügung: Jasmin Theisen, Zi.: 309, Tel.:

06592/933-396, E-Mail: jasmin.theisen@

vulkaneifel.de

. Darüber hinaus ist eine

Fragestellung per Mail über die Adresse

schulbuchausleihe@vulkaneifel.de

möglich.

Vulkanmuseum Daun über Karneval geöffnet

Über die Karnevalstage ist das Museum

vom 24.02. bis 02.03.2017 (außer Rosen-

montag) jeweils von 13.00 bis 16.30 Uhr

geöffnet.

Führungen sind nach vorheriger Verein-

barung natürlich auch in der Winterpause

(noch bis einschl. 15.04.2017) möglich.

Anmeldungen bitte frühzeitig unter Tel.

06592/933-219 oder per E-Mail an eifel-

vulkanmuseum@vulkaneifel.de

Der Behindertenbeauftragte Leo

Thielen ist für alle Bürgerinnen und

Bürger Ansprechpartner, wenn die

Belange behinderter Menschen aus

dem Landkreis Vulkaneifel nicht

hinreichend beachtet werden. Leo

Thielen ist ab 18.00 Uhr erreichbar

unter: 06596-1378 sowie per E-Mail

unter:

BBA-Vulkaneifel@web.de

BEHINDERTENBEAUFTRAGTER

Öffnungszeiten an Karneval

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel weist da-

rauf hin, dass der Dienstleistungsabend

in der Woche vor Karneval von Donners-

tag, 23.02.2017 (Weiberdonnerstag), auf

Mittwoch, 22.02.2017, vorverlegt wird,

um den Bürgerinnen und Bürgern auch

in dieser Woche einen Dienstleistungs-

abend anbieten zu können.

Die Büros der Kreisverwaltung sind an

diesem Mittwoch von 08.00 bis 12.00 und

14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet;

Kfz-Zulas-

sungen

werden bis 11.30 Uhr bzw. 17.30

Uhr entgegengenommen.

Die

Außenstelle der KFZ-Zulassungs-

stelle in Jünkerath

ist am Donnerstag,

23.02.2017 (Weiberdonnerstag) und am

Rosenmontag, 27.02.2017, geschlossen.

Einen vorverlegten Dienstleistungsabend

gibt es dort nicht.

Am Rosenmontag, 27.02.2017, blei-

ben die Büros der Kreisverwaltung

geschlossen.

Das

JobCenter

ist am Mittwoch,

22.02.2017 von 08.00 bis 12.00 Uhr und

von 14.00 bis 18.00 Uhr, geöffnet. Am

Donnerstag, 23.02.2017 (Weiberdonners-

tag) sowie am Montag, 27.02.2017, (Ro-

senmontag), bleiben die Büros des Job-

Centers geschlossen.

Ab Karnevalsdienstag, 28.02.2017, gel-

ten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Die

Kreisbibliothek

hat wie folgt geöff-

net: Weiberdonnerstag (23.02.) von 09.00

bis 14.00 Uhr; Rosenmontag (27.02.)

geschlossen; Dienstag (28.02.) von 10.30

bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 19.00

Uhr.

G

rundstücksverkehr

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Verträge/Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu

entscheiden:

Grundbuch von Trittscheid (Amtsgericht Daun): Blatt 603:

Flur 4 Nr. 54 – Landwirtschaftsfläche, Raderscheid – 11.744 qm

Flur 4 Nr. 55 – Landwirtschaftsfl., Unland, Raderscheid – 4.858 qm

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke der v.g. Verträge interessiert sind,

müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten des Mitteilungsblattes bis spätestens 10 Tage ab

Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.