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LANDKREIS VULKANEIFEL
Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des
Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2017/2018
Fristende: 15.03.2017
Bis zum 31.01.2017 wurden allen Schü-
lerinnen und Schülern der Schulen in
Trägerschaft des Landkreises Vulkan-
eifel, an denen die Teilnahme an der
Schulbuchausleihe möglich ist (Ge-
schwister-Scholl-Gymnasium Daun, Tho-
mas-Morus -Gymnasium Daun, St. Mat-
thias-Gymnasium Gerolstein, Realschule
plus Daun und die Vollzeitbildungsgänge
mit Ausnahme des Berufsvorbereitungs-
jahres der Berufsbildenden Schule Ge-
rolstein) Anträge auf Lernmittelfreiheit
(unentgeltliche Schulbuchausleihe) für
das Schuljahr 2017/2018 sowie entspre-
chende Merkblätter zur ordnungsge-
mäßen Antragsstellung ausgehändigt.
Die Lernmittelfreiheit muss für jedes
Schuljahr neu beantragt werden.
Wir bitten um Beachtung, dass die Frist
für die Beantragung der Lernmittelfreiheit
(unentgeltliche Ausleihe) am
15.03.2017
endet. Besteht noch Unklarheit darüber,
welche Schule die Schülerin oder der
Schüler im neuen Schuljahr besuchen
wird, empfehlen wir Ihnen aus Gründen
der Fristwahrung trotzdem einen Antrag
auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Soll-
te die Schülerin oder der Schüler nach
Antragsstellung eine andere Schule in-
nerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen,
wird die Entscheidung über den Antrag
für die neue Schule übernommen. An-
träge, die nach dem oben genannten
Termin eingehen, können nicht mehr für
das Schuljahr 2017/2018 berücksich-
tigt werden. Sollten Sie bis zu diesem
Termin keinen Antrag gestellt oder eine
Ablehnung erhalten haben, besteht
noch die Möglichkeit, an der Ausleihe
gegen Gebühr teilzunehmen. Hierzu
werden den Schülerinnen und Schülern
rechtzeitig Informationen per Elternbrief
zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen
stehen wir Ihnen montags bis freitags
in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr zur
Verfügung: Jasmin Theisen, Zi.: 309, Tel.:
06592/933-396, E-Mail: jasmin.theisen@
vulkaneifel.de. Darüber hinaus ist eine
Fragestellung per Mail über die Adresse
schulbuchausleihe@vulkaneifel.demöglich.
Vulkanmuseum Daun über Karneval geöffnet
Über die Karnevalstage ist das Museum
vom 24.02. bis 02.03.2017 (außer Rosen-
montag) jeweils von 13.00 bis 16.30 Uhr
geöffnet.
Führungen sind nach vorheriger Verein-
barung natürlich auch in der Winterpause
(noch bis einschl. 15.04.2017) möglich.
Anmeldungen bitte frühzeitig unter Tel.
06592/933-219 oder per E-Mail an eifel-
vulkanmuseum@vulkaneifel.deDer Behindertenbeauftragte Leo
Thielen ist für alle Bürgerinnen und
Bürger Ansprechpartner, wenn die
Belange behinderter Menschen aus
dem Landkreis Vulkaneifel nicht
hinreichend beachtet werden. Leo
Thielen ist ab 18.00 Uhr erreichbar
unter: 06596-1378 sowie per E-Mail
unter:
BBA-Vulkaneifel@web.deBEHINDERTENBEAUFTRAGTER
Öffnungszeiten an Karneval
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel weist da-
rauf hin, dass der Dienstleistungsabend
in der Woche vor Karneval von Donners-
tag, 23.02.2017 (Weiberdonnerstag), auf
Mittwoch, 22.02.2017, vorverlegt wird,
um den Bürgerinnen und Bürgern auch
in dieser Woche einen Dienstleistungs-
abend anbieten zu können.
Die Büros der Kreisverwaltung sind an
diesem Mittwoch von 08.00 bis 12.00 und
14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet;
Kfz-Zulas-
sungen
werden bis 11.30 Uhr bzw. 17.30
Uhr entgegengenommen.
Die
Außenstelle der KFZ-Zulassungs-
stelle in Jünkerath
ist am Donnerstag,
23.02.2017 (Weiberdonnerstag) und am
Rosenmontag, 27.02.2017, geschlossen.
Einen vorverlegten Dienstleistungsabend
gibt es dort nicht.
Am Rosenmontag, 27.02.2017, blei-
ben die Büros der Kreisverwaltung
geschlossen.
Das
JobCenter
ist am Mittwoch,
22.02.2017 von 08.00 bis 12.00 Uhr und
von 14.00 bis 18.00 Uhr, geöffnet. Am
Donnerstag, 23.02.2017 (Weiberdonners-
tag) sowie am Montag, 27.02.2017, (Ro-
senmontag), bleiben die Büros des Job-
Centers geschlossen.
Ab Karnevalsdienstag, 28.02.2017, gel-
ten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Die
Kreisbibliothek
hat wie folgt geöff-
net: Weiberdonnerstag (23.02.) von 09.00
bis 14.00 Uhr; Rosenmontag (27.02.)
geschlossen; Dienstag (28.02.) von 10.30
bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 19.00
Uhr.
G
rundstücksverkehr
Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Verträge/Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu
entscheiden:
Grundbuch von Trittscheid (Amtsgericht Daun): Blatt 603:
Flur 4 Nr. 54 – Landwirtschaftsfläche, Raderscheid – 11.744 qm
Flur 4 Nr. 55 – Landwirtschaftsfl., Unland, Raderscheid – 4.858 qm
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke der v.g. Verträge interessiert sind,
müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten des Mitteilungsblattes bis spätestens 10 Tage ab
Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.