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LANDKREIS VULKANEIFEL
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gem. § 80 (5) VWGO die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
beim Verwaltungsgericht Trier, Irminenfreihof 10, 54290 Trier, beantragt werden.
Hinweis
Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine reine Bienenseuche, die nur für die Bienenbrut gefährlich ist und weder
auf andere Tiere noch den Menschen übertragbar ist. Der Verzehr von Honig ist völlig unbedenklich und auch von sonstigen
Imkereiprodukten wie z. B. Bienenwachskerzen geht keinerlei Gefahr für den Menschen aus.
Kreisverwaltung Vulkaheifel
Daun, den 11.04.2017
gez.: Walburga Mainhard, Amtstierärztin
Der Sperrbezirk ist wie folgt festgelegt:
G
rundstücksverkehr
Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Verträge/Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu
entscheiden:
Grundbuch von Gerolstein-Müllenborn (Amtsgericht Daun): Blatt 884:
Flur 2 Nr. 384 – Waldfläche, Auf dem Eichenbüsch – 7308 qm
Flur 2 Nr. 386 – Waldfläche, Auf dem Eichenbüsch – 2026 qm
Flur 2 Nr. 467 – Waldfläche, In der Fleischheld – 2497 qm
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke der v.g. Verträge interessiert sind,
müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten des Mitteilungsblattes bis spätestens 10 Tage ab
Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.
Als Kontakt- und Anlaufstelle für die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger steht die ehrenamtliche Beauftragte für
Migration und Integration des Landkreises Vulkaneifel,
Celine Reineke, Daun, Tel.: 06592/9825203
, zur Verfügung.
BEAUFTRAGTE FÜR MIGRATION UND INTEGRATION