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Seite 5

LANDKREIS VULKANEIFEL

Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann gem. § 80 (5) VWGO die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

beim Verwaltungsgericht Trier, Irminenfreihof 10, 54290 Trier, beantragt werden.

Hinweis

Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine reine Bienenseuche, die nur für die Bienenbrut gefährlich ist und weder

auf andere Tiere noch den Menschen übertragbar ist. Der Verzehr von Honig ist völlig unbedenklich und auch von sonstigen

Imkereiprodukten wie z. B. Bienenwachskerzen geht keinerlei Gefahr für den Menschen aus.

Kreisverwaltung Vulkaheifel

Daun, den 11.04.2017

gez.: Walburga Mainhard, Amtstierärztin

Der Sperrbezirk ist wie folgt festgelegt:

G

rundstücksverkehr

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Verträge/Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu

entscheiden:

Grundbuch von Gerolstein-Müllenborn (Amtsgericht Daun): Blatt 884:

Flur 2 Nr. 384 – Waldfläche, Auf dem Eichenbüsch – 7308 qm

Flur 2 Nr. 386 – Waldfläche, Auf dem Eichenbüsch – 2026 qm

Flur 2 Nr. 467 – Waldfläche, In der Fleischheld – 2497 qm

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke der v.g. Verträge interessiert sind,

müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten des Mitteilungsblattes bis spätestens 10 Tage ab

Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

Als Kontakt- und Anlaufstelle für die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger steht die ehrenamtliche Beauftragte für

Migration und Integration des Landkreises Vulkaneifel,

Celine Reineke, Daun, Tel.: 06592/9825203

, zur Verfügung.

BEAUFTRAGTE FÜR MIGRATION UND INTEGRATION