2024-KW11

Landesregierung fördert Gigabitausbau in den Landkreisen BitburgPrüm, Birkenfeld, Cochem-Zell und Vulkaneifel mit 171 Millionen Euro Weitere 52.463 Haushalte, Unternehmen und öffentliche Institutionen in RheinlandPfalz werden in den kommenden Jahren an das Glasfasernetz angeschlossen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer übergaben vergangene Woche Landesförderbescheide in Höhe von insgesamt 171 Millionen Euro für den Ausbau der Glasfaserinfrastrukturen an die Landrätinnen und Landräte der Landkreise Bitburg-Prüm, Birkenfeld, CochemZell und Vulkaneifel. „Wir investieren 171 Millionen Euro in die digitale Zukunft unseres Landes und kommen mit dem Ausbau von weiteren Glasfasertrassen in vier Landkreisen dem Ziel einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur in Rheinland-Pfalz ein großes Stück näher. Unser gemeinsames Ziel ist, bis zum Jahr 2030 alle 1,93 Millionen Haushalte in Rheinland-Pfalz mit Glasfaser zu versorgen. Wir wollen den Wandel zu einer nachhaltigen Digitalgesellschaft schaffen, die Transformation der Arbeits- und Wirtschaftswelt in unserem Land weiter voranbringen und den Menschen in unserem Bundesland, egal in welcher Region, ein gutes Leben und Arbeiten ermöglichen“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Im Rahmen des GrauenFlecken-Programms des Bundes fließen Fördermittel von Bund, Land und Kommunen in Höhe von 470,5 Millionen Euro in bisher unterversorgte Gebiete in Rheinland-Pfalz. Ziel des Ausbaus und der Förderung der sogenannten „Dunkelgrauen Flecken“ ist es, eine Versorgung mit Bandbreiten von mindestens einem Gigabit pro Sekunde symetrisch zu ermöglichen. Die Hälfte der Investitionskosten in Höhe von insgesamt 251,9 Millionen Euro trägt der Bund, bis zu 40 Prozent übernimmt das Land. Weitere zehn Prozent (47 Millionen Euro) müssen die Landkreise aus eigenen Mitteln aufbringen. „Die Fördermittel von Bund und Land machen deutlich, dass wir unsere Gigabitziele in Rheinland-Pfalz nur mit einer Kombination aus eigenwirtschaftlichem Ausbau und zuverlässiger staatlicher Förderung schaffen können. Neben dem geförderten Ausbau setzen wir auch weiterhin auf das Vorantreiben des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch die Telekommunikationsunternehmen“, betonte Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer. „Wir sind zuversichtlich, dass wir die gesteckten Ziele gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern der Gigabit-Charta für Rheinland-Pfalz erreichen werden.“ Landkreis erhält 48,8 Millionen Euro Von den 171 Millionen Euro Landesförderung für den Ausbau der Glasfaserinfrakstrukturen erhält der Landkreis Vulkaneifel 48,8 Millionen Euro. Weitere 1.338 Adressen in den Verbandsgemeinden Daun, Kelberg und Gerolstein sollen bis zum Jahr 2028 im Landkreis Vulkaneifel angebunden werden. Landrätin Julia Gieseking: „Der Zugang zu schnellem Internet ist entscheidend für gleichwertige Lebensverhältnisse von Stadt und Land. Eine gute digitale Infrastruktur bietet Lösungen für ländliche Gebiete, zum Beispiel im Bereich Telemedizin und Online-Mobilitätsangebote. Sie verringert räumliche Distanzen, ermöglicht fortschrittliche Bildungsangebote, moderne Arbeitsformen und die Weiterentwicklung von Unternehmen. Wir sind froh, in der Vulkaneifel nun einen weiteren Schritt im Bereich Digitalisierung zu gehen.“ Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei der Übergabe der Förderbescheide, Foto: Staatskanzlei RLP

SEITE 2 Bilderbuchkino in der Kreisbibliothek im März Am Freitag, dem 22. März 2024, um 15.00 Uhr liest Volker Weinzheimer das Bilderbuchkino „Der kleine Wassermann – Frühling im Mühlenweiher“ von Otfried Preußler. In der Geschichte erlebt der kleine Wassermann neue Abenteuer mit seinem Freund, dem alten Karpfen Cyprinus, vier frechen Fröschen und einem großen Hund. Es ist ein Bilderbuchkino für Kinder ab 4 Jahren. Wie immer ist der Eintritt ist frei und alle Kinder herzlich eingeladen. Kreisbibliothek Freiherr-vom-Stein-Str. 15a 54550 Daun Tel.: 06592 / 933 423 Mail: kreisbibliothek@vulkaneifel.de Am Montag, den 18. März 2024, findet um 17:00 Uhr im Sitzungssaal 15 der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, eine öffentliche Sitzung des Kreistages mit folgender Tagesordnung statt. I. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 11.12.2023 3. Einführung und Verpflichtung eines Kreistagsmitgliedes 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Landkreises Vulkaneifel 5. Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK) 6. Unterbringung von Geflüchteten im Landkreis Vulkaneifel 7. Förderrichtlinie Balkonkraftwerke Landkreis Vulkaneifel 8. Frauenhaus für die Eifel 9. Schlussbericht „Interkommunale Zusammenarbeit Eifel Mosel Hunsrück 2021-2023“ 10. Vorstellung des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs und seines Stellvertreters 11. Tätigkeitsbericht über die Arbeit des Beirats für Menschen mit Behinderung 12. Tätigkeitsbericht über die Arbeit des Seniorenbeirates 13. Antrag der CDU-Kreistagsfraktion: „Gegenwart und Zukunft der Kreisjugendpflege im Landkreis Vulkaneifel - Bericht durch den Kreisjugendpfleger“ 14. Antrag der CDU-Kreistagsfraktion: „Vorstellung der Aktivitäten der WFG im Jahre 2023 und Ausblick auf 2024“ 15. Antrag der CDU-Kreistagsfraktion: „Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber im Landkreis Vulkaneifel“ 16. Resolution zum ärztlichen Bereitschaftsdienst im Landkreis Vulkaneifel 16.1 Resolution zur medizinischen Versorgung in Eifel - Mosel - Hunsrück 17. Unterrichtung des Kreistages nach § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz 18. Unterrichtung des Kreistages gem. § 26 Absatz 2 LKO 19. Verschiedenes 19.1 Mitteilungen der Verwaltung 19.2 Anfragen, Wünsche, Anregungen Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 07.03.2024 gez.: Julia Gieseking, Landrätin AMTLICHE BEKANNTMACHUNG E-Medien in der Kreisbibliothek - über 178.000 Medien online ausleihbar Die Kreisbibliothek hat ihr Angebot an Medien über die Jahre hin kontinuierlich erweitert. Vor zehn Jahren, 2014, stieg man in die Onleihe Rheinland-Pfalz ein. Hier sind mittlerweile über 178.000 Medien ausleihbar: E-Books, E-Audios, E-Papers E-Magazine und ein umfangreiches E-Learning-Angebot. 2023 wurden von Lesern und Leserinnen der Kreisbibliothek über 27.000 Medien nur dort entliehen. Mittlerweile ist der E-Medienbereich auch noch um Overdrive, Filmfriend und die beiden Apps für Kinder, Tigerbooks und eKidz erweitert. Overdrive Rheinland-Pfalz bietet eine Auswahl an englischsprachigen EBooks, Hörbüchern und Magazinen. Sie funktioniert ähnlich wie die Onleihe Rheinland-Pfalz. Über die Plattform Filmfriend kann man jede Menge Spielfilme, Dokus & Kinderfilme kostenlos streamen. Mehr als 3.500 Filme und Serien sind in der Auswahl. Mit Suchfunktionen und sorgsam kuratierten Themen-Kollektionen kann man sich orientieren und inspirieren lassen. Eine Kids-Sektion verfügt über 35 Rubriken. Jeder Kinderfilm ist nicht nur mit der FSK-Freigabe, sondern auch mit einer pädagogisch fundierten Altersempfehlung versehen. Tigerbooks ist eine Kindermedien-App mit 10.000 interaktiven Büchern, Hörbüchern, Liedern und E-Books. Die Geschichten sind für Kinder zwischen 2 und 10 Jahren und wurden von einem KinderExpertenteam ausgewählt. Man findet dort so beliebte Kinderbuchhelden, wie z. B. die Olchis, Conni, Yakari, Bibi & Tina oder Petterson & Findus. Die Lernapp „eKidz“ soll Kinder fördern und zum Lesen- und Sprachenlernen motivieren. Sie ist für die Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch und bietet Unterstützung durch Lesen, Hören, Sprechen und Schreiben. Es gibt 12 verschiedene Lesestufen. Um das vielfältige Angebot nutzen zu können, braucht man nur einen Leseausweis der Kreisbibliothek. Weitere Infos: Kreisbibliothek Freiherr-vom-Stein-Str. 15a 54550 Daun Tel.: 06592 / 933423 E-Mail: kreisbibliothek@vulkaneifel.de

SEITE 3 Autorinnen und Autoren für das Heimatjahrbuch 2025 gesucht: Schwerpunktthema „Berufs- und Arbeitswelt im Wandel. Gestern – heute – morgen“ Die Redaktion des Heimatjahrbuches ruft engagierte Autorinnen und Autoren dazu auf, ihre Beiträge für das Heimatjahrbuch 2025 einzureichen. Das diesjährige Schwerpunktthema lautet: „Berufs- und Arbeitswelt im Wandel. Gestern – heute – morgen“. Die Arbeitswelt unterliegt einem kontinuierlichen Wandel, der maßgeblich von technologischen Fortschritten und gesellschaftlichen Entwicklungen geprägt ist. Dieser Wandel lässt sich durch einen Blick in die Vergangenheit sowie auf aktuelle Entwicklungen deutlich erkennen. Die Industrialisierung im 19. Jahrhundert markierte den Beginn eines rapiden Wandels in der Arbeitswelt, der bis heute anhält. Die Einführung von Dampfmaschinen und mechanischen Werkzeugen revolutionierte die Produktionsprozesse und legte den Grundstein für die moderne Industrie. Im Laufe des 20. Jahrhunderts setzten sich weitere Innovationen wie Fließbänder, Elektronik und digitale Informationstechnologien durch, die die Arbeitswelt nachhaltig prägten. Die fortschreitende Technisierung führte zur Entstehung neuer Berufsfelder und zur Umstrukturierung traditioneller Tätigkeiten. Mit dem Einzug des Internets und der Digitalisierung erleben wir eine weitere Ära des Wandels, die durch Begriffe wie Homeoffice, Künstliche Intelligenz und mobiles Arbeiten geprägt ist. Die jüngsten Ereignisse, insbesondere die Herausforderungen durch die CoronaPandemie, haben diesen Wandel noch beschleunigt und die Bedeutung von flexiblen Arbeitsmodellen verstärkt. Der Redaktionsausschuss lädt dazu ein, Beiträge zu diesem spannenden Schwerpunktthema sowie zu aktuellen Ereignissen, lokaler Geschichte, Natur und Landschaft sowie Fotos aus dem Landkreis Vulkaneifel einzureichen. Der Redaktionsschluss für Einsendungen ist der 31. Mai 2024. Beiträge können an die folgende E-MailAdresse gesendet werden: hjb@vulkaneifel.de

SEITE 4 Einladung zum „Tag der offenen Tür“ Die Musikschule lädt alle Interessierten, ob Klein oder Groß, zum „Tag der offenen Tür“ am 28. April in die Aula des GeschwisterScholl-Gymnasiums Daun ein. Nachdem die Instrumente in einem kurzweiligen Konzert vorgestellt werden, kann danach nach Lust und Laune selbst ausprobiert werden, um das passende Instrument für sich selbst zu finden. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Wir freuen uns über viele Besucherinnen und Besucher! AB DEM 26.03.2024 SIND WIR WIEDER WIE GEWOHNT FÜR SIE DA! ÖFFNUNGSZEITEN: Dienstag - Freitag: 11:00 Uhr - 16:30 Uhr Samstag , Sonntag, Feiertage: 11:00 Uhr - 16:30 Uhr VULKANMUSEUM DAUN WIR STARTEN IN DIE SOMMERSAISON!

SEITE 5 Die vollständigen Stellenanzeigen finden Sie unter www.vulkaneifel.de DIE KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL SUCHT SIE! 300 Mitarbeiter:innen - 1 Team! Gemeinsam für die Vulkaneifel *Der Mensch zählt, nicht das Geschlecht BAUINGENIEUR / BAUTECHNIKER* Zum nächstmöglichen Zeitpunkt möchten wir folgende Stellen besetzen: HAUSMEISTER (M/W/D) am St.-Matthias-Gymnasium Gerolstein

SEITE 6 Öffentliche Bekanntmachung Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Christa Gärtner letzte bekannte Anschrift: Meisburger Str. 1, 54570 Mürlenbach Datum des Schreibens: 04.03.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QL 688 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 07.03.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel – KFZ-Zulassungsbehörde – Mainzer Straße 25, 54550 Daun Im Auftrag: gez. Zender Öffentliche Bekanntmachung Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Rontika Ousourelou letzte bekannte Anschrift: Keulenhof 2, 54576 Hillesheim Datum des Schreibens: 26.02.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QB 197 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 07.03.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel – KFZ-Zulassungsbehörde – Mainzer Straße 25, 54550 Daun Im Auftrag: gez. Zender Öffentliche Bekanntmachung Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Andreas Crump letzte bekannte Anschrift: Eschbergstr. 12, 54585 Esch Datum des Schreibens: 04.03.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-C 89 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 07.03.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel – KFZ-Zulassungsbehörde – Mainzer Straße 25, 54550 Daun Im Auftrag: gez. Zender Das Veterinäramt informiert: Änderung der Untersuchungszeiten für Trichinenproben Ab Montag, 18.03.2024, werden Trichinenproben vorerst aus organisatorischen Gründen ausschließlich montags untersucht. Der Mittwoch fällt ersatzlos als Untersuchungstag weg. Eingang der Proben bis Montag, 10:00 Uhr. Durch gesetzliche Feiertage kann es zu einzelnen Verschiebungen kommen. Wir bitten um Beachtung.

SEITE 7 Öffentliche Bekanntmachung Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben des Ernst Josef Schneider letzte bekannte Anschrift: Bachstr. 4, 56767 Oberelz Datum des Schreibens: 08.03.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-U 366 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 08.03.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel – KFZ-Zulassungsbehörde – Mainzer Straße 25, 54550 Daun Im Auftrag: gez. Zender Kostenfreier Beratungstag (telefonisch oder online) für FreiberuflerInnen am 4. April 2024 In 60-minütigen Einzelberatungen durch das Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB), eine der führenden Forschungs- und Beratungseinrichtungen für FreiberuflerInnen in Deutschland, erhalten ExistenzgründerInnen und NeuUnternehmeInnen in den so genannten Freien Berufen (wie z.B. Physiotherapie, Grafikdesign) Informationen über die Besonderheiten der Freiberuflichkeit. Insbesondere besteht die Möglichkeit, offene Fragen zu klären und das eigene Gründungsvorhaben zu besprechen. Die Beratungen sind kostenfrei. Anmeldungen sind erforderlich unter www.ifb. uni-erlangen.de/veranstaltungen. Der Beratungstag wird vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Rahmen der Gründungsinitiative Rheinland-Pfalz gefördert. Informationen und Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24, 54550 Daun Tel.: 06592 933-200 E-Mail: wfg@vulkaneifel.de.

SEITE 8 Erneute öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit - Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen in der Ortsgemeinde Mannebach, -Windpark Mannebach- ,Verbandsgemeinde Kelberg Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 (3) des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), §§ 18 und 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 -Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hiermit Folgendes, zur Beseitigung von Bekanntmachungsfehlern in den öffentlichen Bekanntmachungen vom 03.12.2020, 30.06.2023 und 11.08.2023 erneut bekannt: Die Fa. PROKON Regenerative Energien eG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe, beantragt die erstmalige Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von sechs Windkraftanlagen in der Gemarkung Mannebach, Flur 18, Flurstücke 4, 18, 31/5, Flur 20, Flurstück 19/1, Flur 17, Flurstück 2/7, Flur 18, Flurstück 7, Flur 17, Flurstück 12/4 und Flur 12, Flurstück 8/7. Es ist beabsichtigt 5 Windenergieanlagen (WEA 1,2,3,5,6) des Typs GE 5.5 -158, mit einer Nabenhöhe von 120,90 m, einem Rotordurchmesser von 158 m (Gesamthöhe 199,9 m) und einer Nennleistung von 5,5 MW, und eine Windenergieanlage (WEA 4 ) des Typs GE 3,6 – 137, mit einer Nabenhöhe von 110 m, Rotordurchmesser von 137 m (Gesamthöhe 178,5 m) mit einer Nennleistung von 3,6 MW zu errichten und zu betreiben. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind neben den Windenergieanlagen selbst die Fundamente, die Kranstellflächen sowie Montage- und Lagerflächen. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für den Mai 2025 vorgesehen. Für das Vorhaben liegt eine Zielabweichungsentscheidung der SGD Nord, Koblenz, vom 17.12.2019 und ein Raumordnerischer Entscheid der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 17.01.2020 vor. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach §§ 4, 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den §§ 1 und 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in Verbindung mit Nr. 1.6.2, Verfahrensart V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Die Antragstellerin hat nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hält das Entfallen einer Vorprüfung für zweckmäßig. Für das Vorhaben besteht daher eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sodass gemäß § 2 Abs.1 Nr. 1 c der 4 BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden ist. Ein entsprechender Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) und die den Antragsunterlagen beigefügten weiteren umweltrelevanten Unterlagen ( u.a. Fachbeitrag Naturschutz, Landschaftsbildanalyse, FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Prüfung, faunistische Untersuchungen) wurden vorgelegt. Für das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung gemäß dem oben genannten Antrag ist nach § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) in der derzeit geltenden Fassung die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig. Für die genannten Rechtsgrundlagen ist der Wortlaut der jeweils geltenden Fassung maßgeblich. Das geplante Vorhaben sowie der Antrag der Fa. PROKON Regenerative Energien eG werden hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV i. V. m. § 10 BImSchG öffentlich bekanntgemacht. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserheblichen Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens: Antragsunterlagen unterteilt nach Kapiteln: Ordner 1 1.-Anträge Formular 1.1 und 1.2 2.-Verzeichnis beigefügter Unterlagen 2.1 Formular 2 2.2 Inhaltsverzeichnis 3. Kurzbeschreibung 4. Standort und Umgebung der Anlage 4.1 Auflistung der Flurstücke mit/ohne Grundstückseigentümer 4.2. Koordinaten: UTM-Koordinaten und Geographische Koordinaten 4.3 Höhenangaben 4.4 Topographische Übersichtskarte 4.5 Lageplan „Gesamtes Eignungsgebiet“ 4.6 Detailzeichnungen WEA-Standorte 1-6 4.7 Berechnung Abstandsflächen 4.8 Lageplan Abstände WEA 5.-Anlagen- und Betriebsbeschreibung 5.1 Formular 3 5.2 Technische Beschreibung und Daten 5.3 Technische Beschreibung und Daten _ GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6 5.4 Übersichtszeichnung_GE3.6-137_WEA 4 und Übersichtszeichnung _GE5.5-1^58_WEA1,2,3,5,6 5.5 Zeichnung Maschinenhaus_GE5.5_158_WEA1,2,3,5,6 5.6 Funktionsprinzip 5.7 Funktionsweise des Servicelifts für GE Windenrgieanlagen_GE5.5-158_1,2,3,5,6 5.8 Beschreibung des Servicelift_-GE3.6-137_WEA4

SEITE 9 5.9 Spezifikation für Zuwegungen und Kranstellflächen_GE3.6-137_WEA4 5.10 Spezifikation für Zuwegungen und Kranstellflächen_GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6 5.11 Zuwegung 5.12 Baustellen- & Transportstudie 5.13 Detailpläne Zufahrten 6 -Stoffe, Stoffmengen, Stoffdaten 6.1 Formular 4 6.2 Betriebs- und Schmierstoffliste_GE3.6-137_WEA4 6.3 Betriebs- und Schmierstoffliste_GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6 6.4 Sicherheitsdatenblätter_GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6, 6.5 Sicherheitsdatenblätter_GE3.6-137_WEA 4 Ordner 2 7 Schutz vor Lärm, Erschütterungen und sonstigen Immissionen 7.1 Formular 7 7.2 Merkblätter Anlage A und B 7.3 Schallimmissionsprognose_Rev.2 7.4 Schallleistung Normalbetrieb FGW 7.5 Schallleistung Schallreduzierter Betrieb gemäß FGW_Revision 03 7.6 Schalleistung -Schallreduzierter Betrieb gemäß FGW-Revision 04 7.7 Schattenwurfprognose – Rev. 1 7.8 Kurzinfo Schattenwurfmodul 7.9 Vermeidung von Schattenwurf 8. Abfallvermeidung und-entsorgung 8.1 Formular 9.1 und 9.2 8.2 Vermeidung, Verwertung oder Entsorgung von Abfällen 9. Arbeitsschutz 9.1 Formular 10.1, 10.2 und 10.3 9.2 Sicherheitskonzept: Arbeitssicherheit bei der Errichtung 9.3 Sicherheitskonzept: Beschreibung Sicherheitssysteme 9.4 Sicherheitshandbuch 9.5 Fluchtrouten 10 Anlagensicherheit 10.1 Eisdetektion 10.1.1 Eisdetektion GE 10.1.2 Eisdetektionssystem-Weidmüller BLADEcontrol 10.1.3 Gutachten TÜV Nord 10.1.4 Gutachten DNV GL 10.1.5 Labkotec Eissensor LID-3300IP 10.2 Blitzschutzsystem_GE3.6-137_WEA 4 10.3 Blitzschutzsystem_GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6 10.4 Sicherheitskonzept-Beschreibung der Sicherheitssysteme 10.5 Konfiguration von Flughindernisbefeuerungs-Systemen und Tageskennzeichnung 10.6 Antrag zur Anbringung eines Logos auf dem Maschinenhaus 10.7 Skizze PROKON-Logo auf Maschinenhaus_GE3.6-137_WEA 4 10.8 Skizze PROKON-Logo auf Maschinenhaus_GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6 11. Brandschutz 11.1 Formular 11.1 und 11.2 11.2 Schutzorientiertes Brandschutzkonzept 11.3 Stellungnahme zur Feuermelde- und Löscheinrichtung in der Rotornabe Ordner 3 12 Unterlagen für Naturschutz 12.1 Formular 12.1 12.2 Fachbeitrag Artenschutz 12.3 Fachbeitrag Naturschutz 12.4 FFH-Vorprüfungen 12.5 Landschaftsbildbewertung und Visualisierung 12.6 Avifauna 12.6.1 Ergebnisse der Brutvogelerfassung inkl. Horstkartierung 2019 12.6.2 Nachterfassungen Uhu 2021 12.6.3 Zugvogelkartierung 2022 12.6.4 Horst- und Revierkartierung 2022 12.6.5 Habitatpotentialanalyse Rotmilan 12.7 Ergebnisbericht zur Fledermauskundlichen Untersuchung 12.8 Artenschutz Fachbeitrag Haselmaus 12.9 Rodungsbilanz Ordner 4 13. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 13.1 Verwendete wassergefährdende Stoffe 14 Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung 14.1 Formular 12.2

SEITE 10 14.2 UVP-Bericht 15. Bauantrag, Bauvorlagen 15.1 Antrag auf Baugenehmigung 15.2 Bauvorlagenberechtigung 15.3 Herstellungs-Rohbaukosten _GE3.6-137_WEA 4 15.4 Herstellungs-Rohbaukosten _GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6 15.5 Typenprüfung_GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6 15.5.1 Prüfbericht zur Typenprüfung: Fundament Flachgründung mit Auftrieb 15.5.2. Prüfbericht zur Typenprüfung: Stahlrohrturm 15.5.3 Prüfbescheid zur Typenprüfung: Stahlrohrturm und Fundamente 15.6 Typenprüfung_GE3.6-137_WEA 4 15.6.1 Prüfbericht zur Typenprüfung _Fundament Flachgründung ohne Auftrieb-GE 3.6 -137 NH=110 m 15.6.2 Prüfbericht zur Typenprüfung _ Stahlrohrturm _GE 3.6-137 NH=110 m 15.6.3 Prüfbescheid zur Typenprüfung _ Stahlrohrturm und Fundament _GE 3.6-137 NH= 110 m 15.7 Gutachterliche Stellungnahme vom TÜV Nord _ Hybridtürme für Windenergieanlagen 15.8 Schalplan GE 5.5-158 NH=120,9 m mit Auftrieb 15.9 Schalplan GE3.6-137 NH=110m ohne Auftrieb 15.10 Bodengrundgutachten 15.11 Turbulenzgutachten 16. Maßnahmen nach Betriebseinstellung 16.1 Rückbaukosten & Maßnahmen bei Betriebseinstellung _ GE3.6 137 _ WEA 4 16.2 Rückbaukosten & Maßnahmen bei Betriebseinstellung _GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6 16.3 Verpflichtungserklärung ‚Rückbau 17. Auszug aus dem Genossenschaftsregister Anlagen I. Ansprechperson II. Kostenübernahmeerklärung Zum Zeitpunkt der erneuten Offenlage vorliegende Stellungnahmen aus dem Verfahren: • Stellungnahme der SGD Nord , Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Trier, vom 31.10.2023 zu den Eingaben betreffend das Genehmigungsverfahren 6 WKA Mannebach • Erneute Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 02.10.2023 • KV Vulkaneifel- Untere Bauaufsichtsbehörde vom 30.01.2023 • SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Trier, vom 30.07.2021 • Untere Naturschutzbehörde vom 03.02.2021 • Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Trier, vom 29.01.2021 • LBM, Fachgruppe Luftverkehr, Hahn-Flughafen, vom 19.01.2021 • Einvernehmen der Ortsgemeinde Mannebach vom 12.01.2021 • Forstamt Hillesheim vom 06.01.2021 • GDKE, Direktion Landesdenkmalpflege vom 06.01.2021 • Bundeswehr, vom 04.01.2021 • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Trier, vom 22.12.2020 • DWD, Offenbach vom 21.12.2020 • Westnetz vom 15.12.2020 Es wird darauf hingewiesen, dass seit der ersten unternommenen Bekanntmachung die vorgenannten Antragsunterlagen teilweise aktualisiert und verändert wurden. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden in der Zeit vom 25.03.2024 bis 25.04.2024 gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt und können auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter https://www.vulkaneifel.de/downloads/Mannebach-BimSchG-Antrag.zip abgerufen werden. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt: Kreisverwaltung Vulkaneifel Untere Immissionsschutzbehörde Ansprechpartner Herr Hein, Zimmer 309 Mainzer Straße 25 54550 Daun Telefon: 06592/933-323 Öffnungszeiten: - Montag bis Donnerstag : 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr - Freitag: 09:00 Uhr – 12.00- Uhr

SEITE 11 und nach Vereinbarung. Dieser Bekanntmachungstext sowie die nach § 10 Abs. 1 der 9.BImSchV erforderlichen Unterlagen sind während des genannten Auslegungszeitraums im UVP-Portal des Landes-Rheinland-Pfalz unter https://www.uvp-verbund.de/portal verfügbar. Weitere Informationen (z.B. Stellungnahmen der Fachbehörden), die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und der Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht. Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV während der Einwendungsfrist vom 25.03.2024 bis einschließlich 27.05.2024 schriftlich bei der genannten Auslegungsstelle oder elektronisch (dieter.hein@vulkaneifel.de) erhoben werden. Die im Rahmen der vorausgegangenen Auslegungen und innerhalb der dort genannten Einwendungsfristen erhobenen Einwendungen werden im Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Auch eine erneute Einreichung der bereits erhobenen Einwendungen sowie deren Ergänzung oder Aktualisierung ist innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist möglich. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen, die von mehr als 50 Personen entweder auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), müssen einen Unterzeichner mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als gemeinsamen Vertreter der übrigen Unterzeichner bezeichnen. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, sowie Einwendungen mit fehlender oder unleserlichen Namen oder Adressangaben, werden nicht berücksichtigt. Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden bekannt zu geben. Auf Verlangen der Einwenderin oder des Einwenders werden deren/dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG kann die Genehmigungsbehörde auf Grund einer Ermessensentscheidung nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Erörterungstermin erörtern. Der Erörterungstermin der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann, wird auf Donnerstag, den 13.06.2024, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, festgesetzt. Besondere Einladungen zum Erörterungstermin ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zum Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Sofern aufgrund der Ermessensentscheidung der Behörde ein Erörterungstermin nicht stattfindet, wird dies an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 4 Ziffer 4 BImSchG kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Daun, den 15.03.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel -Untere Immissionsschutzbehördegez. (Klaus Benz) Geschäftsbereichsleiter Erneute öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit - Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Ortsgemeinde Retterath und einer Windenergieanlage in der Ortsgemeinde Kolverath, -Windpark Retterath-Kolverath- Verbandsgemeinde Kelberg Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 (3) des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), §§ 18 und 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 -Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung , hiermit Folgendes, zur Beseitigung von Bekanntmachungsfehlern in den öffentlichen Bekanntmachungen vom 03.12.2020, 30.06.2023 und 11.08.2023, erneut bekannt: Die Fa. PROKON Regenerative Energien eG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe, beantragt die erstmalige Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen in der Gemarkung Retterath, Flur 13, Flurstück 691/225 und Flur 13, Flurstück 218/4, und einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kolverath, Flur 5, Flurstück 5/1. Es ist beabsichtigt 2 Windenergieanlagen (WEA 3 und WEA 4) des Typs GE 5.5 -158, mit einer Nabenhöhe von 120,90 m, einem Rotordurchmesser von 158 m (Gesamthöhe 199,9 m) und einer Nennleistung von 5,5 MW, in der Gemarkung Retterath und eine Windenergieanlage (WEA 1 ) des Typs GE 5,5 – 158, mit einer Nabenhöhe von 120,90 m, Rotordurchmesser von 158 m (Gesamthöhe 199,9 m) mit einer Nennleistung von 5,5 MW in der Gemarkung Kolverath zu errichten und zu betreiben. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind neben den Windenergieanlagen selbst die Fundamente, die Kranstellflächen sowie Montage- und Lagerflächen.

SEITE 12 Die Inbetriebnahme der Anlage ist für den Mai 2025 vorgesehen. Für das Vorhaben liegt eine Zielabweichungsentscheidung der SGD Nord, Koblenz, vom 17.12.2019 und ein Raumordnerischer Entscheid der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 17.01.2020 vor. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach §§ 4, 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den §§ 1 und 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in Verbindung mit Nr. 1.6.2, Verfahrensart V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Die Antragstellerin hat nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hält das Entfallen einer Vorprüfung für zweckmäßig. Für das Vorhaben besteht daher eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sodass gemäß § 2 Abs.1 Nr. 1 c der 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden ist. Ein entsprechender Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) und die den Antragsunterlagen beigefügten weiteren umweltrelevanten Unterlagen (u.a. Fachbeitrag Naturschutz, Landschaftsbildanalyse, FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Prüfung, faunistische Untersuchungen) wurden vorgelegt. Für das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung gemäß dem oben genannten Antrag ist nach § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) in der derzeit geltenden Fassung die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig. Für die genannten Rechtsgrundlagen ist der Wortlaut der jeweils geltenden Fassung maßgeblich. Das geplante Vorhaben sowie der Antrag der Fa. PROKON Regenerative Energien eG werden hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV i. V. m. § 10 BImSchG öffentlich bekanntgemacht. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserheblichen Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens: Antragsunterlagen unterteilt nach Kapiteln: Ordner 1 1.-Anträge Formular 1.1 und 1.2 2.-Verzeichnis beigefügter Unterlagen 2.1 Formular 2 2.2 Inhaltsverzeichnis 3. Kurzbeschreibung 4. Standort und Umgebung der Anlage 4.1 Auflistung der Flurstücke mit/ohne Grundstückseigentümer 4.2. Koordinaten: UTM-Koordinaten und Geographische Koordinaten 4.3 Höhenangaben 4.4 Topographische Übersichtskarte 4.5 Lageplan „Gesamtes Eignungsgebiet“ 4.6 Detailzeichnungen WEA-Standorte 1-3 4.7 Berechnung Abstandsflächen 4.8 Lageplan Abstände WEA 5.-Anlagen- und Betriebsbeschreibung 5.1 Formular 3 5.2 Technische Beschreibung und Daten 5.3 Übersichtszeichnung 5.4 Zeichnung Maschinenhaus 5.5 Funktionsprinzip 5.6 Funktionsweise des Servicelifts für GE-Windenergieanalgen 5.7 Spezifikation für Zuwegungen und Kranstellflächen 5.8 Zuwegung 5.9 Baustellen- & Transportstudie 5.10 Detailpläne Zufahrten 6 -Stoffe, Stoffmengen, Stoffdaten 6.1 Formular 4 6.2 Betriebs- und Schmierstoffliste 6.3 Sicherheitsdatenblätter 7 Schutz vor Lärm, Erschütterungen und sonstigen Immissionen 7.1 Formular 7 7.2 Merkblätter Anlage A und B 7.3 Schallimmissionsprognose-Rev.3 7.4 Schallleistung Normalbetrieb und Schallreduzierter Betrieb gemäß FGW 7.5 Schattenwurfprognose-Rev2 7.6 Kurzinfo Schattenwurfmodul 7.7 Vermeidung Schattenwurf Ordner 2 8. Abfallvermeidung und-entsorgung 8.1 Formular 9.1 und 9.2 8.2 Vermeidung, Verwertung oder Entsorgung von Abfällen 9. Arbeitsschutz 9.1 Formular 10.1, 10.2 und 10.3

SEITE 13 9.2 Sicherheitskonzept: Arbeitssicherheit bei der Errichtung 9.3 Sicherheitskonzept: Beschreibung Sicherheitssysteme 9.4 Sicherheitshandbuch 9.5 Fluchtrouten 10 Anlagensicherheit 10.1 Eisdetektion 10.1.1 Eisdetektion GE 10.1.2 Eisdetektionssystem-Weidmüller BLADEcontrol 10.1.3 Gutachten TÜV Nord 10.1.4 Gutachten DNV GL 10.1.5 Labkotec Eissensor LID-3300IP 10.2 Blitzschutzsystem 10.3 Sicherheitskonzept_ Beschreibung der Sicherheitssysteme 10.4 Konfiguration von Flughindernisbefeuerungs-Systemen und Tageskennzeichnung 10.5 Antrag zur Anbringung eines Logos auf dem Maschinenhaus 10.6 Skizze PROKON-Logo auf Maschinenhaus 11. Brandschutz 11.1 Formular 11.1 und 11.2 11.2 Schutzorientiertes Brandschutzkonzept 11.3 Stellungnahme zur Feuermelde- und Löscheinrichtung in der Rotornabe 12 Unterlagen für Naturschutz 12.1 Formular 12.1 12.2 Fachbeitrag Artenschutz 12.3 Fachbeitrag Naturschutz 12.4 FFH-Vorprüfungen 12.5 Landschaftsbildbewertung und Visualisierung 12.6 Avifauna 12.6.1 Brutvögel 2018 12.6.2 Nacherfassungen 2019 12.6.3 Nacherfassungen 2021 12.6.4 Zugvogelkartierung 2018 12.6.5 Habitatpotentialanalyse Rotmilan 2022 12.7 Fledermäuse 12.7.1.Ergebnisbericht zur fledermauskundlichen Untersuchung 2021 12.7.2 Managementkonzept Ausgleichsmaßnahmen zur Tiergruppe Fledermäuse 12.8 Artenschutz Fachbeitrag Haselmaus 12.9 Rodungsbilanz Ordner 3 13. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 13.1 Verwendete wassergefährdende Stoffe 14 Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung 14.1 Formular 12.2 14.2 UVP-Bericht 15. Bauantrag, Bauvorlagen 15.1 Antrag auf Baugenehmigung 15.2 Bauvorlagenberechtigung 15.3 Herstellungs-Rohbaukosten 15.4 Typenprüfung 15.4.1 Prüfbericht zur Typenprüfung: Fundament Flachgründung mit Auftrieb 15.4.2. Prüfbericht zur Typenprüfung: Stahlrohrturm 15.4.3 Prüfbescheid zur Typenprüfung: Stahlrohrturm und Fundamente 15.5 Schalplan 4.8-5,5-158-120.9 NH mit Auftrieb 15.6 Bodengrundgutachten 15.7 Turbulenzgutachten 16. Maßnahmen nach Betriebseinstellung 16.1 Rückbaukosten & Maßnahmen bei Betriebseinstellung 16.2 Verpflichtungserklärung ‚Rückbau 17. Auszug aus dem Genossenschaftsregister Anlagen I. Ansprechperson II. Kostenübernahmeerklärung Zum Zeitpunkt der erneuten Offenlage vorliegende Stellungnahmen aus dem Verfahren: -Stellungnahme der SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 31.10.2023 zu den Eingaben betreffend das Genehmigungsverfahren 3 WKA Retterath/Kolverath -Stellungnahme der SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Trier, vom 31.10.2023 zum WP Retterath -Stellungnahme der KV Vulkaneifel, Untere Naturschutzbehörde von 02.10.2023 -KV Vulkaneifel- Untere Bauaufsichtsbehörde vom 30.01.2023 -SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Trier, vom 04.08.2021 -Untere Naturschutzbehörde vom 03.02.2021

SEITE 14 -Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Trier, vom 29.01.2021 -LBM, Fachgruppe Luftverkehr, Hahn-Flughafen, vom 12.01.2021 -Einvernehmen der Ortsgemeinde Kolverath vom 11.01.2021 -Einvernehmen der Ortsgemeinde Retterath vom 08.01.2021 -Forstamt Hillesheim vom 07.01.2021 -Generaldirektion Kulturelles Erbe, Landesdenkmalpflege, vom 04.01.2021 -Bundeswehr vom 04.01.2021 -Deutscher Wetterdienst vom 21.12.2020 -Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Trier, vom 17.12.2020 Es wird darauf hingewiesen, dass seit der ersten unternommenen Bekanntmachung die vorgenannten Antragsunterlagen teilweise aktualisiert wurden. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden in der Zeit vom 25.03.2024 bis 25.04.2024 gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt und können auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter https://www.vulkaneifel.de/downloads/Retterath-BimSchG-Antrag.zip abgerufen werden. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt: Kreisverwaltung Vulkaneifel Untere Immissionsschutzbehörde Ansprechpartner Herr Hein, Zimmer 309 Mainzer Straße 25 54550 Daun Telefon: 06592/933-323 Öffnungszeiten: - Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr - Freitag: 09:00 Uhr – 12.00- Uhr und nach Vereinbarung. Dieser Bekanntmachungstext sowie die nach § 10 Abs. 1 der 9.BImSchV erforderlichen Unterlagen sind während des genannten Auslegungszeitraums im UVP-Portal des Landes-Rheinland-Pfalz unter https://www.uvp-verbund.de/portal verfügbar. Weitere Informationen (z.B. Stellungnahmen der Fachbehörden), die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und der Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht. Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV während der Einwendungsfrist vom 25.03.2024 bis einschließlich 27.05.2024 schriftlich bei der genannten Auslegungsstelle oder elektronisch (dieter.hein@vulkaneifel.de) erhoben werden. Die im Rahmen der vorauslegenden Auslegungen und innerhalb der dort genannten Einwendungsfristen erhobenen Einwendungen werden im Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Auch eine erneute Einreichung der bereits erhobenen Einwendungen sowie deren Ergänzung oder Aktualisierung ist innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist möglich. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen, die von mehr als 50 Personen entweder auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), müssen einen Unterzeichner mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als gemeinsamen Vertreter der übrigen Unterzeichner bezeichnen. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, sowie Einwendungen mit fehlendem oder unleserlichen Namen oder Adressangaben, werden nicht berücksichtigt. Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden bekannt zu geben. Auf Verlangen der Einwenderin oder des Einwenders werden deren/dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG kann die Genehmigungsbehörde aufgrund einer Ermessensentscheidung nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Erörterungstermin erörtern. Der Erörterungstermin der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann, wird auf Mittwoch, den 19.06.2024, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Vulkaneifel , Mainzer Straße 25, 54550 Daun, festgesetzt. Besondere Einladungen zum Erörterungstermin ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zum Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Sofern aufgrund der Ermessensentscheidung der Behörde ein Erörterungstermin nicht stattfindet, wird dies an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 4 Ziffer 4 BImSchG kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Daun, den 15.03.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel -Untere Immissionsschutzbehördegez. (Klaus Benz) Geschäftsbereichsleiter

SEITE 15 In einer Zeit, in der die Bedeutung von Künstlicher Intelligenz in der Industrie stetig zunimmt, ist es entscheidend, dass Unternehmen sich über die neuesten Entwicklungen informieren und Möglichkeiten der Zusammenarbeit erkunden. Unser Netzwerktreffen bietet eine Plattform, um genau das zu tun. Zukunftssicherung durch Digitalisierung: Wir bitten um Anmeldung bis zum bis zum 15. März 2024 an: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24 | 54550 Daun www.wfg-vulkaneifel.de | Tel.: 06592 933-200 | wfg@vulkaneifel.de Networking-Event Mittwoch, 20. März 2024, 18.30 Uhr Chancen für den Mittelstand Begrüßung und Vorstellungsrunde Lernen Sie andere UnternehmerInnen kennen und stellen Sie sich und Ihr Unternehmen vor. Impuls „KI-Readiness: Wie bereit ist mein Unternehmen für die Nutzung von Künstlicher Intelligenz?“ Jonas Brozeit, KI-Trainer, Mittelstand-Digital Zentrum Kaiserslautern Aus der Praxis „Digitalisierung bei der FELUWA Pumpen GmbH“ Daniel Nägel, Geschäftsführer FELUWA Pumpen GmbH „Anwendungsorientierte KI: Eine Reise von der Idee zur Realität“ Alexander Berns, FELUWA Pumpen GmbH Zum Abschluss Zeit für Ihre Fragen, für Austausch und Netzwerken Agenda Veranstaltungsort FELUWA Pumpen GmbH, Beulertweg 10, 54570 Mürlenbach In Kooperation mit:

SEITE 16 Funken- Spruher gesucht! Layout: eldiseno.de · Foto: © contrastwerkstatt · fotolia.com Einreichung: jederzeit, jedoch spätestens bis zum Stichtag 31. Mai 2024. Eine fachkundige Jury entscheidet über die fristgerecht eingereichten Arbeiten. Die Arbeit darf am Tag der Einreichung nicht älter als 12 Monate sein (Datum der Fertigstellung). Die Einreichung darf keine Geheimhaltungsverpflichtungen verletzen. Die prämierten Arbeiten werden anlässlich einer Preisverleihung der Öffentlichkeit vorgestellt. Du bist Schüler/-in und hast eine schulische Facharbeit geschrieben oder eine besondere Lernleistung erbracht, die sich mit dem Landkreis Vulkaneifel beschäftigt oder deren Ergebnisse einem Unternehmen oder einer Institution aus unserer Region zu Gute kommen? Oder Du bist Student/-in bzw. Absolvent/-in und hast eine Semester-, Bachelor-, Master-, Examensarbeit oder Dissertation geschrieben, die sich mit Themen aus Branchen der Wirtschaft (z.B. Industrie, Handel, Tourismus) beschäftigt und deren Ergebnisse einen Mehrwert für die regionale Wirtschaft im Landkreis Vulkaneifel bedeuten? Dann bewirb Dich jetzt um den FunkenSprüher 2024, den Award für besondere schulische und studentische Leistungen im Landkreis Vulkaneifel. Die jeweils drei besten Einreichungen werden mit Preisgeldern belohnt! Schulische Arbeiten: 1. Preis: 400 Euro 2. Preis: 200 Euro 3. Preis: 100 Euro Studentische Arbeiten: 1. Preis: 750 Euro 2. Preis: 350 Euro 3. Preis: 150 Euro Eine gemeinsame Aktion der Alle Infos unter: www.wfg-vulkaneifel.de/funkensprueher Wettbewerb 2024

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