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Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 51/2022 WEITERES S. 2- 3 | Terminvergabe Kfz-Zulassung; Interkommunale Zusammenarbeit; Amtl. Bekanntmachung S. 4 | Kreistag beschließt Haushalt 2023 S. 5 | Kreisverwaltung zwischen Weihnachten u. Neujahr geschlossen; Grundstücksverkehr S. 6 | Gemeindeschwesterplus S. 7 | Verabschiedung Günter Lorig; Trichinenuntersuchung; Grundstücksverkehr S. 8 | Stellenanzeigen; Anträge auf Lernmittelfreiheit S. 9 | Funkensprüher 2023 gesucht S. 10 | Natur- und Unesco Global Geopark S. 11 | Öffentliche Bekanntmachung S. 12 | Hebammencafe S. 13 | Autoren für das Heimatjahrbuch gesucht; A.R.T. beschließt Gebührensätze 2023 Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Isabel Schneider Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM Erneut liegt ein bewegtes Jahr mit vielen Herausforderungen hinter uns. Der Krieg in der Ukraine, die daraus resultierende Energieknappheit und die Inflation sind und waren neben der anhaltenden Corona- Pandemie die beherrschenden Themen des Jahres 2022. Viele Menschen machen sich in Anbetracht dessen Sorgen um die Zukunft. Neben den großen Krisen ist aber auch sehr viel POSITIVES im vergangenen Jahr passiert, sind sehr viele kleine Sonnenstrahlen Tag für Tag auf unseren Weg gefallen. So haben wir bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Kriegsgebiet erneut eine unglaubliche Solidarität und Hilfsbereitschaft in unserem Landkreis Vulkaneifel erleben dürfen. Nach über zwei Jahren der Pandemie konnten wir in den letzten Monaten wieder gemeinsam feiern, Familien- und Vereinsfeste sowie Kulturveranstaltungen sind wieder möglich, haben unseren Landkreis wieder lebendig gemacht und uns unbeschwerte Momente im Familien- und Freundeskreis beschert. Gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, den Blick auf die positiven Dinge im Leben zu richten. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten, wertvolle Zeit und schöne Momente im Freundes- und Familienkreis und den Blick für die vielen kleinen Sonnenstrahlen, die jeden Tag auf unseren Weg fallen und unser Leben bereichern. Kommen Sie gut ins neue Jahr 2023! Ihre Julia Gieseking, Landrätin Liebe Vulkaneifler und liebe Vulkaneiflerinnen, „Der große Reichtum unseres Lebens, das sind die kleinen Sonnenstrahlen, die jeden Tag auf unseren Weg fallen.“ Hans Christian Andersen

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Kfz-Zulassung ab 9. Januar 2023 mit vorheriger Terminvergabe Kreisverwaltung Vulkaneifel baut digitales Angebot weiter aus – vorherige Terminvereinbarung verhindert zukünftig lange Wartezeiten Die Kreisverwaltung Vulkaneifel baut ihr digitales Angebot weiter aus: Ab 09. Januar 2023 ist die Kfz-Zulassung auch in der Zulassungsstelle der Kreisverwaltung in Daun nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können ab sofort bequem online unter www.terminvergabeportal.de sowie telefonisch über die Behördennummer 115 vereinbart werden. Sowohl online während des Buchungsvorganges als auch über die Telefonnummer 115 wird den Bürgerinnen und Bürgern direkt mitgeteilt, welche Unterlagen und Formulare zum vereinbarten Termin für das jeweilige Anliegen mitzubringen sind, damit der Antrag vor Ort erfolgreich bearbeitet werden kann. „Die zukünftige Terminvereinbarung in der Kfz-Zulassungsstelle ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Verwaltung. Gleichzeitig kommen wir damit den Wünschen vieler Bürgerinnen und Bürger nach, die sich nun flexibel und bequem selbst passgenau ihre Termine reservieren können. Lange Wartezeiten gerade im sehr stark frequentierten Bereich der Kfz-Zulassungsstelle können damit zukünftig vermieden werden, Behördengänge werden vereinfacht“, so Landrätin Julia Gieseking. Gleichzeitig ist es ab 09. Januar 2023 im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbarlandkreisen Cochem-Zell und Bernkastel-Wittlich möglich, unabhängig vom Wohnort nach vorheriger Terminvereinbarung über die o.a. Möglichkeiten Fahrzeuge in allen drei Landkreisen an den Standorten Cochem, Zell, Wittlich, Bernkastel, Morbach, Daun und Jünkerath zuzulassen. Die Aussenstelle der Kfz-Zulassung in Jünkerath arbeitet bereits erfolgreich seit längerer Zeit mit einer vorherigen Terminvergabe. Termine für Zulassungsvorgänge in Jünkerath sind weiterhin über das dortige Terminbuchungssystem unter termine-juenkerath.gerolstein.de sowie telefonisch unter Tel.: 06591/13 - 1203 zu vereinbaren. Die Möglichkeit zur Online-Terminvergabe soll sukzessiv auf andere Bereiche der Kreisverwaltung Vulkaneifel ausgeweitet werden. Das kommunale JobCenter des Landkreises Vulkaneifel bietet seinen Kundinnen und Kunden bereits seit Ende des Jahres 2021 erfolgreich die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung an. Ebenso arbeitet die Führerscheinstelle des Landkreises Vulkaneifel seit einigen Monaten mit einer vorherigen Terminvergabe. KFZ-ZULASSUNG MIT VORHERIGER TERMINVERGABE Die Kreisverwaltung Vulkaneifel baut ihr digitales Angebot weiter aus: Ab 09. Januar 2023 ist die Kfz-Zulassung auch in der Zulassungsstelle der Kreisverwaltung in Daun nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können ab sofort bequem online unter www.terminvergabeportal.de sowie telefonisch über die Behördennummer 115 vereinbart werden. Gleichzeitig ist es ab 09. Januar 2023 möglich, unabhängig vom Wohnort, nach vorheriger Terminvereinbarung Fahrzeuge auch in Cochem, Zell, Wittlich, Morbach oder Bernkastel-Kues zuzulassen. Schon gewusst? NEU Ab 9. Januar 2023

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL Interkommunale Zusammenarbeit erreicht nächsten Schritt mit gemeinsamer Kfz-Zulassungsstelle Während die Halbzeit beim Projekt der Interkommunalen Zusammenarbeit der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Vulkaneifel und Cochem-Zell zwischenzeitlich erreicht wurde, befindet sich einer der größten Meilensteine aktuell in der Umsetzungsphase: Die gemeinsame KfzZulassungsstelle aller drei Landkreise. Zum Jahresbeginn 2023 wird es den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen der drei Landkreise unabhängig vom Wohnort möglich sein, Zulassungsvorgänge für ihr Auto sowohl bei den Zulassungsstellen des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Vulkaneifel und Cochem-Zell durchzuführen. Hiervon profitieren Privatpersonen als auch Händler gleichermaßen. Im Einzelnen betrifft dies folgende Standorte: • Zulassungsstelle in der Kreisverwaltung in Wittlich • Außenstelle in der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues • Außenstelle in der Gemeindeverwaltung in Morbach • Zulassungsstelle in der Kreisverwaltung in Daun • Außenstelle in der Verbandsgemeindeverwaltung in Jünkerath • Zulassungsstelle in der Kreisverwaltung in Cochem • Außenstelle in der Verbandsgemeindeverwaltung Zell Während die Landkreise Cochem-Zell und Bernkastel-Wittlich bereits gute Erfahrungen mit einer vorherigen Terminvergabe bei den Zulassungsstellen gemacht haben, wird sich der Landkreis Vulkaneifel dieser Vorgehensweise nun anschließen. Auch hier sind Zulassungen zukünftig nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Abwicklung erfolgt über eine gemeinsame Terminverwaltung, bei der alle freien Termine der einzelnen Zulassungsstellen angezeigt werden. Die Bürgerin oder der Bürger kann im Kalender neben dem Termin zukünftig ebenfalls den gewünschten Standort der Zulassungsstelle auswählen. Termine ab dem 09.01.2023 können bereits jetzt online oder über die Behördennummer 115 bei den Zulassungsstellen an folgenden Orten gebucht werden: • Cochem • Zell • Wittlich • Bernkastel-Kues • Daun Zur Online-Terminverwaltung gelangen Sie über die Webseite www.terminvergabeportal.de oder über die Internetseiten der einzelnen Verwaltungen. Termine bei den Außenstellen in Jünkerath und Morbach müssen weiterhin über das Online-Terminbuchungssystem der jeweiligen Außenstelle oder telefonisch gebucht werden. Zum Buchungssystem Jünkerath termine-juenkerath.gerolstein.de Tel.: 06591/13-1203 Zum Buchungssystem Morbach termine.morbach.de Tel.: 06533/71203 Eine Zulassung aus einem der anderen Landkreise ist bei beiden Außenstellen ebenfalls möglich. Weitere Hinweise: • Bei einer Zulassung in einem anderen Landkreis werden die Nummernschilder mit der Plakette des zulassenden Landkreises versehen. Dies ist rechtlich ebenso gültig und erfolgt somit unabhängig vom Landkreis, in dem man wohnhaft ist. • Termine können immer für max. drei Wochen im Voraus gebucht werden. Jahresabschluss des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2021 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 den geprüften Jahresabschluss 2021 des Landkreises Vulkaneifel festgestellt. Gleichzeitig hat der Kreistag be-schlossen, dem Landrat und der Landrätin sowie den Kreisbeigeordneten, soweit sie den Landrat und die Landrätin vertreten haben, gemäß § 114 der Gemeindeord-nung (GemO) i. V. m. § 57 der Landkreisordnung (LKO) für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen. Hinweis: Der Jahresabschluss 2021 mit Rechenschaftsbericht und Prüfbericht des Rech-nungsprüfungsamtes liegt zur Einsichtnahme von Montag 02.01.2023 bis ein-schließlich Dienstag 10.01.2023 während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Eingangsbereich der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, öffentlich aus. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 13.12.2022 gez.: Julia Gieseking, Landrätin AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Kreistag beschließt Haushalt 2023 Unter dem Strich schwarze Zahlen bergen erhebliches Kalkulationsrisiko in sich Schwerpunkte bei Investitionen in Zivil-, Brand- und Katastrophenschutz, Digitalisierung, Schulen, PV Anlagen für kreiseigene Liegenschaften und Straßen Der Haushaltsplan 2023 des Landkreises Vulkaneifel ist vom Kreistag in seiner jüngsten Sitzung am Montag, 12. Dezember, einstimmig beschlossen worden. Dabei kehrt der positive Trend der Vorjahre zurück. Bei Aufwendungen in Höhe von 131.551.741 Euro und Erträgen in Höhe von 132.252.500 Euro plant der Landkreis aktuell mit einem Überschuss in Höhe von 700.759 Euro, der jedoch erheblichen Kalkulationsrisiken unterliegt. Größere Investitionen sind in den Bereichen Zivil-, Brand und Katastrophenschutz, Schulen, PV Anlagen für kreiseigene Liegenschaften und Straßen vorgesehen. Neugefasster kommunaler Finanzausgleich wirkt sich positiv auf den Landkreis aus Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs sieht einen grundlegenden Systemwechsel vor – vom derzeitigen sog. Steuerverbundsystem auf ein bedarfsorientiertes Ausgleichssystem. Künftig garantiert das Land eine Mindestfinanzausstattung der Kommunen, die zusammen mit den sonstigen kommunalen Deckungsmitteln- die nachhaltige Erfüllung von sog. Pflicht und freiwilligen Aufgaben ermöglichen soll. Der Landkreis Vulkaneifel profitiert von dieser Neufassung dahingehend, dass nunmehr die Ausgaben im Bereich Soziales und Jugend, die rund 2/3 der Aufwendungen ausmachen, zukünftig stärker berücksichtigt werden. Die vorläufigen Berechnungen im Rahmen dieses neugefassten kommunalen Finanzausgleichs, die sich daran anschließende Kalkulation im kreisangehörigen Raum sowie viele Unsicherheiten im Bereich der Energiekosten führen für den Haushaltsplan 2023 zu erheblichen Kalkulationsrisiken. Die nun neue Schlüsselzuweisung B führt zu einer Steigerung der Zuweisung zum Vorjahr in Höhe von rund 6,7 Millionen Euro. Bei konstant bleibendem Umlagesatz, jedoch erhöhten Umlagegrundlagen steigen zudem die Erträge aus der Kreisumlage um rund 1,6 Millionen Euro. Als Berechnungsgrundlage dienen die vom statistischen Landesamt zur Verfügung gestellten, ausdrücklich als vorläufig bezeichneten Orientierungsdaten. Gleichzeitig kann aktuell ebenfalls nicht vorhergesehen werden, wie sich die Energiekrise sowie die Änderungen im Bereich der Sozialleistungen auf den Haushalt auswirken werden. Die Änderungen im Finanzausgleich wirken sich trotz den Kalkulationsrisiken positiv auf den Kreishaushalt aus und führen zu deutlichen Einnahmeverbesserungen. Die laufenden Ausgaben des Landkreises können somit finanziert werden, ohne neue Schulden in Form von Liquiditätskrediten aufzunehmen. Hauptbelastung liegt weiterhin im Sozial- und Jugendbereich Die Hauptbelastung des Haushaltes liegt weiterhin - wie auch bereits in den Vorjahren - in den Bereichen Soziales und Jugend, auch wenn sich dieser Trend in etwas abgeschwächter Form fortsetzt. Die Teilhaushalte der Bereiche Soziales, Jobcenter und Jugend, in denen ausschließlich Pflichtaufgaben wahrgenommen werden, haben mit Aufwendungen in Höhe von 88.209.217 € einen weiter gestiegenen Anteil von 67,05% an den Gesamtaufwendungen des Landkreises. Das Defizit liegt abzüglich der Erträge aus der Kreisumlage bei knapp 2,5 Millionen Euro und stellt damit die Hauptbelastung des Haushaltes dar. Mit Aufwendungen von knapp 20 Millionen Euro liegt ein weiterer Kostenschwerpunkt im Bereich Bauen, Schulen und ÖPNV. Der Krieg in der Ukraine, die damit einhergehende Energiekrise und die Kostensteigerungen in diesem Bereich führen dazu, dass allein die Kosten für Heizung und Strom in den kreiseigenen Gebäuden mit einem Mehr an Beschaffungskosten von rund 1,5 Millionen Euro für das Jahr 2023 kalkuliert wurden. Einsparungen bei den Aufwendungen sind auf Grund der äußeren Rahmenbedingungen nahezu unmöglich. Gerade in den Bereichen Soziales und Jugend ist eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Situation des Landkreises nur durch angemessene Kostenbeteiligungen von Bund und Land möglich. Investitionen in Höhe von knapp 27 Millionen in 2023 vorgesehen Für das Haushaltsjahr 2023 sind insgesamt Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von 26.834,524 Euro vorgesehen. Wobei mit einem Anstieg der Neuverschuldung im investiven Bereich von 4,2 Millionen Euro zu rechnen ist. Dabei sind u.a. größere Investitionen in Höhe von insgesamt rund 2 Millionen Euro im Bereich des Zivil-, Brand- und Katastrophenschutzes geplant. Konkret geht es in diesem Bereich um die Beschaffung von mehreren unterschiedlichen Einsatzfahrzeugen, um den Neubau bzw. die Sanierung von Gebäuden im Bereich des Rettungsdienstes sowie um die Beschaffung von Sirenen. An den kreiseigenen Schulen sind insgesamt Investitionen von rund 3,6 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfallen rund 2,3 Millionen Euro auf den Einbau von raumlufttechnischen Anlagen. Weitere Investitionen sind in den Bereichen Barrierefreiheit, Digitalpakt sowie für die Neubeschaffung von Sportgeräten vorgesehen. Rund 660.000,00 Euro werden in die Installation von Photovoltaikanlagen investiert, mit dem Ziel auf allen kreiseigenen Dächern langfristig selbst Energie zu produzieren. Für Straßenbaumaßnahmen an Kreisstraßen sind Investitionen in Höhe von 4,2 Millionen Euro vorgesehen. Gesamtverschuldung des Landkreises liegt Ende 2022 bei 57,4 Millionen Euro Der Landkreis Vulkaneifel steht nach wie vor vor einem großen Schuldenberg: Die Gesamtverschuldung des Landkreises Vulkaneifel liegt zum Ende des Jahres 2022 bei 57,4 Millionen Euro. 34,6 Millionen Euro sind Liquiditätskredite, bei 22,7 Millionen Euro handelt es sich um Investitionskredite. Der Haushalt 2023 kann im Ratsinformationssystem des Landkreises Vulkaneifel unter www.ratsinfo.vulkaneifel.de eingesehen werden. Folgt auch online!

Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Energiesparen über die Feiertage Kreisverwaltung Vulkaneifel bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Knapp zehn Tage wird alles heruntergefahren, Heizung und Strom auf ein Minimum reduziert. Der Landkreis Vulkaneifel schließt in diesem Jahr erstmalig zwischen Weihnachten und Neujahr seine Verwaltungsgebäude. Damit will die Kreisverwaltung ein wichtiges Zeichen setzen und ihren Beitrag dazu leisten, die Bundesverordnung über wirksame Effizienz- und Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen und einer möglichen Gasmangellage ein Stück weit entgegen zu wirken. In dieser Zeit wird die Heizungsanlage für alle Verwaltungsgebäude soweit heruntergefahren, dass das hierfür größtmögliche Einsparpotenzial erzielt wird. Gleichzeitig wird die Schließung der Kreisverwaltung dazu genutzt, notwendig gewordene Arbeiten an der Notstromversorgung durchführen zu können. Kreisverwaltung vom 24.12. bis 01.01.2023 geschlossen In der Zeit von Heiligabend bis einschließlich Neujahr bleibt die Kreisverwaltung komplett geschlossen und ist nur für Notdienste, etwa im Bereich Gesundheits- oder Jugendamt, erreichbar. Die Schließung betrifft alle Abteilungen und Aussenstellen, u.a. auch das Jobcenter und die Kreisbibliothek. Auch die Kfz-Zulassung bleibt zwischen den Jahren geschlossen. Die Aussenstelle der Kfz-Zulassung in Jünkerath ist am Mittwoch, 28.12.2022 sowie am Freitag, 30.12.2022 jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr für dringende Anliegen geöffnet. „Wir haben lange überlegt und abgewogen, welche Energiesparmaßnahmen wir als Landkreis Vulkaneifel umsetzen können und welche Maßnahmen welche Auswirkungen haben“, so Landrätin Julia Gieseking. „Bisher hatte die Kreisverwaltung immer zwischen den Jahren geöffnet. In diesem Winter haben wir jedoch alle ein wichtiges Ziel: Energiesparen, um einer möglichen Gasmangellage und den damit einhergehenden fatalen Folgen entgegenzuwirken. Ich werbe daher um Verständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern für diese Entscheidung“, so die Landrätin weiter. Indieser Zeit könnendieRaumtemperaturen weit über das Maß der normalen Absenkung reduziert werden. Der Landkreis Vulkaneifel erhofft sich dadurch eine deutliche Einsparung von Strom und Gas. Ab dem 02. Januar 2023 sind dann wieder alle Dienste der Kreisverwaltung wie gewohnt erreichbar. Verhinderung einer Gasmangellage als Ziel der Bundesverordnung Aufgrund der aktuellen Situation des Ukraine-Krieges und der bestehenden Gasmangellage in der Bundesrepublik Deutschland sind die Kommunen - gesteuert durch das Land Rheinland-Pfalz und die Spitzenverbände - aufgefordert, Energie einzusparen. Gemeinsames Ziel aller in Erwägung gezogenen Energiesparmaßnahmen ist es, einen Engpass im Winter und damit eine ernste Energielage, die in der Folge auch zu einer Strommangellage führen könnte, zu vermeiden. Jede gesparte Kilowattstunde Energie kann dabei helfen, gut über den Winter zu kommen. Dabei sollen mindestens 15 % an Energie eingespart werden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Kerpen (Amtsgericht Daun): Blatt 669: Flur 9 Nr. 25 – Landwir tschaf tsf läche, unten auf dem Krummenstück – 5.919 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Gemeindeschwesterplus jetzt auch in den Verbandsgemeinden Daun und Kelberg Yvonne Surges hat als neue Gemeindeschwesterplus ein offenes Ohr für Sorgen und Nöte von Menschen über 80 Vor allem mit Blick auf die demografische Entwicklung in ländlichen Regionen nimmt der Landkreis Vulkaneifel bereits seit 2020 am Projekt des Landes Rheinland-Pfalz: „Gemeindeschwesterplus“ teil. War die Gemeindeschwesterplus bisher nur in der Verbandsgemeinde Gerolstein zuständig, so ist das Projekt ausgewei-tet worden und seit September kümmert sich die Gemeindeschwesterplus nun auch in den Verbandsgemeinden Daun und Kelberg um die Sorgen und Nöte älterer Menschen. In Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz – Kreisverband Vulkaneifel e.V.. ist mit Yvonne Surges ab sofort auch in den Verbandsgemeinden Daun und Kelberg eine Gemeindeschwesterplus im Dienst, die sich um die Belange nichtpflegebedür ftiger Menschen über 80 Jahre kümmern wird. Mit der gemeinsamen Unterschrift des Kooperationsvertrages zwischen dem Landkreis Vulkaneifel und dem Deutschen Roten Kreuz – Kreisverband Vulkaneifel ist der Startschuss für die Gemeindeschwesterplus in den Verbandsgemeinden Daun und Kelberg nun auch of fiziell besiegelt worden. „Nachdem das Projekt seit 2020 bereits er folgreich in der Verbandsgemeinde Gerolstein angelaufen ist, bin ich stolz und froh, dass wir gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz diese wichtige Stelle der Gemeindeschwesterplus nun auch in den Verbandsgemeinden Daun und Kelberg initiieren können“, so Landrätin Julia Gieseking bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung. Dabei sind die Aufgaben der Gemeindeschwesterplus klar definiert: Im Fokus sollen Hausbesuche von nicht pflegebedür ftigen Menschen im Alter ab 80 Jahren nach dem Prinzip der Freiwilligkeit stehen. Die Gemeindeschwesterplus unterstützt und hört zu Die Gemeindeschwesterplus kennt Möglichkeiten zur Erleichterung des Alltags, sie kennt Freizeitangebote und Nachbarschaftshilfen und stellt bei Bedar f die entsprechenden Kontakte her. Sie selbst führt keine pflegerischen Tätigkeiten aus, vermittelt aber bei Fragen rund um das Thema Pflege den Kontakt zu den ört-lichen Pflegestützpunkten. Aufgrund des demografischen Wandels stellen sich immer wieder die Fragen: Was brauchen Menschen, was brauchen aber auch die Gemeinden vor Ort, damit alte Menschen so gut und so lange wie möglich selbständig und selbstbestimmt zuhause leben können? Wo gibt es Angebote, wo fehlt es noch an Angeboten für alte Menschen? Im Zusammenspiel mit der Kommune, mit Vereinen, den Pfarrgemeinden und weiteren Einrichtungen soll so bürgerschaftliches Engagement vor Ort gefördert werden, es sollen sich neue Netzwerke erschließen oder ggf. neue Angebote kreiert werden. DasProjekt „Gemeindeschwesterplus“ Das Projekt wird gefördert vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz sowie der in Rheinland-Pfalz vertretenen gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbände. Die Gemeindeschwesternplus im Landkreis Vulkaneifel sind wie folgt erreichbar: Verbandsgemeinden Daun und Kelberg Yvonne Surges Tel. 06592/9500-13, Mobil: 016093175463, E-Mail:y.surges@vulkaneifel.drk.de Verbandsgemeinde Gerolstein (hier in Kooperation mit dem Caritasverband Westeifel e.V.) Elisabeth Reinarz Tel.: 06591 94920 253 Mobil: 0160 93327100 v.l.n.r.: Diana Peters, Geschäftsführerin DRK Kreisverband und Landrätin Julia Gieseking begrüßen zum Start des Projektes Gemeindeschwesterplus in den Verbandsgemeinden Daun und Kelberg die neue Gemeindeschwesterplus Yvonne Surges

Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL Mehr als 22 Jahre zum Wohle der Bevölkerung im Einsatz Günter Lorig als Organisatorischer Leiter entpflichtet Landrätin Julia Gieseking hat im Rahmen einer kleinen Feierstunde den Organisatorischen Leiter Günter Lorig nach mehr als 22 Jahren zum Wohle der Bevölkerung auf dessen eigenen Wunsch hin von seiner Tätigkeit entpflichtet. Bereits im Jahr 1999 hatte Günter Lorig die entsprechende Ausbildung zum Organisatorischen Leiter absolviert. Am 26. Januar 2000 wurde er dann schließlich zum Or-ganisatorischen Leiter für den Landkreis Vulkaneifel bestellt und 2008 zum Ehrenbeamten ernannt. Um auch bei größeren Schadenslagen mit zahlreichen Beteiligten eine bestmögliche medizinische Erstversorgung und einen fachgerechten, zielgerichteten Transport der Verletzten zu gewährleisten, hält der Landkreis Vulkaneifel als kommunaler Träger für die überörtliche allgemeine Hilfe und den Katastrophen-schutz nach den gesetzlichen Bestimmungen unter anderem eine Gruppe Leitender Notärzte und eine Gruppe Organisatorischer Leiter vor. In seiner Funktion als Organisatorischer Leiter war Günter Lorig bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten für die Ablauforganisation verantwortlich. Hierzu zählen z.B. das Beurteilen der Schadenslage und das Erteilen von Einsatzaufträgen an die Rettungseinheiten, Registrierung von Erkrankten und Verletzten, die Festlegung von Behandlungsplätzen oder die Organisation des Patientenabtransports. In über 22 Jahren hat Günter Lorig einige solcher Einsätze erfolgreich gemeistert. Landrätin Julia Gieseking dankte dem scheidenden Organisatorischen Leiter für das geleistete Engagement zum Wohle der Bevölkerung: „Wir brauchen Menschen wie Sie, die sich engagieren und für das Wohl Ihrer Mitmenschen einsetzen. Über 22 Jahre waren Sie da, wenn Hilfe benötigt wurde. Hierfür danke ich Ihnen persönlich und im Namen der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Vulkaneifel“, so die Landrätin bei der Entpflichtung Mehr als 22 Jahre zum Wohle der Bevölkerung im Einsatz: Günter Lorig (4.v.r.) wird von Landrätin Julia Gieseking als Organisatorischer Leiter entpflichtet. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Gerolstein (Amtsgericht Daun): Blatt 4571: Flur 13 Nr. 36/1 – Landwir tschaf tsf läche, Waldf läche, Unter der Schutt – 17.302 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Das Veterinäramt informiert - Trichinenunterschung der Wildschweine Über die Feiertage (KW 51 und KW 52) hat das Trichenenlabor am Schlachthof Eifelfleisch GmbH in Gerolstein wie folgt geöffnet: Montag, 19.12.2022, Probeneingang bis 10:00 Uhr Mittwoch, 21.12.2022, Probeneingang bis 06:00 Uhr Dienstag, 27.12.2022, Probeneingang bis 06:00 Uhr Ab Montag, 02.01.2023, werden Trichinenproben wieder zu den regulären Öffnungszeiten untersucht Das Ergebnis der Untersuchung rufen Sie bitte über unsere Internetseite ab. Wir bitten um Beachtung.

Seite 8 LANDKREIS VULKANEIFEL Schulsekretär/in Sachbearbeiter Leistungssachbearbeiter für das St. Matthias-Gymnasium Gerolstein in der Schulverwaltung im kommunalen Jobcenter Jetzt bewerben! 300 MITARBEITER:INNEN - 1 TEAM GEMEINSAM FÜR DIE VULKANEIFEL per E-Mail an karriere@vulkaneifel.de vollständige Stellenanzeigen unter www.vulkaneifel.de DIE KREISVERRWALTUNG VULKANEIFEL SUCHT SIE! (m/w/d) (m/w/d) (m/w/d) Lernmittelfreiheit-Online Anträge auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Ausleihe) für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2023/2024 online stellen Fristende: 15.03.2023 Die Kreisverwaltung Vulkaneifel bietet Ihnen ab dem 01.01.2023 die Möglichkeit, den Antrag auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) ganz bequem online zu stellen. Unter Berücksichtigung der Abgabefrist können Anträge auf diese Weise 7 Tage die Woche rund um die Uhr gestellt werden. Die Online-Anträge sind abrufbar über die Internetseite des Landkreises Vulkaneifel www.vulkaneifel. de (Suchbegriff: Schulbuchausleihe) oder direkt über folgenden Link: www.vulkaneifel.de/lmf-online Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.0012.00 Uhr zur Verfügung: Telefon: 06592/933-396 E-mail: Schulbuchausleihe@vulkaneifel.de

Seite 9 LANDKREIS VULKANEIFEL FunkenSprüher 2023 gesucht! Startschuss für die 8. Bewerbungsrunde gefallen Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel und die Kreissparkasse Vulkaneifel loben gemeinsamen die nächste Runde des „FunkenSprüher“ aus. Mit dem Award belohnt werden schulische und studentische Abschlussarbeiten, die sich mit dem Landkreis Vulkaneifel beschäftigen oder deren Ergebnisse einem Unternehmen oder einer Institution aus unserer Region zu Gute kommen. Eingereicht werden können Facharbeiten, besondere Lernleistungen, Semester-, Bachelor-, Master- und Examensarbeiten sowie Dissertationen, bei denen der Funke in die Vulkaneifel überspringt. „Uns ist es wichtig, dass die Ergebnisse der eingereichten Arbeiten einen Mehrwert für die Wirtschaft in der Region darstellen“, erklärt Dietmar Pitzen, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Vulkaneifel. „Hier haben wir in den vorangegangenen Wettbewerbsrunden schon tolle Beispiele prämieren dürfen!“ Der Sieger in der Kategorie „Schulische Arbeiten“ erhält 400 Euro Preisgeld. Für den zweiten und dritten Platz gibt es 200 bzw. 100 Euro. Der Gewinner in der Kategorie „Studentische Arbeiten“ erhält 750 Euro. Für den Zweitplatzierten gibt es 350 Euro und 150 Euro für den dritten Platz. Eine Einreichung ist jederzeit möglich. Letztmöglicher Tag für eine Einreichung innerhalb der 8. Wettbewerbsrunde ist der 31. Mai 2023. Die Arbeit darf am Tag der Einreichung nicht älter als 12 Monate sein (Datum der Fertigstellung). Die Einreichung darf keine Geheimhaltungsverpflichtungen verletzen. Eine fachkundige Jury, der neben Dietmar Pitzen und WFG-Geschäftsführerin Judith Klassmann-Laux auch Landrätin Julia Gieseking und Vertreter der regionalen Wirtschaft angehören, entscheidet über die fristgerecht eingereichten Arbeiten. Die prämierten Arbeiten werden anlässlich einer Preisverleihung im Sommer/Herbst 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt. Weitere Informationen sind online unter www.wfg-vulkaneifel.de/funkensprueher . Weitere Informationen & Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Judith Klassmann-Laux, Telefon: 06592/933-205, judith.klassmann-laux@wfg-vulkaneifel.de, www.wfg-vulkaneifel.de/funkensprueher Gaben im Dezember 2022 den offiziellen Startschuss zur Wettbewerbsrunde 2023: (v.l.n.r.) Stephan Alt, Mitglied des Vorstandes der Kreissparkasse Vulkaneifel, Judith Klassmann-Laux, Geschäftsführerin der WFG Vulkaneifel mbH und Dietmar Pitzen, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Vulkaneifel. Foto: Kreissparkasse Vulkaneifel. UNSER GESCHENKETIPP VERSCHENKEN S I E DOCH E I N STÜCK HE IMAT MI T DEM HE IMAT JAHRBUCH DES LANDKRE I SES VULKANE I FEL 2023. ERHÄLTL I CH IM BUCHHANDEL SOWI E I N ZAHLRE I CHEN GESCHÄFTEN IM LANDKRE I S VULKANE I FEL .

Seite 10 LANDKREIS VULKANEIFEL Kinder aus Uersfeld lernen im Natur- und UNESCO Global Geopark Vulkaneifel die Zusammenhänge rund um den Klimawandel kennen Warum schmilzt das Eis an den Erdpolen? Betrifft uns das auch in der Vulkaneifel? Was hat dieses CO2 eigentlich damit zu tun? Warum wird es überall auf der Welt wärmer und was können wir dagegen tun? Mit diesen und vielen weiteren Fragen haben sich die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Uersfeld während der Kinderklimaschutzkonferenz spielerisch und mit viel Spaß beschäftigt. Mit einem Stoff-Eisbären namens Kuno und kistenweise Materialien für spannende Experimente an Bord kam Nina Fetzer vom Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) diese Woche in die Grundschule. Auf dem Programm stand ein Projekttag rund um die Themen Klimawandel und Energie, bei denen die Viertklässler*innen spielerisch und kindgerecht Zusammenhänge der beiden Themenfelder erarbeiteten. Mit einer Modell-Dampfmaschine als Veranschaulichungsobjekt erarbeiteten sich Kuno und die Kinder nach und nach, wie solche Erfindungen die Welt veränderten und Menschen durch ihre Aktivitäten und die Nutzung von fossilen Brennstoffen einen natürlichen Kreislauf aus dem Gleichgewicht bringen. Anschließend erforschten die Kinder, welche alternativen Formen der Energiegewinnung es gibt. Nach einer Bastelaktion mit dem „Fingersolarkocher“ verstanden alle, dass die Sonne auch imWinter viel Energie auf die Erde strahlt. Des Weiteren konnte durch ein Experiment das unsichtbare Treibhausgas CO2 für die Kinder sichtbar gemacht werden. Dieses Experimentieren, um Dinge und Prozesse sichtbar und fühlbar zu machen, ermöglicht eine Sensibilisierung der Kinder für einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie und natürlichen Ressourcen. Ein Ziel der Kinderklimaschutzkonferenzen ist es zudem, dass die Kinder Gestaltungskompetenz entwickeln, was einer Bildung für nachhaltige Entwicklung entspricht. Ermöglicht wurden die Kinderklimaschutzkonferenzen durch den Natur- und Geopark Vulkaneifel in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzmanagement der Kreisverwaltung und dem EU-Life-IP Projekt ZENAPA. Konzeptioniert und durchgeführt wurden die Konferenzen vom Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) der Hochschule Trier mit Sitz am Umwelt-Campus in Birkenfeld. Kuno der Eisbär und Nina Fetzer in der Klasse in Uersfeld © Natur- und Geopark Vulkaneifel Auf dem Schulhof testeten die Kinder ihre gebastelten „Fingersolarkocher“ und merkten, dass die gebündelten Sonnenstrahlen auch im Winter die Finger wärmen. © Natur- und Geopark Vulkaneifel Adventskalender auf Social Media #magischewintermomente Eure schönsten Winter-Weihnachtsfotos!

Seite 11 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen in der Gemarkung Strotzbüsch, Verbandsgemeinde Daun Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz–BImSchG) inderderzeitgeltendenFassung inVerbindungmit§§8ff.derNeuntenVerordnungzurDurchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), §§ 18 und 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie aktuell davon abweichender bzw. ergänzender Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-(PlanSiG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung folgendes bekannt: Die Boreas Energie GmbH, Moritzburger Weg 67, 01109 Dresden hat die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und Betrieb von fünf Windenergieanlagen, - zwei Anlagen Nordex 4,5 149-Delta4000 TCS 164 (SB02, SB04) Rotor mit Hinterflügelkämme (STE) Eiserkennung, Nennleistung 4,5 MW, Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 149,10 m, Gesamthöhe 238 m, in der Gemarkung Strotzbüsch Flur 20, Flurstück 16/2 (SB02) und Flur 18, Flurstück 19/1 (SB04), - und drei Anlagen Nordex 4,5 149 Delta4000 TS 125 (SB01, SB03, SB 05) Rotor mit Hinterflügelkämme (STE) Eiserkennung, Nennleistung 4,5 MW, Nabenhöhe 125 m, Rotordurchmesser 149,10 m, Gesamthöhe 200 m, - in der Gemarkung Strotzbüsch, Flur 15, Flurstück 9/3 (SB01), Flur 16, Flurstück 12/1 (SB03), Flur 17, Flurstück 31/1 (SB05), beantragt Für das Vorhaben liegt ein grundsätzlich positiver raumordnerischer Entscheid vom 09.09.2020 der Kreisverwaltung Vulkaneifel und ein Zielabweichungsbescheid der SGD Nord, -Obere Landesplanungsbehörde-, Koblenz, vom 15.05.2020 vor. Auf Antrag des Antragstellers ist gemäß §§ 4 Abs. 1, 10, 19 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs der 4. BImSchV sowie den §§ 8 ff. der 9. BImSchV ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Für das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung der beantragen Genehmigung ist nach der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) i. V. m. § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) und 3 Abs. 1 Ziffern 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig. Weiter handelt es sich um eine Anlage im Sinne des § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), bei der im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu entscheiden ist, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist (Vorhaben nach Nr. 1.6.3 der Anlage 1 zum UVPG - Errichtung und Betrieb einer Windfarmmit Anlagen in einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 m mit 3-bis weniger als 6 Windkraftanlagen). Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG vom August 2022 und die den Antragsunterlagen beigefügten weiteren umweltrelevanten Unterlagen (u.a. Fachbeitrag Naturschutz - Landespflegerischer Begleitplan nach § 17 BNatSchG vom 12.09.2022, FFH-Erheblichkeit-Studie vom 12.09.2022, Ornithologisches Fachgutachten vom 12.09.2022, Fachgutachten Fledermäuse vom 10.03.2022, Potentialanalyse Mopsfledermaus vom 12.09.2022, Raumnutzungsanalyse Rotmilan vom 12.09.2022, Rotmilan-Habitats-Potentialanalyse vom 12.09.2022, Schwarzstorchbewegungsprofil vom 12.09.2022, Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung SAP vom 12.09.2022 – Vögel und Fledermäuse- vom 13.02.2022, Visualisierung vom 24.07.2019 und Sichtbarkeitsprognose/Sichtbarkeitsanalyse vom 26.07.2019, enthalten gebündelte Angaben bzgl. der zu erwartenden Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter des Gesetzes über die Umwelterträglichkeitsprüfung (Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter) sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Weitere Angaben über Art und Umfang des Vorhabens sowie deren Auswirkungen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit und Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen einschließlich Gutachten, insbesondere Schallgutachten vom 14.03.2019- und Schattenwurfgutachten vom 12.03.2019 sowie die gutachterliche Stellungnahme zur Risikobeurteilung Eisabwurf/Eisabfall vom 05.09.2017, sind den Antrags- und Planunterlagen zum Verwaltungsverfahren zu entnehmen. DieAntrags- undPlanunterlageneinschließlichderUnterlagenzur Umweltverträglichkeitsvorprüfungsowiedieentscheidungserheblichen sonstigenderGenehmigungsbehördezumZeitpunkt der BekanntmachungvorliegendenUnterlagen, dieAngabenüber dieAuswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten, werden gemäß § 10 der 9. BImSchV i. V. m. § 3 Plansicherstellungsgesetz in dem Zeitraum vom 06.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023 (Auslegungsfrist) zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt und sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter dem Link: https://www.vulkaneifel.de/downloads/BlmSch-Strotzbuesch.zip und im UVP Portal des Landes Rheinland-Pfalz zugänglich. Darüber hinaus liegen Ausfertigungen der Unterlagen aus vom 06.01.2023 bis 03.02.2023 bei - der Kreisverwaltung Vulkaneifel, 54550 Daun, Mainzer Straße 25, Zimmer 309 (Herr Dieter Hein, 06592/933-323); Die Unterlagen können dort während der Dienststunden und nach Maßgabe der jeweils aktuell geltenden pandemiebedingten örtlichen Regelungen eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann Einwendungen gegen das Vorhaben bis vier Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bis zum 03.03.2023 (Einwendungsfrist) schriftlich bei den v. g. Auslegestelle oder elektronisch info@vulkaneifel.de oder dieter.hein@vulkaneifel.de) erheben. Das Datum des Eingangs ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Nach § 17 Abs. 1 und 2 des VwVfG in der derzeit gültigen Fassung gilt bei Anträgen und Eingaben, die ein einem Verwaltungsverfahren von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden (gleichförmige Eingaben), für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist.

Seite 12 LANDKREIS VULKANEIFEL Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten, kann die Genehmigungsbehörde unberücksichtigt lassen. Gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG kann die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Sollte die Genehmigungsbehörde im Rahmen dieser Ermessensentscheidung die Durchführung eines Erörterungstermins für erforderlich halten, so ist dieser gemäß § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich und findet statt am Donnerstag, 11.05.2023, 10:00 Uhr, bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Sitzungssaal 15, 54550 Daun, Mainzer Straße 25. Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvorrausetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit zur Erläuterung ihrer Einwendungen geben. Die formgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert (§ 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG). Sollte der Erörterungstermin aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nicht an einem anderen Termin oder abweichend als Online-Konsultation (§ 5 Abs. 2 PlanSiG) stattfinden, wird dies rechtzeitig vorher öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungen dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt sind, bekanntzugeben sind. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind (§ 12 Abs. 2 Satz 3 der 9. BImSchV). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung in den Kreisnachrichten des Landkreises Vulkaneifel und außerdem im Internet ersetzt werden. Daun, 05.12.2022 Kreisverwaltung Vulkaneifel Abteilung Bauen, Schulen und ÖPNV Untere Immissionsschutzbehörde In Vertretung (Klaus Benz) Geschäftsbereichsleiter ANMELDUNG & FRAGEN Verena Caspar, Koordination Frühe Hilfen, Jugendamt Landkreis Vulkaneifel: 06592-933 282 Susanne Elsässer, Familienhebamme: 0175-7371036 WO? WANN? KeFa Kelberg, Heupenmühle Donnerstag 08:30 Uhr – 09:30 Uhr KiTa Jünkerath Dienstag 16:30 Uhr – 17:30 Uhr KiTa Stadtkyll Dienstag 08:30 Uhr – 09:30 Uhr Austausch für Eltern mit ihren Babys und für werdende Eltern Fragen rund um den Nachwuchs, Schwangerschaft, Geburt und den Alltag können hier in lockerer Atmosphäre und in kleiner Runde (bis zu 7 Teilnehmende) mit einer qualifizierten Familienhebamme besprochen werden. HEBAMMENCAFÉMIT KRABBELGRUPPE Ab sofort und kostenfrei! jeweils in den ungeraden Kalenderwochen

Seite 13 LANDKREIS VULKANEIFEL A.R.T. beschließt Gebührensätze ab 2023 Im Rahmen der Verbandsversammlung des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) wurden die ab Januar geltenden Abfallgebühren beschlossen. Kostensteigerungen und Gesetzesänderungen „Die Kosten steigen in allen Wirtschaftsbereichen enorm. Das trifft natürlich auch den Betrieb der Müllabfuhr. Vom Kraftstoff für die Fahrzeuge, über die Strom- und Gaspreise bis zu den Kosten für Ersatzteile, Abfallbehälter und vieles mehr sind die Preise geradezu explodiert. Auch die Kosten für unsere Bauprojekte für Wertstoffhöfe und Betriebsgebäude sind davon betroffen.“ erklärt die A.R.T. Sprecherin Kirsten Kielholtz. Weil der A.R.T. nach dem Prinzip der Kostendeckung ohne Gewinnerzielung arbeitet und die Abfallgebühr einfach nur die Summe aller (Betriebs-)kosten ist, müssen die Gebühren an die Kostensteigerungen angepasst werden. Für die Gebührenkalkulation gelten die Grundsätze des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG). Restabfalltrocknung und -sortierung Verschärft wird die Situation außerdem durch das vom Bundestag im Oktober verabschiedete Brennstoffemmissionshandelsgesetz (BEHG). Das Gesetz sieht vor, dass ab 2024 auch für die thermische Entsorgung von Siedlungsabfällen – also die Verbrennung der getrockneten Abfälle aus der MBT – eine CO2-Beaufschlagung fällig wird. Ursprünglich sollte die Zusatzbelastung bereits ab dem 01.01.2023 erfolgen. Der Zuschlag erhöht sich jährlich, was die Entsorgung der Abfälle auch in Folgejahren deutlich verteuern wird. Anders als andere öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger profitiert der A.R.T. dabei aber von der in Mertesdorf praktizierten Abfallvorbehandlung. Durch die mechanisch-biologische Trocknung, die technische Nachsortierung und stoffliche Verwertung der Siedlungsabfälle kann der dann nur noch verbleibende, der Verbrennung zugeführte Anteil, um rund die Hälfte reduziert werden. DieRegion ist damit nicht nur klimapolitisch gut aufgestellt, sondern spart jährlich mehrere Millionen Euro aus der Vermeidung von CO2-Zuschlägen. Abfallgebühren 2023 Noch bis einschließlich 2025 verfügen die einzelnen Landkreise über getrennte Gebührenhaushalte. Bis dahin trägt jeder Landkreis die Kosten, die für die Abfallsammlung, die Abfallentsorgung und den Betrieb etwaiger Deponien und Entsorgungszentren in seinem Gebiet anfallen. Dadurch und durch noch bestehende Unterschiede im Eigenkapital ergeben sich zurzeit noch Unterschiede in der Höhe der Gebühren der einzelnen Landkreise. Erst nach der geplanten Zusammenlegung der Teilhaushalte zum 01.01.2026 wird es gleiche Gebühren im gesamten Verbandsgebiet des A.R.T. geben. „Selbstverständlich setzen wir als öffentlichrechtlicher Entsorger unverändert alles daran, unsere Leistungen möglichst günstig zu erbringen. Wir nutzen modernste Technik um den Anteil der Abfälle, die verwertet werden können, möglichst hoch zu halten. So können Wertstoffe gerettet und Kosten für die Entsorgung eingespart werden.“ erklärt Kielholtz. „Da wir als Zweckverband keine Gewinnabsicht verfolgen, sondern im Sinne des Kommunalabgabenrechts kostendeckend arbeiten, ist eine entsprechende Kalkulation die Basis der künftigen Abfallgebühren.“ Anzahl der Behälterleerungen in der App einsehen Damit die Kund:innen des A.R.T. den Überblick über bereits in Anspruch genommene Leerungen behalten, können sie ihre Leerungsdaten jederzeit online abrufen. Der Service steht sowohl auf der Webseite unter www.art-trier.de/leerungsdaten als auch in der A.R.T. App zur Verfügung. Die notwendigen Zugangsdaten – Objekt- und Kundennummer – sind im Gebührenbescheid zu finden, der den Eigentümern vorliegt. Wer als Mieter Informationen zu seinen Leerungsdaten möchte, kann sich hierzu mit seinem Vermieter bzw. seiner Hausverwaltung in Verbindung setzen. Pressemitteilung des A.R.T. vom 06. Dezember 2022. Autorinnen und Autoren für das Heimatjahrbuch gesucht! Schwerpunktthema 2024: Eifeler Dialekt – oder eher die Dialekte der Eifel? Unsere Sprache, so wie sie sich entwickelt hat und welche Rolle sie heute noch spielt Auf der Suche nach einer Idee für das Schwerpunktthema des Heimatjahrbuches 2024 kam im Redaktionsausschuss die Idee auf, das Eifeler Dialekt, unsere Mundart, unser Platt als Thema auszuschreiben. „Unter dem Motto „Eifeler Dialekt – oder eher die Dialekte der Eifel? Unsere Sprache, so wie sie sich entwickelt hat und welche Rolle sie heute noch spielt“ ruft der Redaktionsausschuss des Heimatjahrbuches die Leserinnen und Leser dazu auf, Beiträge für das nächste Heimatjahrbuch einzureichen. Der Redaktionsausschuss des Heimatjahrbuches freut sich auf Ihre Beiträge zur Sprachentwicklung, zu regionalen Besonderheiten und Unterschieden im Eifler Dialekt oder aber auch das een oda anner Verzällchen oder Gedichtchen in Platt – bitte dann auch mit beigefügter Version in Hochdeutsch. Wir sind gespannt auf Ihre Beiträge – Selbstverständlich können Sie uns darüber hinaus auch Beiträge zu den Themen Aktuelles Kreisgeschehen, Geschichte und Geschichten, Natur und Landschaft sowie Fotos zusenden. Redaktionsschluss ist der 31. Mai 2023. Beiträge senden Sie bitte an hjb@vulkaneifel.de. Die Jubiläumsausgabe des Heimatjahrbuches 2023 ist im örtlichen Buchhandel sowie in vielen Geschäften im Landkreis Vulkaneifel zum Preis von 9,80 € erhältlich. per E-Mail an karriere@vulkaneifel.de vollständige Stellenanzeige unter www.vulkaneifel.de (m/w/d) Jahresgrundgebühren Landkreis Vulkaneifel bis 2022 ab 2023 80 Liter Abfallbehälter (-4 Pers.) 121,29 € 148,80 € 120 Liter Abfallbehälter (5-6 Pers.) 165,81 € 205,29 € 240 Liter Abfallbehälter (-12 Pers.) 273,89 € 345,49 € Landkreis Bernkastel-Wittlich bis 2022 ab 2023 80 Liter Abfallbehälter (-4 Pers.) 135,61 € 148,05 € 120 Liter Abfallbehälter (5-6 Pers.) 185,97 € 208,23 € 240 Liter Abfallbehälter (-12 Pers.) 316,09 € 343,51 € Eifelkreis Bitburg-Prüm bis 2022 ab 2023 80 Liter Abfallbehälter (-4 Pers.) 89,70 € 106,71 € 120 Liter Abfallbehälter (5-6 Pers.) 117,86 € 141,93 € 240 Liter Abfallbehälter (-12 Pers.) 154,01 € 207,74 € Trier & Landkreis Trier-Saarburg bis 2022 ab 2023 80 Liter Abfallbehälter (-4 Pers.) 104,31 € 112,27 € 120 Liter Abfallbehälter (5-6 Pers.) 131,02 € 140,01 € 240 Liter Abfallbehälter (-12 Pers.) 239,12 € 253,37 €

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