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Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 07/2023 WEITERES S. 2 | Baum-, Gehölz- und Vogelschutzmaßnahmen, Grundstücksverkehr S. 3 | „Jünkerath steigt um auf Zukunft“, Trichinenuntersuchung der Wildschweine S. 4 | Veranstaltung Solaroffensive am 22.02. in Gerolstein, Grundstücksverkehr S. 5 | Nachruf Wolfgang Schultze, Anträge auf Lernmittelfreiheit online stellen S. 6 | Öffentl. Bekanntmachung S. 7 | 4. Förderaufruf zum „GAK-Regionalbudget“ gestartet!, öffentl. Bekanntmachung S. 8 | Öffentl. Bekanntmachung, Wohnungen für Flüchtlinge gesucht S. 9 | Naturerlebnistipps Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Isabel Schneider Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM Einbürgerungsfeier im Landkreis Vulkaneifel 39 Frauen und Männer freuen sich über den Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft Zur ersten Einbürgerungsfeier nach dreijähriger Coronapause begrüßte Landrätin Julia Gieseking vor einigen Tagen 39 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, überreichte ihnen in einem feierlichen Rahmen und im Beisein von Familien und Freunden ihre Einbürgerungsurkunden und hieß sie recht herzlich willkommen. Zweimal im Jahr lädt die Kreisverwaltung Vulkaneifel ein, um den Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt haben, in einer kleinen Feierstunde und im Beisein von Familie und Freunden ihre Einbürgerungsurkunden zu überreichen. In den letzten drei Jahren fielen jedoch auch die Einbürgerungsfeiern der CoronaPandemie zum Opfer und konnten in der gewohnten Art und Weise nicht stattfinden. Umso erfreulicher war es, dass Landrätin Gieseking vor einigen Tagen im Beisein der Integrations- und Migrationsbeauftragten des Landkreises Vulkaneifel Maaike Thijs gleich 39 Frauen, Männern und Kindern die sog. Einbürgerungsurkunde, mit der sie offiziell die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, überreichen konnte. Die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger stammen aus 11 Ländern. Neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Frankreich, Italien, Polen und Rumänien gehörten Afghanistan, Syrien, Iran, Tunesien, Marokko, Kosovo und Eritrea zu den Herkunftsländern der neuen Staatsbürgerinnen und – bürger. Herzlich willkommen im Landkreis Vulkaneifel Landrätin Julia Gieseking begrüßte die Neubürger:innen ganz herzlich im Landkreis Vulkaneifel, legte dar, welche Bereicherung Menschen anderer Nationen, Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Kultur für uns alle sind und welche Chancen sich für alle dahinter verbergen. Gerade auch in Zeiten des demographischen Wandels brauchen wir Menschen aus anderen Ländern, die sich bei uns wohlfühlen, die sich bei uns zu Hause fühlen, die gemeinsam mit uns zusammen die Zukunft gestalten, so die Landrätin. Sie ermutigte die neuen Staatsangehörigen, sich in der Gesellschaft einzubringen. Neubürgerinnen und -bürger leben meist bereits seit Jahren in Deutschland In der Regel leben die Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, bereits seit vielen Jahren mit ausländischer Staatsangehörigkeit in unserer Mitte. Sie sind häufig der Arbeit oder der Liebe wegen zugezogen. Zu den Einbürgerungsvoraussetzungen zählen neben ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache ein erfolgreich abgelegter Einbürgerungstest, die eigenständige finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes. Einige Einbürgerungsbewerber:innen – je nachdem aus welchem Land sie kommen – müssen zudem mit Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft ihre Herkunftsstaatsagenhörigkeit aufgeben. Pro Jahr werden durchschnittlich 60 Personen eingebürgert, die im Landkreis Vulkaneifel ihren Wohnsitz haben. Zukünftig ist - aufgrund von Gesetzesänderungen - mit einer zunehmenden Anzahl an Einbürgerungen zu rechnen. Vergangene Woche in der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Landrätin Julia Gieseking begrüßt 39 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Landkreis Vulkaneifel. Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Baum-, Gehölz- und Vogelschutzmaßnahmen Frist nach dem Naturschutzgesetz für Hecken, Bäume, Nester beachten Für den Rückschnitt und die Verjüngung von Hecken und Gehölzstreifen durch „Auf den Stock-Setzen“ oder Altholzentnahme, stehen nach dem Naturschutzrecht außerhalb der Vegetationsphase ab Anfang Oktober bis Ende Februar fünf Monate zur Verfügung. Vom 1. März bis Ende September ist Heckenschnitt unzulässig. Auch Bäume außerhalb - des Waldes, - von Kurzumtriebsplantagen oder - gärtnerisch genutzten Grundflächen dürfen in dieser Zeit nicht stark zurückgeschnitten oder gerodet werden. Nach März-Anfang sind an Hecken lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte unter Entnahme des Jahreszuwachses erlaubt. Doch sind Kronenpflege und Kronenschnitt zur Gesunderhaltung von Bäumen, Erreichung besonderer Wuchsformen oder Erzielung von Obstertrag möglich. Dabei sind immer die Nistplätze von Vögeln, Spechthöhlen oder Fledermausquartiere zu beachten. Sie dürfen aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht während ihrer Nutzung beeinträchtigt werden. Für das komplette Roden von Gehölzen, also das Beseitigen mit Wurzelwerk, gelten strenge, weitergehende Regelungen. Für diese Arbeiten sowie die Arbeiten an Bäumen mit bruchgefährdeter Krone außerhalb des Waldes empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung mit der Naturschutzbehörde; ansonsten sind bei Verstößen Bußgelder möglich. Horstbäume und der Nestschutz streng geschützter Großvogelarten im Wald unterliegen insbesondere in der Brutzeit speziellen Artenschutzvorschriften. Waldbesitzer werden gebeten, sich bei Unklarheiten über den zulässigen Umfang der anstehenden Arbeiten an die Naturschutzbehörde bzw. das zuständige Forstamt zu wenden. Gehölzrückschnitt aus begründetem Anlass, vor dem 01. März Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Ormont (Amtsgericht Prüm): Blatt 716: Flur 13 Nr. 86/4 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Burg-straße, – 6.113 m² (davon eine Teilfläche von 631 m²) Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Hallschlag (Amtsgericht Prüm): Blatt 992: Flur 8 Nr. 67 – Waldfläche, Auf der Haart – 22.740 m² Grundbuch von Hallschlag (Amtsgericht Prüm): Blatt 1003: Flur 8 Nr. 64 – Waldfläche, Auf der Haart – 6.800 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL „Jünkerath steigt um auf Zukunft“ - Fortschreibung Dorferneuerungskonzept erfolgreich abgeschlossen Förderhöhe für private Maßnahmen bis zu 30.000 EURO, für gewerbliche Maßnahmen bis zu 40.903 EURO möglich Die Ortsgemeinde Jünkerath hat gemeinsam mit dem Ortsteil Glaadt ihr Dorferneuerungskonzept erfolgreich fortgeschrieben und damit auch für die Zukunft die Grundlage zur Förderung aus Mitteln der Dorferneuerung gesichert. Damit können private Vorhaben aus Mitteln der Dorferneuerung auch weiterhin gefördert werden – bis zu 30.000 EURO bzw. bei gewerblichen Vorhaben bis zu 40.903 EURO möglich. Zukunftsprozess/Dorfmoderation/ Fortschreibung Dorferneuerungskonzept Grundlage für die Dorferneuerung und Dorfmoderation bildete der im Jahr 2021 innerhalb der Ortsgemeinde Jünkerath vorbereitende Zukunftsprozess. Mit Blick auf die allgemeinen Entwicklungstrends – Veränderung der Strukturen ländlich geprägter Orte, demographischer Wandel, Verschlechterung der lokalen Versorgungssituation – und das Hochwasser 2021, wovon die Gemeinde ebenfalls betroffen war, sowie die Fusion der Verbandsgemeinde Obere Kyll, Gerolstein und Hillesheim, hat die Gemeinde die Fortschreibung des Dorfentwicklungskonzeptes beschlossen. Das erste Konzept aus den 80er Jahren wurde bereits 2007 fortgeschrieben, bedurfte aber nunmehr einer Aktualisierung. „Jünkerath/ungewöhnlich/lebenswert“ Das Dorferneuerungskonzept formuliert auf der Basis des Zukunftsprozesses, der Dorfmoderation, der gesamtörtlichen Bestandsaufnahmen und -analysen ein Leitbild und konkrete Entwicklungsziele. Hieraus leiten sich ein konkretes Maßnahmenprogramm sowie ein Durchführungskonzept mit Angabe von Prioritäten, Realisierungszeiträumen und einsetzbaren Planungs- und Handlungsinstrumenten ab. Die Umsetzung wird differenziert in eine Planungs- und Konzeptphase für verschiede Leitprojekte und fachspezifische Themenbereich – Verkehrsentwicklung, Gestaltung der Dorfmitte, Konzepte und Bebauungspläne für baulichen Entwicklungen, die bauliche Umsetzung öffentlicher Projekte sowie in die Beratung und bauliche Umsetzung privater Maßnahmen. Am höchsten priorisiert ist das Leitprojekt „Sanierung und Reaktivierung des Bahnhofsgebäudes, weitere Leitprojekte sind „Dorfgemeinschaft“, „Tourismus“ und „Dorfbild“. Was wird gefördert? Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt förderfähige Vorhaben der Dorferneuerung durch eine fachliche Beratung und die Gewährung von Zuschüssen. Basisvoraussetzung ist allerdings, dass die jeweilige Gemeinde auch über eine Dorferneuerungskonzeption verfügt. Gefördert werden nahezu alle Maßnahmen, die dazu führen, ein altes Gebäude am Leben zu erhalten, ihm neues Leben einzuhauchen und es wieder bewohnbar zu machen. Zu den Arbeiten gehören neben dem äußeren Erscheinungsbild – Dach, Fassade, Fenster, Haustür - auch sämtlichen Installationen Innen wie Heizung, Elektro, Sanitär auch die Erneuerung von Treppen, Böden, Türen, Decken. Keine Förderung gibt es für Maßnahmen, die überwiegend der Verschönerung oder Bauunterhaltung dienen, wie zum Beispiel die ausschließliche Erneuerung der Fenster, des Außenanstrichs oder der Dacheindeckung. Ebenfalls nicht gefördert werden Maßnahmen, mit denen bereits begonnen wurde. Höhe der Förderung Bei privaten Vorhaben beträgt die Zuwendung je Einzelvorhaben bis zu 35 v. H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 €. Bei den Vorhaben „Erhaltung/Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen“, „Verbesserung der Grundversorgung mit Dienstleistungen/Waren“ und „Fremdenverkehr“ (z.B. Ferienwohnung) kann die Zuwendung auf bis zu 40.903 € angehoben werden. Eine Zuwendungsbewilligung ist nur möglich, wenn sich die förderfähigen Ausgaben auf mindestens 7.669 € belaufen! Ansprechpartner Zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema „Dorferneuerung“ sowie zur fachlichen Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung: Christine Schmidt Tel.: 06592/933-576 / Fax: 06592/985033 Markus Kowall, Architekt, Dipl.-Ing. (FH) Tel.: 06592/933-578 / Fax: 06592/985033 E-Mail: dorferneuerung@vulkaneifel.de Das Veterinäramt informiert: Trichinenuntersuchung der Wildschweine Am Rosenmontag, 20.02.2023, werden regulär Trichinenproben von Wildschweinen untersucht, Probeneingang bis 06:00 Uhr. Das Ergebnis der Trichinenuntersuchung kann voraussichtlich ab Mittwoch, 22.02.2023, auf unserer Homepage abgerufen werden. Die Büros der Kreisverwaltung sind an Rosenmontag und Veilchendienstag geschlossen. Bis zum Vorliegen und Abfragen des negativen Untersuchungsergebnisses sind die Tierkörper der Wildschweine oder Teile davon nicht für den menschlichen Verzehr freigegeben. Seit Anfang des Jahres sind Gastronomen (Außnahme: kleine Betriebe) dazu verpflichtet, Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Alternative darf dabei auch nicht teurer, als die Einweg-Variante sein. Ausgenommen sind hiervon nur Einweg-Produkte aus Holz oder Alu, bei Getränkebechern muss jedoch immer eine Alternative geboten werden. WUSSTEN SIE SCHON?

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Mehren (Amtsgericht Daun): Blatt 2446: Flur 26 Nr. 20/11 – Waldfläche, Auf dem Scheid – 8.469 m² Flur 26 Nr. 22 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Auf dem Scheid – 12.430 m² Flur 26 Nr. 30 – Waldfläche, Im Hasental – 2.940 m² Flur 26 Nr. 31 – Waldfläche, Im Hasental – 4.350 m² Flur 26 Nr. 20/8 – Waldfläche, Im Hasental – 1.273 m² Flur 26 Nr. 79/3 – Waldfläche, Im Hasental – 35 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Meisburg (Amtsgericht Daun): Blatt 683: Flur 13 Nr. 2 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Schafbrück `Gastst.` – 18.000 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL Herr Schultze trat im Jahre 1958 in den Dienst des Landkreises. Ab 1968 war er Leiter der damaligen Tiefbauabteilung. Mit seiner großen Sachkenntnis und viel Engagement hat Herr Schultze vor allem beim Ausbau und Neubau des Kreisstraßennetzes entscheidend mitgewirkt. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit war die damalige „Große Grundwassererkundung“ im Kreis Daun, die Voraussetzung für den ins Leben gerufenen Wasserzweckverband war, deren Leiter Herr Schultze ebenfalls war. Ende des Jahres 1991 trat Herr Schultze in den Ruhestand. Wir nehmen Abschied von einem langjährigen Mitarbeiter und danken ihm für sein Engagement und seine Treue. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser herzliches Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. NACHRUF DIE KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL NIMMT IN TRAUER ABSCHIED VON DER AM 05.01.2023 IM ALTER VON 93 JAHREN VERSTORBEN IST. Personalrat Kreisverwaltung Vulkaneifel Lothar Saxler Vorsitzender HERRN WOLFGANG SCHULTZE Kreisverwaltung Vulkaneifel Julia Gieseking Landrätin Anträge auf Lernmittelfreiheit jetzt ganz bequem online stellen Fristende für das Schuljahr 2023/2024 ist der 15.03.2023 Die Kreisverwaltung Vulkaneifel bietet Ihnen seit dem 01.01.2023 die Möglichkeit, den Antrag auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe) für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel ganz bequem online zu stellen. Unter Berücksichtigung der Abgabefrist können Anträge auf diese Weise sieben Tage die Woche rund um die Uhr gestellt werden. Die Online-Anträge sind abrufbar über die Website des Landkreises Vulkaneifel www.vulkaneifel.de (Suchbegriff: Schulbuchausleihe) oder direkt über folgenden Link: www.vulkaneifel.de/lmf-online Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.0012.00 Uhr gerne zur Verfügung: 06592/933-396 Schulbuchausleihe@vulkaneifel.de

Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen (Ersatzbrennstoffen) mit nicht mehr als 25 % Anteil an der Gesamtfeuerungswärmeleistung im vorhandenen Drehrohrofen (max. 12-monatiger Versuchszeitraum) und Verwertung mineralischer Stoffe in der Klinkerproduktion auf dem Betriebsgelände der Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG in der Gemarkung Üxheim-Ahütte, Flur 14, Flurstück 10/1; Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 a der 9. Verordnung über die Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen (Ersatzbrennstoffen) mit nicht mehr als 25 % Anteil an der Gesamtfeuerungswärmeleistung im vorhandenen Drehrohrofen (max. 12-monatiger Versuchszeitraum) und Verwertung mineralischer Stoffe in der Klinkerproduktion auf dem Betriebsgelände der Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG in der Gemarkung Üxheim-Ahütte, Flur 14, Flurstück 10/1; Gemäß § 21 a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 7 und Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG wird die folgende immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 08.02.2023 zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen (Ersatzbrennstoffen) mit nicht mehr als 25 % Anteil an der Gesamtfeuerungswärmeleistung im vorhandenen Drehrohrofen (max. 12-monatiger Versuchszeitraum) und Verwertung mineralischer Stoffe in der Klinkerproduktion auf dem Betriebsgelände der Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG in der Gemarkung Üxheim-Ahütte, Flur 14, Flurstück 10/1, zugunsten der Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG, Unten im Hähnchen 1, 54579 Üxheim., hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der verfügende Teil dieser immissionsschutzrechtlichen Genehmigung lautet: Aufgrund des am 08.08.2022, vervollständigt am 19.09.2022, 31.10.2022 und 02.12.2022, gestellten Antrages ergeht folgender Bescheid: Auf o. a. Formantrag der Fa. Wotan H. Schneider KG, Industriegebiet, 54579 Üxheim-Ahütte, sowie die nachfolgenden Ergänzungen der Antragsunterlagen wird hiermit gemäß §§ 10 und 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013, BGBl. I S. 1274 ff, berichtigt 2021 S. 123), in Verbindung mit den §§ 1 und 2 Abs. 1 Nr. 1a der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2017, BGBl. I S. 1440 ff, und Ziffer 2.3. 1. Verfahrensart G des Anhangs zur 4. BImSchV, sowie der Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV) in der Fassung vom 02.05.2013, BGBl. I S. 1021), alle Vorschriften jeweils in den z. Zt. gültigen Fassungen, im förmlichen Verfahren unter Anwendung des § 16 Abs. 2 BImSchG – vorbehaltlich etwaiger privater Rechte Dritter – die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage zur Herstellung von Zementklinker und Zementen (Nr. 2.3 1 Verfahrenswart G der 4. BImSchV) durch den Einsatz von Sekundärbrennstoffen (= Ersatzbrennstoffen) mit nicht mehr als 25 % Anteil an der Gesamtfeuerungswärmeleistung im vorhandenen Drehrohrofen (max. 12-monatiger Versuchszeitraum) und Verwertung mineralischer Stoffe in der Klinkerproduktion auf dem Betriebsgelände der Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG in der Gemarkung Ahütte, Flur 14, Flurstück 10/1, erteilt. Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides und seine Begründung können vom Tage der Bekanntmachung an zwei Wochen in der Zeit vom 17.02.2023 bis einschließlich 03.03.2023 bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Büro 309, zu den üblichen Dienststunden, eingesehen werden. Eine vorherige Terminabstimmung (Tel. Nr. 06592-933323) ist erforderlich. Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über das länderübergreifende UVP-Portal unter https: //www.uvp-verbund.de verfügbar. Sie können zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter Öffentliche Bekanntmachungen abgerufen werden. Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt und damit gemäß § 41 VwVfG zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung als bekannt gegeben. Für den Genehmigungsbescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 10.02.2023 In Vertretung gez. Klaus Benz Geschäftsbereichsleiter Folgt auch online!

Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL 4. Förderaufruf zum „GAK-Regionalbudget“ gestartet! Die Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Vulkaneifel hat einen neuen Förderaufruf zur Projekteinreichung für das „GAK-Regionalbudget“ beschlossen. In der aktuell noch laufenden LEADER-Förderperiode 2014 – 2020 ist es bereits der 4. Aufruf zur Einreichung von Vorhaben im Zuge des „Regionalbudgets“. Im Rahmen des „Regionalbudgets“ können Projektträger von Kleinstprojekte, die einen Gesamtvolumen von 20.000 € netto umfassen, in ihren Vorhaben unterstützt werden. Der beschlossene 4. Förderaufruf hält zunächst ein Gesamtvolumen von 100.000 € bereit. Projekte können ab sofort eingereicht werden. Der Stichtag ist der 20. März 2023. Die Auswahl der Projekte erfolgt am 19. April 2023 In diesem Jahr gilt allerdings wieder zu beachten, dass von einer vergleichsweise späten GAKMittelbereitstellung (vsl. März – Mai) ausgegangen werden muss, wie das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ankündigte. Zahlreiche Projekte konnten von dieser Förderung bereits profitiert. Darunter zum Beispiel die Verbandsgemeinde Kelberg, das letzte Jahr einen EscapeWalk konzipiert hat oder der Landkreis Vulkaneifel, der beispielhaft seine Grünflächen im Siedlungsbereich als eine Oase des Artenschutzes aufgewertet hat. Nun dienen die Flächen als Naturerlebnisraum und als Weiterbildungsort. Informationen zur LEADER-Förderung in der LAG Vulkaneifel sowie zum aktuellen Förderaufruf und den Auswahlkriterien finden sich auf www.leader-vulkaneifel.de . Für individuelle Beratungen zu Projektideen ist das Regionalmanagement gerne per E-Mail über vulkaneifel@entra. de oder telefonisch unter 06302/9239-23 erreichbar. Öffentliche Bekanntmachung zumZwecke der öffentlichen Zustellung imSinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie jeweils eine zustellungsbe-dürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: XHULLIJAJ ELVIS (*09.07.1993) letzte bekannte Anschrift: 24 Avenue de la Marne 08200 Sedan Datum des Schreibens: 08.12.2022 Aktenzeichen: 5-34101-10-2623 Das jeweilige Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das jeweilige Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das jeweilige Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 07.02.2023 ImAuftrag gez. Harings

Seite 8 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Vulkaneifel - untere Jagdbehörde - Einladung zur Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreter der Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenjagdbezirken sowie deren Stellvertreterin oder Stellvertreter am Freitag, 03. März 2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun Die Amtszeit des derzeitigen Jagdbeirates im Landkreis Vulkaneifel endet mit Ablauf des 31.03.2023. Dies hat zur Folge, dass mit Wirkung vom 01.04.2023 ein neuer Jagdbeirat für die Dauer von fünf Jahren zu bilden ist. Gemäß § 46 Abs. 1 Landesjagdgesetz (LJG) vom 09.07.2010 (GVBl. S. 149), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.09.2012 (GVBl. S. 310) ist bei jeder unteren Jagdbehörde ein Jagdbeirat zu bilden. Der Jagdbeirat berät die Jagdbehörden in allen wichtigen Fragen der Jagdverwaltung im Sinne der Zielsetzung des Landesjagdgesetzes und wirkt bei der Festsetzung behördlicher Abschusspläne mit. Der Jagdbeirat besteht gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 LJG auch aus einer Vertreterin oder einem Vertreter der Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigenjagdbezirken. Gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Landesjagdverordnung (LJVO) vom 25.07.2013 (GVBl. S. 282) werden für die Berufung in den Jagdbeirat u.a. die Vertreterin oder der Vertreter der Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenjagdbezirken von den Eigentümerinnen, Eigentümern und nutznießenden Personen der im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jagdbeirates gelegenen Eigenjagdbezirke gewählt. Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. Für die Wahl der Vertreterin oder Vertreter der Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigenjagdbezirken und deren Vertreterin oder Vertreter hat jede wahlberechtigte Person je angefangene 100 ha der ihr insgesamt im Landkreis Vulkaneifel zustehenden Jagdbezirksfläche jeweils eine Stimme. Eine Vertretung ist gem. §53 Abs. 2 LJVO nicht zulässig. Daun, 09.02.2023 Kreisverwaltung Vulkaneifel Untere Jagdbehörde i.A. Christian Kläs WOHNUNGEN FÜR FLÜCHTLINGE GESUCHT! Die Kreisverwaltung Vulkaneifel sucht für Flüchtlinge Wohnraum in allen Größenklassen. Neben Zimmern, Wohnungen und Häusern sind auch leerstehende Pensionen und Hotels geeignet. SIE HABEN WOHNRAUM ZU VERMIETEN? Dann melden Sie sich bitte bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Sarah Nilsson: 06592-933-350 oder sarah.nilsson@vulkaneifel.de Verena Molitor: 06592-933-379 oder verena.molitor@vulkaneifel.de Das kann für uns und die Flüchtlinge eine große Hilfe sein.

Seite 9 LANDKREIS VULKANEIFEL vom 18.02. bis 24.02.2023 Natur erlebnis tipps Sa. 18.02.2023 um 11:00 Uhr • Dauer ca. 1½h „Hautnah von der Ziege zum Käse“ Von und mit der Natur leben – nachhaltige Landnutzung heute. Der Boden bildet den obersten Teil der Erdkruste und ist die Übergangszone zwischen Gesteinen und der Vegetation. Diese Zone ist nur wenige Zentimeter dick und steht deswegen auch im Hintergrund. Dies wird aber nicht seiner Bedeutung gerecht, denn im Boden finden diejenigen Prozesse statt, die es erst ermöglichen, dass Pflanzen wachsen und Nahrungsmittel erzeugt werden können. Die nahrhaften Gräser und würzigen Kräuter der Eifelwiesen rund um unseren Hof füttern wir unseren Ziegen. Diese stellen wir Ihnen gerne persönlich vor – ihr ganz besonderer Charme wird Sie sofort in ihren Bann ziehen. Vom Stall über den Melkstand bis in die Käserei bieten wir Ihnen einen exklusiven Blick hinter die Kulissen der Tierhaltung bis zur Käseproduktion. Damit nicht genug. Bei der Verkostung unserer Spezialitäten erschmecken Sie, warum auch das Fachmagazin „der Feinschmecker“ sich in unsere Produkte verliebt hat. Lernen Sie Hertha, Martha und Hilde und die ganze Herde kennen. Und natürlich unseren einmaligen Käse. Preis: Erw. 17 €, Kinder bis 3 J. frei, Kinder 4 - 14 J. 3 €, Familienkarte 2 Erw. mit bis zu 2 Kindern 36 € Treffpunkt: 54558 Gillenfeld, Vulkanhof, Vulkanstraße 29 Info/Anmeldung erforderlich: Martina Regnier, Tel: 06573 9529928, Mobil: 0175 8300325, E-Mail: hoffuehrungen@vulkanhof.de Sa. 18.02.2023 um 13:30 Uhr • Dauer ca. 3h Natur-Erlebnisführung „Vulkanismus trifft Neuzeit“ geführte Wanderung mit spannenden Geschichten Unsere Führung beginnt im wilden Üßbachtal in einer einzigartigen, urigen Basaltgrotte. Gewaltige Gesteinsbildungen in säulenhaften Formen erzählen von dem Kampf der Naturgewalten von glühend flüssigem Magma, Erde und Wasser. Vor 65.000 Jahren tobte das Magmafeuer und Vulkanexplosionen hinterließen eine urige Vulkanlandschaft mit einer bezaubernden Flora und Fauna. Mit entstanden als geologische Besonderheit ist die einzige Glaubersalzquelle Deutschlands. Von der vulkanischen Vergangenheit kommen wir zur interessanten Geschichte des Kurortes, wo einst die Römer mit ihrer hohen Badekultur und die Kurfürsten ihre Gesundheit pflegten. Von der römischen Quellfassung bis zum „Kurfürstlichen Schlößchen“ hat die Vergangenheit interessante Spuren hinterlassen. Kirchen, Kurgebäude und weitere Bauten aus vergangenen Zeiten erzählen Geschichten und zeigen ihre Baukunst. Der Kurgarten, das neue Thermalhallenbad und der neu angelegte Landschaftstherapeutische Park bieten Erholung für Leib und Seele. Gästeführer: Kurt Immik Preis: pro Pers. 7 €, mit Gästekarte 6 € Treffpunkt: 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32, (Abfahrt West), Tourist-Info Info/Anmeldung erforderlich: Tourist-Info Bad Bertrich, Tel: 02674 932222, E-Mail: info@bad-bertrich.de Sa. 18.02.2023 um 14:00 Uhr • Dauer ca. 5h Auf den Spuren wilder Pflanzen, so schmeckt die Eifel im Winter „winterliche Kräuterwanderung & Baumbestimmung“ mit anschließender Zubereitung und Verkostung Im Zauber der winterlichen und einmalig schönen Vulkaneifel werden wir auf Entdeckungsreise gehen und uns überraschen lassen, was uns die Schöpfung auch in der kalten verschlafenen Jahreszeit schenken möchte. Während eines ca. 1 km langen entspannten Kräuterspazierganges durch unsere überwältigende Eifelnatur, entdecken Sie mit allen Sinnen die wertvollen Schätze der Natur. Anschließend bereiten wir am warmen Kaminfeuer einige Leckereien aus unseren gesammelten Schätzen zu und genießen diese bei einem gemütlichen Beisammensein. inklusive Speise und Getränke sowie einer Rezeptsammlung der zubereiteten Leckereien zum Mitnehmen Preis: Erw. 30 €, Kinder bis 6 J. frei, 6-16 J. 15 € (in Begleitung eines Erwachsenen) Treffpunkt: 54578 Kerpen/Eifel, Kleine Wildkräutermanufaktur, Schulstraße 20 Info/Anmeldung erforderlich bis 15 Uhr des Vortages: Manuela Elteste, Mobil/WhatsApp: 0162 9408944, min: 4-7 Pers. www.kleine-wildkraeutermanufaktur.de Sa. 18.02.2023 um 20:00 Uhr • Dauer ca. 4h Nur bei wolkenfreiem Himmel Öffentliche Beobachtung an der Sternwarte Sie haben die Möglichkeit mit unseren Teleskopen die Wunder der Sternenwelt anzuschauen und Fragen, die Sie beschäftigen, von unseren Sternführern erörtern zu lassen. Preis: Erw. 5 €, Kinder 2,50 € Treffpunkt: 54552 Schalkenmehren, Observatorium Hoher List, Info/Anmeldung erforderlich: E-Mail: kontakt@hoher-list.de So. 19.02. und auch Mi. 22.02.2023 um 13:00 Uhr • Dauer ca. 3½h Die Munterley – mehr als nur Fels...! »Leben am Lot«: Lebensraum Dolomitgestein, Pflanzen- und Tiergesellschaften in der Steilwand. »Die Dolomiten«: Nicht nur in Tirol... aber warum auch hier in der Eifel? Hubi Hummel ging dieser Frage nach. »Hoch hinaus mit Blick hinunter«: Zu den schönsten Aussichtspunkten rund um das Munterley-Plateau. »Wo die Erde versinkt«: Was ist eine Doline? Entstehung der Munterleyer Dolinen an weltweiten Beispielen. »Wunschkreuz im Walde«: Gerolsteiner Brauchtum erleben, dort, wo in Stein gefasste Wünsche wahr werden. »Wohnen im Riff«: Das Buchenloch. Entstehung, Besiedelung, Pflanzen im Bereich des Höhleneingangs. »Wo einst Steine hagelten«: Am Rande der Hagelskaul, dem ältesten Vulkan auf der Ley. »Heißgeliebter Lebensraum«: Vulkankrater Papenkaul, ein junger Vulkan der besonderen Art. »Caiva Dea, Tempel der Matronen«: Besuch der gallo-römischen Tempelruinen auf der Ley. (Optional) »Besonderes Highlight«: Die Führung ist durchgängig in poetischen Versen gehalten. Eine handsignierte Mappe mit allen Vorträgen des Autors kann am Ende der Führung erworben werden. Wegstrecke ca. 5 km; trittsicheres, festes Schuhwerk erforderlich. Preis: ab 16 J. 10 €, Familienpreis: 2 Erw. + 1 Kind (ab 10 J.) 20 €, jedes weitere Kind 3 €, Gruppen auf Anfrage Treffpunkt: 54568 Gerolstein, Digoinstraße, Einmündung zum Albertinumweg Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt - »Hubi Hummel«, Tel.: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, Email: Hubihummel@gmx.de Veranstaltungskalender www.geopark-vulkaneifel.de

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