2023_KW08

Infos und öffentliche Bekanntmachungen Ihrer Kreisverwaltung in der Wir Vulkaneifel Ausgabe 08/2023 WEITERES S. 2 | Bilderbuchkino in der Kreisbibliothek, Kostenfreier Beratungstag für Freiberufler/-innen, Grundstücksverkehr S. 3 | NeuUnternehmerTreff im Landkreis Vulkaneifel, Auszubildende aus Indonesien für die Hotellerie und Gastronomie S. 4 | Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2023 S. 5 | Amtl. Bekanntmachung S. 6 | Anzeige WFG S. 7 | Öffentl. Bekanntmachungen, Wohnungen gesucht S. 8 | Anzeige Gründen auf dem Land S. 9 | Anzeige WFG S. 10 | Naturerlebnistipps Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Tel. 06592/933-0; Internet: www.vulkaneifel.de; Redaktion (verantw.): Verena Bernardy, Isabel Schneider Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren IMPRESSUM Kinoabend zum Internationalen Frauentag am 08. März 2023 Die Kommunale Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Vulkaneifel lädt alle Bürgerinnen und Bürger anlässlich des Internationalen Frauentages sehr herzlich zu einem gemeinsamen Kinoabend nach Hillesheim ein. Wann: 08. März 2023 Wo: Eifel-Film-Bühne Hillesheim Einlass: ab 18.00 Uhr Beginn: 19.00 Uhr Eintritt: 8,00 EURO Wir beginnen den Abend mit einer Begrüßung und der Vorstellung der Kampagne „Mehr Frauen in die Kommunalpolitik“ durch Landrätin Julia Gieseking. Danach startet der überaus interessante und spannende Film „Germany Represent – jung, weiblich, politisch“. Drei junge Frauen, drei Positionen. Filmemacherin Jannika Quaas portraitiert drei Protagonistinnen, die sich politisch engagieren. Mit teils konträren Zielen. Ab dem 26. September 2021, der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag, überschlugen sich die Nachrichten um die Person „Nyke Slawik – Erste Trans-Frau im deutschen Bundestag“. Aber Nyke ist mehr als diese Schlagzeile. Der Film begleitet sie in den Monaten ihrer Kandidatur bis zu ihrem Wahlerfolg. Audrey Dilangu von der SPD aus Dinslaken und Lilli Fischer von der CDU aus Erfurt tragen währenddessen ihre ganz eigenen Kämpfe in der Kommunalpolitik aus. Die drei Frauen verbindet eines: trotz Hassbotschaften und Rassismus verteidigen sie ihr scheinbar unerschöpfliches Engagement. Im Endeffekt geht es darum, Menschen zu berühren und zum Nachdenken anzuregen. Im Anschluss an den Film lassen wir den Abend gemütlich ausklingen bei interessanten Gesprächen, Sekt und Knabbereien. Kartenreservierungen unter: www.eifelfilmbuehne.de, info@eifelfilmbuehne.de, 06593/212 oder Doris.Sicken@vulkaneifel.de, 06592/933-579 Wir freuen uns, Sie am 08. März 2023 um 19.00 Uhr in der Eifel-Film-Bühne in Hillesheim begrüßen zu dürfen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: Doris Sicken Kommunale Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Vulkaneifel Doris.Sicken@vulkaneifel.de, 06592/933-579 Weltfrauentag 26 Jahre Frauenkino im Landkreis Vulkanei fel Einlass: ab 18:00 Uhr Beginn: 19.00 Uhr Begrüßung und Vorstellung der Kampagne "Mehr Frauen in die Kommunalpolitik" durch Landrätin Julia Gieseking Filmvorstellung Germany Represent - jung, weiblich, politisch Im Anschluss Gesprächsaustausch bei Sekt und Knabbereien Eifel-Film-Bühne, Hillesheim 8. März 2023 www.eifelfilmbuehne.de, E-Mail: info@eifelfilmbuehne.de, Tel.: 06593/212 oder E-Mail: Doris.Sicken@vulkaneifel.de, Tel.: 06592/933-579 Kartenreservierung unter : Eintr itt : 8, ,00 €

Seite 2 LANDKREIS VULKANEIFEL Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Kirchweiler (Amtsgericht Daun): Blatt 1406: Flur 15 Nr. 149 – Landwirtschaftsfläche, Am Frankenborn – 14.741 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Kostenfreier Beratungstag (telefonisch oder online) für Freiberufler/-innen am 2. März 2023 In 60-minütigen Einzelberatungen durch das Institut für Freie Berufe Nürnberg (IFB), eine der führenden Forschungs- und Beratungseinrichtungen für Freiberufler/-innen in Deutschland, erhalten Existenzgründer/-innen und NeuUnternehmer/-innen in den so genannten Freien Berufen (wie z.B. Physiotherapie, Grafikdesign) Informationen über die Besonderheiten der Freiberuflichkeit. Insbesondere besteht die Möglichkeit, offene Fragen zu klären und das eigene Gründungsvorhaben zu besprechen. Die Beratungen sind kostenfrei. Anmeldungen sind erforderlich unter www.ifb.uni-erlangen.de/veranstaltungen. Der Beratungstag wird vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Rahmen der Gründungsinitiative Rheinland-Pfalz gefördert. Informationen und Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 24, 54550 Daun. Tel.: 06592 933-200, E-Mail: wfg@vulkaneifel.de. Bilderbuchkino in der Kreisbibliothek - Vorleseaktion für Kinder Der Vorlesespaß in der Kreisbibliothek geht weiter. Am Freitag, den 03.03.2023 findet wieder ein Bilderbuchkino in der Kreisbibliothek in Daun statt. Dieses Mal wird „Lieselotte will nicht baden“ von Alexander Steffensmeier vorgelesen. Es sind zwei Termine angesetzt: 15.00 und 16.00 Uhr. Alle Kinder sind herzlich eingeladen. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Platzreservierungen können telefonisch oder per Mail vorgenommen werden. Kontakt: Kreisbibliothek Freiherr-vom-Stein-Str. 15a 54550 Daun 06592 / 933423, kreisbibliothek@vulkaneifel.de Öffnungszeiten: Mo.: 9.00-14.00 Uhr Di.: 10.30-12.30 Uhr, 14.00-18.30 Uhr Do.: 10.30-14.00 Uhr Fr.: 10.30-12.30 Uhr, 14.00-18.30 Uhr Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Neichen (Amtsgericht Daun): Blatt 386: Flur 2 Nr. 53/7 – Gebäude- und Freifläche, Römerstraße 7 – 1.353 m² Flur 2 Nr. 53/8 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Römerstraße 7, Aufm Wasem – 4.732 m² (davon eine Teilfläche von 4.252 m²) Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Folgt auch online!

Seite 3 LANDKREIS VULKANEIFEL NeuUnternehmerTreff im Landkreis Vulkaneifel Mentoren und Mentorinnen geben ihr Wissen an NeuUnternehmer weiter Der Start des MentorenNetzwerks Vulkaneifel (MNV) ist gelungen. Beim monatlichen NeuUnternehmerTreff stellten sich die Mentoren den Fragen der NeuUnternehmer/-innen. Nach der Vorstellungsrunde der Teilnehmer und ihren Wünschen an das MentorenNetzwerk begrüßte Landrätin Julia Gieseking die NeuUnternehmer/innen und Mentor/-innen. Zunächst stellte Judith Klassmann-Laux die Mentorinnen und Mentoren mit ihren Unterstützungsangeboten vor. In der anschließenden Talkrunde mit Volker Pressel als ehemaliger Mentee sowie den Mentoren Alois Schmitz, Norbert Hütten, Wolfgang Weber und Walter Pickartz erhielten die NeuUnternehmer/- innen einen ersten Einblick in die unternehmerischen Persönlichkeiten. Alois Schmitz, mit einer Berufserfahrung von 63 Jahren, stellte den Mut zum Handeln in den Vordergrund! Norbert Hütten stellte symbolisch den Bereich Arbeitsabläufe und den Handlungsbedarf bei jungen Unternehmen vor. Walter Pickartz, im aktiven Berufsleben Steuerberater, ein Mann für harte Fakten des Unternehmertums sowie Wolfgang Weber für den Bereich EDV Organisation und IT Sicherheit erläuterten, wo sie ihre Anknüpfungspunkte im Rahmen einer Mentoring-Partnerschaft sehen. . Die nicht anwesenden Mentor/-innen Peter Hutsch, Thomas Schlicht, Sabine Rademacher-Anschütz und Birgit Schott unterstützen gerne in den Bereichen Einzelhandel, rund um die Landwirtschaft, in der allgemeinen Betriebsorganisation uvm. Erste Einsatzanforderungen von Unternehmer/-innen wurden bereits angefragt. Interessierte können sich gerne bei Angelika Gerhartz unter Tel. 06592933204 oder per E-Mail: angelika.gerhartz@wfg-vulkaneifel melden. „Mit den aktuell acht ehrenamtlichen Mentorinnen und Mentoren, die mit Rat und Hilfe die jungen Unternehmer/-innen zukünftig unterstützen, wurden unsere Erwartungen für das MNV bereits übertroffen“, so Judith Klassmann-Laux. Das Beraternetzwerk ist eine Gruppe von Führungskräften, die nach einem erfolgreichen Berufsleben aus der aktiven Tätigkeit ausgeschieden sind oder ihr erworbenes Fachwissen durch langjährige unternehmerische Tätigkeit jungen Unternehmer/-innen in den ersten 5 Jahren ihrer unternehmerischen Tätigkeit zur Verfügung stellen. Die Koordination läuft über die WFG. Weitere Beraterinnen und Berater sind herzlich willkommen im neuen MentorenNetzwerk Vulkaneifel. Melden Sie sich gerne für weitere Infos bei der WFG. Infos und Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Judith Klassmann-Laux, Mainzer Str. 24. 54550 Daun, Telefon: 06592-933-205, E-Mail: judith.klassmann-laux@wfg-vulkaneifel.de NeuUnternehmerTreff am 14.02.2023 mit MentorenNetzwerk Vulkaneifel Auszubildende aus Indonesien für die Hotellerie und Gastronomie - Informationsveranstaltung am 27.02.2023 Gerade im Gastgewerbe können viele Unternehmen ihre angebotenen Ausbildungsplätze nicht mehr besetzen. Die IHK Trier möchte Unternehmen aus dieser Branche bei der Auszubildendengewinnung und somit der Fachkräftesicherung unterstützen. Ein gemeinsames Projekt mit dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und der Berufsbildenden Schule Bernkastel-Kues hat im letzten Jahr gezeigt, wie das funktionieren kann. 13 junge Erwachsene aus Indonesien kamen im vergangenen Spätsommer an die Mosel und Saar, um eine Ausbildung in der Hotelbranche zu starten. Ein zentraler Baustein des Projekts war die intensive Vorbereitungsphase im Herkunftsland. Für den Ausbildungsstart 2023 soll das Projekt nun auf die ganze IHK Region Trier - und damit auch auf den Landkreis Vulkaneifel - ausgeweitet werden. 29 junge indonesische Frauen und Männer bereiten sich aktuell auf ihre Ausbildung vor und legen in den nächsten Wochen ihre B1- und B2-Sprachprüfungen ab. Die IHK Trier wird Betrieben aus der Hotellerie und Gastronomie im Rahmen der Informationsveranstaltung am 27.03.2023 ab 10 Uhr im Bildungszentrum der IHK einen umfassenden Überblick über den Projektablauf geben. Dabei erfahren Sie auch, welche Voraussetzungen Sie als Ausbildungsbetrieb mitbringen sollten. Wichtig: Online-Anmeldung unter https://www.ihk-trier.de/p/Auszubildende_aus_Indonesien_fuer_die_Hotellerie_und_Gastronomie-9-24386.html

Seite 4 LANDKREIS VULKANEIFEL Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2023 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 auf Grund der §§ 17 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL. S. 451) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), i. V. m. § 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 132.252.500 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 131.551.741 Euro der Jahresfehlbetrag auf 700.759 Euro 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 4.020.804 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 20.355.524 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 26.834.524 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 6.479.000 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.458.196 Euro § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 Euro verzinste Kredite auf 6.479.000 Euro zusammen auf 6.479.000 Euro § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 3.726.000 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 1.559.200 Euro § 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 40.000.000 Euro. § 5 Kreisumlage Gemäß § 25 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 463), erhebt der Landkreis von allen kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Der Umlagesatz wird festgesetzt für • die Schlüsselzuweisungen A nach § 8 LFAG auf 45,7 v. H. • die Schlüsselzuweisungen B nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LFAG auf 45,7 v. H. • die Steuerkraftmesszahl nach § 13 LFAG auf 45,7 v. H. § 6 Eigenkapital Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt - 17.875.189 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt - 21.810.116 Euro und zum 31.12.2023 - 21.109.357 Euro. § 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO i.V.m. § 57 LKO liegen vor, wenn sie im Einzelfall • im Ergebnis- oder Finanzhaushalt 20 % des jeweiligen Haushaltsansatzes übersteigen, • bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes bzw. Gesamtausgabebedarfs, bei Baukosten 20 % des Gesamtausgabebedarfs übersteigen. Eine Überschreitung bis zu 5.000 Euro ist immer unerheblich, eine Überschreitung über 150.000 Euro immer erheblich. Erhebliche außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO i.V.m. § 57 LKO liegen vor, wenn sie im Einzelfall im Ergebnis- oder Finanzhaushalt den Betrag von 5.000,00 Euro übersteigen. Bisher im Ergebnishaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bzw. im Finanzhaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Aus-zahlungen im Sinne des § 98 Abs. 2 Nr. 3 GemO sind erheblich, wenn sie 0,5 v.H. der Gesamtaufwendungen bzw. der ordentlichen Gesamtauszahlungen übersteigen.

Seite 5 LANDKREIS VULKANEIFEL § 8 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 14.02.2023 gez.: Julia Gieseking, Landrätin Hinweis: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 23.01.2023 die Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Jahr 2023 aufsichtsbehördlich genehmigt (§ 57 LKO i. V. m. § 95 Abs. 4 und 5 GemO). Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 6.479.000 € wird genehmigt. Die in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen in Höhe von 1.559.200 € wird genehmigt. Haushaltssatzung und -plan liegen zur Einsichtnahme von Montag, 27.02.2023, bis einschließlich Dienstag, 07.03.2023, während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Eingangsbereich der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str.25, 54550 Daun, öffentlich aus. Nach § 17 Abs. 6 LKO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der LKO oder auf Grund der LKO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Das gilt nicht, wenn 1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, den 14.02.2023 gez.: Julia Gieseking, Landrätin Am Montag, 27. Februar 2023 um 17.00 Uhr, findet im Sitzungssaal 15 der Kreisverwaltung Vulkaneifel eine Sitzung des Kreisausschusses mit folgender Tagesordnung statt: I. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 28.11.2022 3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2023 4. Kreisstraßenbauprogramm in 2023 5. Einbau von 96 stationären dezentralen Raumlüftungsanlagen, 5 % Mehrkosten wegen Lieferengpässen 6. Abschluss einer Kooperationsvereinbarung für die Behördenrufnummer 115 7. ÖPNV, Vertragsanpassungen wegen Kraftstoffkosten 8. Neue Informationen zum Thema: „Frauenhaus“ 9. Spenden 2022 10. Verschiedenes 10.1 Mitteilungen der Verwaltung 10.2 Anfragen, Wünsche, Anregungen II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 28.11.2022 2. Personalangelegenheiten 3. Verschiedenes 4. Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 15.02.2023 gez.: Julia Gieseking, Landrätin AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Seit Anfang des Jahres sind Gastronomen (Außnahme: kleine Betriebe) dazu verpflichtet, Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Alternative darf dabei auch nicht teurer, als die Einweg-Variante sein. Ausgenommen sind hiervon nur Einweg-Produkte aus Holz oder Alu, bei Getränkebechern muss jedoch immer eine Alternative geboten werden. WUSSTEN SIE SCHON?

Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL FRÜH AUFSTEHEN UND AN MORGEN DENKEN. Mit der Veranstaltungsreihe „Early Birds“ schafft die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel (WFG) die Basis für Begegnungen, um gemeinsam über Zukunftsthemen nachzudenken und Wissen zu teilen. In Kooperation mit regionalen Unternehmerkollegen und Bildungseinrichtungen laden wir gemeinsam an den (Frühstücks-) Tisch. Wir freuen uns auf Ihren Besuch beim nächsten Unternehmerfrühstück am 8. März 2023 in der Volksbank Eifel eG Sarresdorfer Straße 4 54568 Gerolstein Das Team der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel EARLY BIRDS DAS UNTERNEHMERFRÜHSTÜCK IN DER VULKANEIFEL 8.00 Uhr Begrüßung Judith Klassmann-Laux, Geschäftsführerin der WFG Vulkaneifel mbH 8.10 Uhr Begrüßung und Unternehmensvorstellung Volksbank Eifel eG Andreas Theis, Vorstand der Volksbank Eifel eG 8.30 Uhr Personalentwicklungsprogramm „PS-Team 4.0“ Christian Ahlring, Teamleiter Kultur- und Personalmanagement, Volksbank Eifel eG 9.00 Uhr VR SISy zum Anfassen! Steffi Bretz, Teamleiterin Kundenservice, Volksbank Eifel eG danach: Gemeinsames Frühstück & Netzwerken Um Anmeldung wird bis zum 4. März 2023 unter Telefon: 06592-933200 oder via E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de gebeten. Präsentiert von: QR-Code mit der Smartphone-Kamera scannen

Seite 7 LANDKREIS VULKANEIFEL Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: VAN LEYEN, Michael letzte bekannte Anschrift: Wiesbaumer Straße 4, 54584 Feusdorf Datum des Schreibens: 16.01.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/D-VL 19 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei fol-gender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntma-chung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 15.02.2023 ImAuftrag gez. Zender Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Erben der : FASEKASCH, Rosa-Maria letzte bekannte Anschrift: Gartenstr.17, 54552 Strotzbüsch Datum des Schreibens: 15.02.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QS 367 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei fol-gender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntma-chung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 15.02.2023 ImAuftrag gez. Zender Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwal-tungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Ent-scheidungen getroffen hat. Betroffene Person: Erben der : NENOW, Mykolai (* 28.09.1986 in Etulia Moldawien) letzte bekannte Anschrift: F-70270 Ecromagny / Frankreich Anzahl der Schreiben: 3 Datum des Schreibens: 15.02.2023 Aktenzeichen: 5-34101-10-3021 Die Schriftstücke können von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 213). Die Dokumente werden öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Dokumente als zugestellt gelten, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 15.02.2023 ImAuftrag gez. Schmitz WOHNUNGEN FÜR FLÜCHTLINGE GESUCHT! Die Kreisverwaltung Vulkaneifel sucht für Flüchtlinge Wohnraum in allen Größenklassen. Neben Zimmern, Wohnungen und Häusern sind auch leerstehende Pensionen und Hotels geeignet. SIE HABEN WOHNRAUM ZU VERMIETEN? Dann melden Sie sich bitte bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Sarah Nilsson: 06592-933-350 oder sarah.nilsson@vulkaneifel.de Verena Molitor: 06592-933-379 oder verena.molitor@vulkaneifel.de

Seite 8 LANDKREIS VULKANEIFEL Volksbank RheinAhrEifel eG Volksbank Eifel eG Kreissparkasse Vulkaneifel WWW.GRUENDERLAND-VULKANEIFEL.DE Mit freundlicher Unterstützung: Foto: ©mirsad - stock.adobe.com Gründer brauchen starke Partner » Vortrag „Persönliche Absicherung für GründerInnen und NeuunternehmerInnen“ Dienstag, 14. März 2023 18.30 Uhr Technologie- und Gründerzentrum (TGZ) Daun in Nerdlen Beratung und Information rund um Ihre Existenzgründung und Selbstständigkeit Anmeldung: Christina Kirst Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Telefon: 06592 933200 christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de » GründungsBeratungsParcours Persönliche Beratung zu den Themen Existenzgründung, Marketing und Steuern Samstag, 18. März 2023 9.00 bis 16.00 Uhr Geschäftsräume der WFG Vulkaneifel mbH Mainzer Straße 24 in Daun Eine Anmeldung zu unseren Veranstaltungen ist unbedingt erforderlich! Anmeldeschluss: Montag, 13. März 2023 » Alle Angebote gratis!

Seite 9 LANDKREIS VULKANEIFEL Stellen Sie Ihr Einzelhandelsunternehmen für die Zukunft auf! Anmeldung & Information: WFG Vulkaneifel mbH • Judith Klassmann-Laux • Tel.: 06592 933-205 E-Mail: judith.klassmann-laux@wfg-vulkaneifel.de Digital vor Ort Individuelle Beratung für Ihr Einzelhandelsunternehmen zur Digitalisierung des Tagesgeschäfts 4 halbe Beratungstage u.a. zuden Themen: Webseite&Shop: Tipps zur Optimierung der eigenenWebseite und ggf. Auswahl eines Shopsystems Sichtbarkeit: Werden Sie online sichtbar für Ihre Kunden Digitale Anwendungen: Unterstützung bei der Umsetzung Zielgruppenaufbau auf Social Media Neukundenakquise Es gilt: DieBeratungsschwerpunktebestimmenSie! Ihr Eigenanteil: 120 Euro zzgl. Mwst. Indrei Schritten zur geförderten Einzelberatung für Ihr Unternehmen: 1. Nehmen Sie Kontaktmit derWFG Vulkaneifel auf unter: 06592 - 933-205 Mail: judith.klassmann-laux@wfg-vulkaneifel.de 2. Füllen Sie die Beratungsanforderung aus. 3. Wir vereinbarenmit Ihnen die Termine für die Beratung vor Ort. Dann geht es auch schon los!

Seite 10 LANDKREIS VULKANEIFEL Der Landkreis Vulkaneifel fördert auch in 2023 Medizinstudierende und vergibt zum Sommersemester ein Stipendium für das Studium der Humanmedizin. ein nicht rückzahlbares Teilstipendium von bis zu 500 € monatlich über eine Laufzeit von bis zu 12 Semestern die Möglichkeit, sich durch finanzielle Unterstützung des Landkreises voll und ganz auf das Medizinstudium konzentrieren zu können die Möglichkeit, die Vorzüge des ländlichen Raumes und die hohe Lebensqualität in der Vulkaneifel während der Tätigkeit als Medizinerin/Mediziner kennenzulernen Weitere Infos: www.vulkaneifel.de/aktuelles MEDIZINSTIPENDIUM ZU VERGEBEN! Wir bieten u.a.:

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