2024-KW05

Start des „klimafit“-Kurses Aktiv für den Klimaschutz in der Vulkaneifel Daun, 29. Januar 2024: Die Klimakrise ist längst auch vor unserer Haustür angekommen. Viele Menschen in überfluteten Regionen Deutschlands haben dies erst kürzlich hautnah erlebt. Häufigere Starkregenereignisse, Dürren oder Dauerregen und immer mehr Hitzetage gehören leider mittlerweile zum Alltag. Aber wie kann sich die Vulkaneifel gegen die Folgen der Klimakrise wappnen? Wie vor der Haustür Klimaschutzmaßnahmen umsetzen? Wissen dazu vermittelt der Volkshochschulkurs „klimafit“. Hier können sich Bürger:innen ab April weiterbilden, um die Vulkaneifel gemeinsam klimafreundlicher zu gestalten. Der Kurs findet unter Leitung von Laura Cramer statt. An sechs Kursabenden – vier in Präsenz und zwei online – erfahren Interessierte mehr über das Klimaschutzmanagement der Vulkaneifel und wie sie sich daran beteiligen können. Sie lernen die Ursachen der Klimakrise von der globalen über die regionale bis hin zur lokalen Ebene kennen und auch, was sie in ihrem Umfeld dagegen tun können. Dabei haben die Kursteilnehmenden die Möglichkeit, sich mit führenden Klimawissenschaftler:innen, regionalen und lokalen Expert:innen und Initiativen auszutauschen. Das Jahr 2023 war das weltweit wärmste Jahr seit Messbeginn 1881 und lag 1,4 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau. In Deutschland lag die Jahresmitteltemperatur sogar 2,4 Grad Celsius über dem Wert der international gültigen Referenzperiode. „Wir befinden uns aktuell auf einem Erwärmungspfad von bis zu drei Grad Celsius bis zum Ende des Jahrhunderts. Dies abzuwenden und die Folgen für Mensch und Natur beherrschbar zu halten, ist die größte Herausforderung der kommenden Jahre“, sagt Dr. Renate Treffeisen, Klimawissenschaftlerin und Projektleiterin für den REKLIM-Forschungsverbund. Auch für den Landkreis Vulkaneifel prognostiziert das Climate Service Center Germany einen möglichen Anstieg der bodennahen Lufttemperatur bis Ende des 21. Jahrhunderts von maximal bis zu 5,1 °C. Der Fortbildungskurs richtet sich an alle diejenigen, die den Klimaschutz voranbringen wollen. Damit beginnen die Teilnehmenden bereits im Kurs: Die „klimafit“-Challenge zeigt, wie sie CO2-Emissionen durch alltägliche Verhaltensänderungen etwa beim Essen, Heizen oder im Verkehr einsparen können. Aber auch im Bereich Politik und Finanzen lassen sich klimaschützende Maßnahmen z. B. durch die aktive Beteiligung von Bürger:innen oder Petitionen, aber auch durch klimaschützende Investitionen initiieren. Dies alles trägt zu einer notwendigen und transformativen Veränderung der Gesellschaft in Zeiten der Klimakrise bei. Nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs „klimafit“ erhalten die Kursteilnehmenden ihr „klimafit“- Zertifikat, das sie als Multiplikator:innen für den kommunalen Klimaschutz auszeichnet. Anmeldung unter: Oder über die Webseite der VHS Daun: https://www.vhs-daun.de Hintergrund: Den Kurs „klimafit“ haben der WWF Deutschland und der Helmholtz-Forschungsverbund „Regionale Klimaänderungen und Mensch“ (REKLIM) 2017 gemeinsam entwickelt. Als dritter Projektpartner im Konsortium führt die Universität Hamburg die sozialwissenschaftliche Begleitforschung zum Projekt durch. Lokale Klimaschutzverantwortliche, Vertreter:innen von lokalen Initiativen und Wissenschaftler:innen unterstützen die Kurse mit Fachbeiträgen. Der Kurs wurde Ende vergangenen Jahres mit der „Nationalen Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Deutschen UNESCO-Kommission ausgezeichnet. Das Projekt wird durch regionale Partner verstärkt, darunter ecolo – Agentur für Ökologie und Kommunikation, LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V., Verein Zukunftsfähiges Thüringen e.V., Projekt Nachhaltigkeitszentrum Thüringen, KlimaKom eG, ifpro – Institut für Fortbildung und Projektmanagement, Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) am Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier und KlimaDiskurs.NRW e.V. Eine Übersicht über alle Partner finden Sie unter www.klimafit-kurs.de/ueber-klimafit/ unsere-partner Das Bildungsprojekt wird seit Januar 2022 für drei Jahre von der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.

SEITE 2 klimafit – Klimawandel vor der Haustür! Was kann ich tun? Zusammen mit Ihrer Volkshochschule wollen wir Sie klimafit machen. klimafit ist ein Kurs, der sich mit den Folgen des Klimawandels in Ihrer Region beschäftigt. Er will Wissen vermitteln, vernetzen und zeigen, was Sie, was wir alle tun können. Melden Sie sich jetzt an! Inhalt der Kursabende 1 Grundlagen des Klimawandels und Einführung in die kommunale Herausforderung 2 Ursachen des Klimawandels sowie Klimaschutz und -anpassung auf kommunaler Ebene 3 Expertendialog mit führenden Klimaforscher:innen (online) 4 Regionale Folgen des Klimawandels und was kann ich selbst tun? 5 Expertentipps zu Energie, Ernährung und Mobilität (online) 6 Den Klimawandel gemeinsam anpacken. Weitere Informationen: klimafit-kurs.de Ein Projekt von schlau machen. konkret werden. Unterstützt durch Infos zur Anmeldung und zum Veranstaltungsort entnehmen Sie bitte dem vhs-Programm oder der folgenden Website: Findet an sechs Kursabenden statt Der Kurs wird geleitet von Die Kursgebühr beträgt pro Person Veranstaltungsort Termine Anmeldung Forum Daun, Saal Kreuzberg, Leopoldstraße 5, 54550 Daun 15.04.2024 22.04.2024 06.05.2024 13.05.2024 06.06.2024 13.06.2024 www.vhs-daun.de 20,00 EUR Laura Cramer

SEITE 3 Öffentliche Bekanntmachung Das Kreistagsmitglied Josef Vietoris, Gönnersdorf, ist verstorben. Gemäß den §§ 44 und 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i. V. m. den §§ 64 und 66 der Kommunalwahlordnung (KWO) war eine Ersatzperson aus dem Wahlvorschlag 2 „Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)“ einzuberufen. Herr Dieter Brill, Daun, hat das Mandat angenommen und ist somit Mitglied des Kreistages des Landkreises Vulkaneifel. Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgt nach § 66 Abs. 3 KWO. 54550 Daun, den 23.01.2024, Kreisverwaltung Vulkaneifel (Julia Gieseking, Landrätin) -als Wahlleiterin der Kreistagswahl- Interkommunale Zusammenarbeit wird landesweit ausgebaut Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände wollen die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in RheinlandPfalz landesweit ausbauen. Dazu besteht ein breiter Konsens mit den Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Freien Wählern. Drei IKZ-Modellvorhaben waren als Fortführung der Kommunal- und Verwaltungsreform (KVR) gestartet und mit landesseitiger Unterstützung sowie unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände begleitet worden. Innerhalb der Modellvorhaben arbeiten die beteiligten Kommunen an dem Ziel, insbesondere durch Digitalisierung die Kommunen effizient, bürgerfreundlich und zukunftsfest aufzustellen. Die Vorhaben wurden wissenschaftlich begleitet. Sechs der 24 Landkreise und fünf der zwölf kreisfreien Städte sind beteiligt. Die Zwischenergebnisse aus den IKZ-Modellvorhaben weisen sowohl positive qualitative wie auch quantitative Effekte durch interkommunale Kooperationen auf. „Ich bin davon überzeugt, dass die interkommunale Zusammenarbeit einen wesentlichen Beitrag für die Kommunen leisten kann, um den aktuellen Herausforderungen wirksam zu begegnen. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wollen wir so die Daseinsvorsorge bürgernah sichern und gleichzeitig dem erkannten Fachkräftemangel wirkungsvoll begegnen“, sagte der Minister. Er sehe eine große Chance für die Zukunftsfähigkeit der Kommunen, wenn diese ähnlich gelagerte Aufgaben- und Problemstellungen mit vereinten Kräften angingen. Dabei biete ein von den Kommunen selbst gestalteter Rahmen die erforderliche Eigenständigkeit und Selbstbestimmung. „Die IKZ-Modellvorhaben haben deutlich gezeigt, dass Kooperationen eine erfolgreiche Alternative zu Fusionen mit der Brechstange sind, die im Zweifel gegen den Widerstand vor Ort umgesetzt würden. Gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel ist interkommunale Zusammenarbeit wichtig, um in Zukunft funktionierende Verwaltungsstrukturen und einen guten Service für die Bürgerinnen und Bürger anbieten zu können. Sie schaffen Freiraum für Spezialisierungen und so können Stellen, die sonst nur als Teilzeitjob ausgeschrieben werden können, als Vollzeitstelle ausgeschrieben werden. Das Potential an interkommunalen Kooperationen ist auch mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Wir sehen hier eine große Chance und begrüßen das Vorhaben des Landes, die Kommunen hier zu unterstützen“, betonten der Vorsitzende des Gemeinde- und Städtebundes, Bürgermeister Aloysius Söhngen, der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Achim Schwickert, und der erste stellvertretende Vorsitzende des Städtetages, Oberbürgermeister Markus Zwick. Auch Effizienzgewinne können durch interkommunale Kooperationen realisiert werden. „Gemeinsam mit unseren Nachbarn, den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell und dem Eifelkreis BitburgPrüm treiben wir die Digitalisierung voran, um Bürgerdienstleistungen zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Ein herausragendes Beispiel hierfür ist die gemeinsame KFZ-Zulassungsstelle im Eifel-Mosel-Hunsrück Projekt, die den Mehrwert der interkommunalen Zusammenarbeit sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger verdeutlicht“, so Julia Gieseking, Landrätin des Landkreises Vulkaneifel. Um die erreichten Ziele zu verstetigen und um Kommunen zu unterstützen, haben der Innenminister und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet. Danach wird das Land fachliche Kompetenzen in einer einzurichtenden Beratungsstelle bündeln. Diese soll interessierten Kommunen ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot bieten. Dazu zählen insbesondere Antworten auf praktische Fragen zum Vorgehen bei IKZ-Projekten sowie in Bezug auf juristische Unterstützung bei der Initiierung von Kooperationsprojekten. Ein weiterer Schwerpunkt soll auf der Vernetzung interessierter Kommunen und der Förderung des gegenseitigen Austauschs liegen, um von gemachten Erfahrungen zu profitieren und Best-Practice-Modelle in die Fläche zu bringen. Die Landesregierung will zudem eine Förderkulisse aufbauen, mit der eine nicht rückzahlbare Anschubfinanzierung interkommunaler Kooperationsprojekte ermöglicht werden soll. Es stehen zehn Millionen Euro zur Verfügung. Auch im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform wurde viel bewegt. Neben einer ebenenübergreifenden Optimierung von Aufgabenzuständigkeiten wurden vor allem die Gebietsstrukturen auf der Ebene der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden durch insgesamt 40 Gebietsänderungsmaßnahmen verbessert. Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings keine weitere Gesetzgebung zur Kommunal- und Verwaltungsreform geplant. Das heißt, gebietliche Änderungen sollen derzeit nicht weiter vorangetrieben werden. Das heißt, die KVR bleibt ausgesetzt. Freiwillige Gebietsänderungsmaßnahmen, die aus der Mitte der Kommunen heraus initiiert werden, werden durch die Landesregierung auch weiterhin befürwortet und im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten unterstützt. Bild: Innenministerium Rheinland-Pfalz

SEITE 4 • informative und effektive 45 Minuten • virtuell über das Tool GoToMeeting • kostenfrei, aber sicherlich nicht umsonst 21. Februar 2024 • 8.30 Uhr Textgenerierung mit künstlicher Intelligenz Wie ChatGPT/Bard UnternehmerInnen den Businessalltag erleichtert Denkanstöße, Ideen und Impulse für Ihr Business. Anmeldung und Information: WFG Vulkaneifel, Christina Kirst, Tel.: 06592 933-200, E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Um Anmeldung wird bis zum 20.02.2024 gebeten. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmer die Zugangsdaten zum Online-Meeting-Raum per E-Mail. Die Vortragsreihe für Unternehmer – jeden 3. Mittwoch im Monat. Jetzt anmelden! Referentin: Nicole Schmitz, nachhaltige Geschäftsentwicklung, Gerolstein

SEITE 5 „Textgenerierung mit künstlicher Intelligenz – Wie ChatGPT/Bard UnternehmerInnen den Businessalltag erleichertert“ WFG ImPuls am 21.02.2024, 8.30 Uhr Der WFG ImPuls im Februar steht noch einmal unter dem Zeichen der Künstlichen Intelligenz (KI), dieses Mal im Kontext der Textgenerierung. Am 21.02.2024 dreht sich alles um ChatGPT und Bard. Zu Gast hierzu ist Nicole Schmitz, Nachhaltige Geschäftsentwicklung aus Gerolstein. Um Anmeldung wird bis zum 20.02.2024 gebeten (per EMail an christina.kirst@wfg-vulkaneifel. de). Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmenden die Zugangsdaten zum Online-Meeting-Raum bei GoToMeeting per E-Mail. Im Vorfeld der Veranstaltung hat Nicole Schmitz WFG-Geschäftsführerin Judith Klassmann-Laux bereits Rede und Antwort zum Thema „KI im Businessalltag“ gestanden. 1. Frau Schmitz, in welchen Bereichen des Business Alltags spielt für Sie Künstliche Intelligenz eine Rolle? Künstliche Intelligenz (KI) hat sich mittlerweile in so viele Business-Bereiche geschlichen, dass es schwer ist, nicht irgendwo auf ein KI-Tool zu stoßen. In meinem Impulsvortrag am 21. Februar tauchen wir gemeinsam in die Welt von ChatGPT und Bard ein, die speziell im Bereich der Textgenerierung für UnternehmerInnen wahre Wunder vollbringen. Sie werden überrascht sein, wie diese Technologie den Büroalltag nicht nur effizienter sondern auch ein bisschen magischer gestalten kann – sei es durch Schreibunterstützung, kreative Brainstorming-Sessions oder das Verfassen von Beiträgen. Die Möglichkeiten sind schier unendlich! 2. Was ist Ihre persönliche Definition von KI? Nun, ich betrachte Künstliche Intelligenz als die vielversprechendste, hilfreichste und manchmal auch etwas geheimnisvolle Technologie, die unser Heute und unsere Zukunft gestaltet. In meinem Verständnis ist KI wie der/die beste MitarbeiterIn, den/die man sich vorstellen kann – immer auf Zack, immer voller Ideen und nie müde. In meinem Vortrag möchte ich Sie dazu einladen, die Welt der KI nicht als Bedrohung, sondern als clevere Unterstützung im Büroalltag zu sehen. 3. Wer ist die Zielgruppe Ihres WFG ImPuls zum Thema KI? Wer sollte sich meinen Vortrag nicht entgehen lassen? Ganz klar: (Neu)UnternehmerInnen, leitende Angestellte und GeschäftsführerInnen, die neugierig darauf sind, wie sie ihren Arbeitsalltag mit einem Schuss KI-Würze aufpeppen können. Vielleicht haben Sie bereits erste Gehversuche mit KI gemacht und sind frustriert, weil die Ergebnisse nicht Ihren Erwartungen entsprochen haben – keine Sorge, wir nehmen die Scheu vor der Technik und machen das Ganze locker und verständlich. 4. Auf welche Tools werden Sie am 21. Februar konkret eingehen? Gemeinsam werfen wir einen Blick auf konkrete Tools, insbesondere auf ChatGPT und Bard. Ich zeige Ihnen, wie diese kleinen KI-Zauberer dabei helfen können, Texte zu zaubern, die nicht nur Ihre Kunden beeindrucken, sondern Ihnen auch das Schreiben von Businessplänen oder Emails erleichtern. Keine komplizierten Algorithmen, versprochen – ich möchte Ihnen praktisch und leicht verständlich zeigen, wie diese smarten KI-Tools Ihren Büroalltag ein kleines bisschen revolutionieren können. Zur Person: Unternehmerin, durch und durch Nachhaltigkeits-Enthusiastin und absolute Technikliebhaberin. Ich setze mich mit Leidenschaft für innovative Lösungen ein, die nicht nur den Büroalltag erleichtern, sondern auch einen Beitrag dazu leisten, unsere Welt ein Stückchen grüner und sozialer zu gestalten. Auf www.nicoleschmitz.de finden Sie einen Einblick in meine geschäftliche Welt und vielfältigen Angebote. Schauen Sie gerne vorbei, um mehr über meine Projekte und mich zu erfahren. Ich freue mich riesig darauf, Sie am 21. Februar beim WFG Impuls mit Inspirationen rund um die Verwendung von KI zur Textgenerierung zu begeistern. Seien Sie gespannt – ich bin es auch! Weitere Informationen und Kontakt WFG Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24, 54550 Daun Judith Klassmann-Laux Telefon: 06592 933-205 Mail: judith.klassmann@wfg-vulkaneifel.de Bild: Nicole Schmitz Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Berenbach (Amtsgericht Daun): Blatt 617: Flur 2 Nr. 73/1 – Waldfläche, Auf Aeftgen Rech – 9.598 m² Flur 4 Nr. 40 – Waldfläche, Im Fronscheid – 2.025 m² Flur 4 Nr. 41 – Waldfläche, Im Fronscheid – 7.735 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden..

SEITE 6 Winterbedingte Tourenausfälle beim A.R.T. Was kann man tun? Durch die extremen Witterungsbedingungen der vergangenen Woche war nahezu das gesamte Verbandsgebiet von Tourenausfällen bei der Müllabfuhr betroffen. Abfälle konnten oft nicht wie geplant eingesammelt werden. Häufig sind Straßen noch nicht geräumt, Schneeketten sind in einigen Gemeinden nicht erlaubt. Unter diesen Bedingungen sind viele Straßen dann nicht befahrbar. Während in den nördlichen Landkreisen die Abfuhr vollständig eingestellt oder abgebrochen werden musste, konnten in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg vielerorts zumindest Teile der geplanten Touren durchgeführt werden – in manchen Fällen zu Lasten der LKW-Fahrer, die bis zuletzt versucht haben, möglichst viele Straßen anzufahren – und nun für entstandene Schäden zur Rechenschaft gezogen werden. Trotz umsichtiger Fahrweise kam es zu einigen Verkehrsunfällen mit Müllfahrzeugen, bei denen zum Glück nur Sachschäden zu verzeichnen waren. Nachfahrten sind nicht möglich Doch was geschieht, wenn die Abfuhr ausfallen muss? In der Abfallsatzung des A.R.T. in §14 Absatz 9 heißt es dazu: „Können Abfallbehälter aus einem vom A.R.T. nicht zu vertretenden Grund nicht entleert oder abgefahren werden, so erfolgt die Entleerung oder Abfuhr grundsätzlich erst am nächsten regelmäßigen Abfuhrtag.“ Eine Nachfahrt ist demnach nicht vorgesehen, und wäre logistisch auch nicht möglich. „Alle Fahrzeuge und Teams der Abfuhr sind täglich auf anderen Touren eingeplant, so dass für das Nachholen der ausgefallenen Touren weder Fahrzeuge noch Personal zur Verfügung stehen. Wollten wir auf diese Ausfälle vorbereitet sein, müssten wir mindestens 40 Fahrzeuge und das entsprechende Personal zusätzlich vorhalten. Die jährlichen Kosten wären immens. Dabei würden sowohl das Personal als auch die Fahrzeuge nur an einigen wenigen Tagen im Jahr überhaupt benötigt.“ erläutert Sebastian Lorig, Bereichsleiter Technik des A.R.T. Durch Überstunden oder Wochenendfahrten sind die weitreichenden Ausfälle ebenfalls nicht nachzuholen. Die maximale Wochenarbeitszeit und vorgeschriebene Ruhezeiten schränken die Einsatzmöglichkeiten so sehr ein, dass die Ausfälle auf diesem Weg nicht ausgeglichen werden können. Abfallsäcke für Restabfall vergünstigt erwerben Da jede Leerung des Restabfallbehälters im Rahmen des Identsystems erfasst wird, können die betroffenen Haushalte die nicht beanspruchte Leerung an einem anderen Leerungstermin nutzen. Für eventuelle Mehrmengen können amtliche Abfallsäcke genutzt werden. Nachweislich Betroffene können diese für 3 Euro anstatt regulär 8 Euro erwerben. Hierzu muss lediglich ein Berechtigungsschein per E-Mail an info@ art-trier.de oder am Service-Telefon unter 0651-9491 414 formlos beantragt werden. Gelbe Säcke und Altpapier An den A.R.T. Standorten ist die Anlieferung von Gelben Säcken und Altpapier kostenlos möglich. Alternativ können die Abfälle bis zum nächsten Abfuhrtermin gelagert und dann erneut zur Abholung bereitgestellt werden. Sperr- und Gartenabfall Auch die Abholung von Sperr- und Gartenabfall ist von den Tourenausfällen betroffen. Neue Termine können auf www.art-trier.de/ terminbuchung, in der A.R.T. App oder am Service-Telefon vereinbart werden. Gartenabfälle und Weihnachtsbäume können außerdem kostenlos an den A.R.T. Standorten und an den Grüngutsammelstellen angeliefert werden. Die Anlieferung von Sperrabfall ist gegen entsprechende Gebühr an den A.R.T. Entsorgungsstandorten möglich. Unterstützung bei der Abfuhr im Winter Damit bei winterlichem Wetter die Abfuhr in möglichst vielen Ortschaften und Straßen erfolgen kann, sind nicht nur geräumte Straßen, sondern auch geräumte und gestreute Gehwege wichtig. Straßen sollten möglichst nicht zugeparkt werden, um das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten. Schnee von den Gehwegen sollte beim Räumen nicht auf die Straße geschoben werden. Auch das verengt die Fahrbahn und die Straße wird für die Sammelfahrzeuge unbefahrbar. Abfallbehälter sollten außerdem nicht hinter einem Schneewall stehen. Optimal ist ein freigeräumter Zugang vom Stellplatz der Abfallbehälter zur Straße. Insbesondere große Container von Mehrfamilienhäusern müssen frei zugänglich sein. Sollte eine Straße nicht befahrbar sein, können die Abfallbehälter bzw. Gelben Säcke zur nächsten befahrbaren Straße gebracht werden. Dies ist der beste Weg, um eine Leerung sicherzustellen. Amtliche Bekanntmachung der A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH: Der Jahresabschluss der A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2022 wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, geprüft. Der Jahresabschluss erhielt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. 1. Feststellung und Gewinnverwendung: a. Die Gesellschafterversammlung der A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 in ihrer Sitzung vom 04. Juli 2023 festgestellt. b. Der Jahresüberschuss zum 31.12.2022 in Höhe von 2.227.288,10 € wird mit einem Teilbetrag von 1.723.288,10 € in die allgemeine Gewinnrücklage eingestellt und der Restbetrag von 504.000,00 € am 15.12.2023 an den Betrieb gewerblicher Art des Zweckverbandes A.R.T. ausgeschüttet. Interne Gewinnverteilungsabrede: Der Jahresüberschuss zum 31.12.2022 in Höhe von 2.227.288,10 € wird mit 1.069.098,29 € auf den Teilhaushalt der ARGE, mit 490.003,38 € auf den Teilhaushalt des Landkreises Bernkastel-Wittlich, mit 400.911,86 € auf den Teilhaushalt des Land kreises Eifelkreis Bitburg-Prüm und mit 267.274,57 € auf den Teilhaushalt des Landkreises Vulkaneifel verteilt. 2. Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat werden für das Geschäftsjahr 2022 entlastet. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 liegt vom 05. Februar 2024 bis 14. Februar 2024 zu den üblichen Bürozeiten im Dienstzimmer 113 des Zweckverbandes A.R.T., Metternichstraße 33, Trier, zur Einsicht öffentlich aus. 54293 Trier, den 24.01.2024 A.R.T. Abfallberatungs- und Verwertungsgesellschaft mbH, Am Moselkai 1 , 54293 Trier

SEITE 7 Öffentliche Bekanntmachung Zweckvereinbarung zwischen dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, dem Landkreis TrierSaarburg, dem Landkreis Vulkaneifel und der Stadt Trier über den Betrieb des Kommunalen Studieninstitutes Trier Der Eifelkreis Bitburg-Prüm, der Landkreis Bernkastel-Wittlich, der Landkreis Trier-Saarburg, der Landkreis Vulkaneifel und die Stadt Trier haben am 18.12.2023 eine Zweckvereinbarung über den Betrieb des Kommunalen Studieninstituts Trier geschlossen. Der Text der Zweckvereinbarung wurde vom Kreistag des Eifelkreises Bitburg-Prüm in seiner Sitzung am 04.12.2023, vom Kreistag des Landkreises Bernkastel-Wittlich in seiner Sitzung am 11.12.2023, vom Kreistag des Landkreises Trier-Saarburg in seiner Sitzung am 18.12.2023 und vom Kreistag des Landkreises Vulkaneifel in seiner Sitzung am 11.12.2023 beschlossen. Der Rat der Stadt Trier hat dem Text der Zweckvereinbarung in seiner Sitzung am 07.12.2023 zugestimmt. Die Zweckvereinbarung wird hiermit nachfolgend öffentlich bekannt gemacht: Zweckvereinbarung zwischen dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, dem Landkreis TrierSaarburg, dem Landkreis Vulkaneifel und der Stadt Trier über den Betrieb des Kommunalen Studieninstitutes Trier Zwischen dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, vertreten durch den Landrat Andreas Kruppert, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, vertreten durch den Landrat Gregor Eibes, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, dem Landkreis Trier-Saarburg, vertreten durch den Landrat Stefan Metzdorf, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, dem Landkreis Vulkaneifel, vertreten durch die Landrätin Julia Gieseking, Mainzer Str. 25, 54550 Daun und der Stadt Trier, vertreten durch den Oberbürgermeister Wolfram Leibe, Am Augustinerhof, 54290 Trier im Folgenden „die Beteiligten“ genannt, wird gemeinsam gemäß §§ 12 und 13 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) folgende Zweckvereinbarung über den Betrieb des Kommunalen Studieninstitutes Trier geschlossen: Präambel Das Kommunale Studieninstitut (KSI) Trier ist eine Aus- und Weiterbildungseinrichtung für kommunale Behörden des gesamten ehemaligen Regierungsbezirks Trier und bietet Verwaltungslehrgänge für Beschäftigte als auch Arbeitsgemeinschaften für Anwärterinnen und Anwärter sowie dienstbegleitende Unterweisungen für die Auszubildenden im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter“ und „Kaufleute für Büromanagement“ an. Eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung ist sowohl für die kommunalen Arbeitgeber als auch für das Land Rheinland-Pfalz mit seinen Dienststellen die Grundlage für die Sicherung des Personalbedarfs künftiger Jahre. Das Schaffen beruflicher Aufstiegsmöglichkeiten durch das Angebot höherer Weiterbildungsabschlüsse Öffnungszeiten und Abfuhrtermine des A.R.T. an Karneval An Rosenmontag, den 12. Februar sind die Büros und Entsorgungszentren des A.R.T. geschlossen. Da an diesem Tag auch keine Abfuhr erfolgt, verschieben sich die Abfuhrtermine in der Karnevalswoche jeweils um einen Tag. Rosenmontag geschlossen Am Rosenmontag sind alle Standorte des A.R.T. geschlossen. Ab Dienstag, dem 13. Februar stehen die Leistungen der jeweiligen Standorte zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten auf www.art-trier.de und in der A.R.T.APP. Terminverschiebungen bei Restabfall und Biotonne Die Termine für die Leerung der Restabfallbehälter (im Landkreis Vulkaneifel auch der Biotonne) verschieben sich wie folgt: von Montag, 12.02. auf Dienstag, 13.02.23 von Dienstag, 13.02. auf Mittwoch, 14.02., von Mittwoch, 14.02. auf Donnerstag, 15.02., von Donnerstag, 15.02. auf Freitag, 16.02., von Freitag, 16.02. auf Samstag, 17.02. Nicht von diesen Terminverschiebungen betroffen, sind die Abholungen von Gelben Säcken und Altpapier. Individueller Abfallkalender und Erinnerungsservice Unter www.art-trier.de/kalender bietet der A.R.T. die Möglichkeit, sich einen Jahreskalender mit den Abfuhrterminen für die jeweilige Adresse auszudrucken, den kostenlosen Erinnerungsservice per E-Mail zu nutzen, sowie die Abfuhrdaten in einen persönlichen, elektronischen Kalender zu importieren. Die A.R.T.APP bietet neben vielen anderen Services auch eine Erinnerungsfunktion mit Push-Benachrichtigung. Hier werden alle Terminverschiebungen bereits automatisch berücksichtigt. A.R.T. bietet ab Februar wieder Führungen an Bereits im vergangenen Jahr haben zahlreiche Interessierte an den Führungen des A.R.T. teilgenommen. Ab Februar werden daher wieder regelmäßige Führungen angeboten. Eine Terminübersicht und die Online-Anmeldung gibt es auf events.art-trier.de. Im Februar und März sind folgende Termine geplant: Sa, 17.02.24 9-12 Uhr Führung im EVZ Mertesdorf 13-16 Uhr Führung im EVZ Mertesdorf Mi, 21.02.24 10-12 Uhr Führung am Wertstoffhof Trier Sa, 16.03.24 9-12 Uhr Führung im EVZ Mertesdorf 13-16 Uhr Führung im EVZ Mertesdorf Di, 26.03.24 14-16:30 Uhr Zukunftsdiplom für Kinder im EVZ Mertesdorf Alle Veranstaltungen sind kostenlos. Da die Kapazitäten begrenzt sind, ist eine Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich.

SEITE 8 steigert die Attraktivität der öffentlichen Arbeitgeber und trägt in hohem Maße zur Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Die Kommunalen Studieninstitute leisten durch ihre Mitwirkung in der Aus- und Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Fachkräften für den öffentlichen Dienst. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Arbeit der Kommunalen Studieninstitute entsprechend der Vereinbarung über die Mitwirkung der Kommunalen Studieninstitute in der Aus- und Weiterbildung für den öffentlichen Dienst vom 10. November 2015. Im Fokus steht die Fortentwicklung des Studieninstituts als moderne Bildungseinrichtung des öffentlichen Dienstes. Im Hinblick darauf kommen die Beteiligten überein, dass die Stadt Trier die Aufgaben zugleich für die übrigen Beteiligten übernimmt. Vor diesem Hintergrund werden die Einzelheiten der Aufgabenwahrnehmung in der nachfolgenden Zweckvereinbarung geregelt. § 1 Gegenstand der Zweckvereinbarung Die Zweckvereinbarung bezieht sich auf die regionale Zuständigkeit des Kommunalen Studieninstitutes Trier für den Bereich der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie auf die kreisfreie Stadt Trier und besteht aus dem Hauptinstitut Trier und der Institutsabteilung Bitburg. Mit dieser Zweckvereinbarung werden alle mit der Wahrnehmung der Aufgaben über die Durchführung von Verwaltungslehrgängen für Beschäftigte als auch Arbeitsgemeinschaften für Anwärterinnen und Anwärter sowie dienstbegleitende Unterweisungen für die Auszubildenden gemäß § 3 Absatz 2 für die Beteiligten verbundenen Rechte und Pflichten und deren Finanzierung geregelt. Die Aufwendungen im Sinne dieser Vereinbarung umfassen Investitionskosten, Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie Verwaltungskosten und sonstige laufende Kosten. § 2 Organisation des Kommunalen Studieninstitutes Trier (1) Die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister der Stadt Trier ist Institutsleiterin / Institutsleiter. Der Institutsleitung obliegt in dieser Eigenschaft die Repräsentation, die Bestellung einer Studienleitung und der Sachbearbeitung Geschäftsstelle sowie die rechtliche Vertretung des KSI Trier. Die Stellvertretung erfolgt durch die Studienleitung. (2) Die Aufgabe der Studienleitung ist die Leitung des gesamten organisatorischen Betriebes des KSI Trier, die Festlegung von allgemeinen Regelungen sowie die Verwaltung der Einrichtung. Die Aufgabe der Sachbearbeitung Geschäftsstelle ist die Führung der laufenden Geschäfte des KSI Trier auf Weisung der Studienleitung. Die Aufgabe der Sachbearbeitung für die Institutsabteilung Bitburg ist die Organisation und Durchführung des Unterrichts der dienstbegleitenden Unterweisung für den Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter“. (3) Der Unterrichtsort ist grundsätzlich Trier. Der Unterricht der dienstbegleitenden Unterweisung für den Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter“ findet bis auf weiteres im Bereich der Institutsabteilung Bitburg statt. (4) Die bisherige Bezeichnung „Kommunales Studieninstitut Trier“ (KSI Trier) und das bisherige Corporate Design werden weiter genutzt. § 3 Aufgaben (1) Die Aufgaben des KSI Trier richten sich nach der Landesvereinbarung über die Mitwirkung der Kommunalen Studieninstitute in der Aus- und Weiterbildung für den öffentlichen Dienst vom 10. November 2015. (2) Das KSI Trier nimmt in der Berufsausbildung sowie in der beruflichen Weiterbildung für den öffentlichen Dienst demnach die Durchführung folgender Aufgaben wahr: • Arbeitsgemeinschaften für die Anwärterinnen und Anwärter während ihrer praktischen Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum zweiten und dritten Einstiegsamt im Verwaltungsdienst (APOVwD-E2/3) vom 20. August 2012 in der jeweils geltenden Fassung • dienstbegleitende Unterweisungen der Auszubildenden im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter“ und „Kaufleute für Büromanagement“ nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) • Verwaltungslehrgang I für Beschäftigte mit abschließender Erster Prüfung nach dem Bezirkstarifvertrag über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Beschäftigten nach § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD (BezTV) vom 10. November 2008 in der jeweils geltenden Fassung • Verwaltungslehrgang II für Beschäftigte mit abschließender Zweiter Prüfung nach dem Bezirkstarifvertrag über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Beschäftigten nach § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD (BezTV) vom 10. November 2008 in der jeweils geltenden Fassung. (3) Die Unterrichtsinhalte richten sich nach den Stoffgliederungsplänen • für die Verwaltungslehrgänge I und II nach denen der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Studieninstitute Rheinland-Pfalz • für den Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter“ nach denen der Landesverordnung über die Berufsausbildung zu Verwaltungsfachangestellten in den Fachrichtungen Landesverwaltung und Kommunalverwaltung (VFA-VO) vom 25. Juni 1999 • für den Ausbildungsberuf „Kaufleute für Büromanagement“ nach denen der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement (Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung - BüroMKfAusbV) • für die Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter nach denen der Hochschule für öffentliche Verwaltung / Zentrale Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz. (4) Das KSI Trier ist zuständig für die Aus- und Weiterbildung der Auszubildenden, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Beschäftigten aus den Bezirken der Beteiligten. Ausnahmsweise können auch Beschäftigte aus anderen Bezirken aufgenommen werden. Über die Ausnahmen entscheidet die Studienleitung im Einvernehmen mit der an sich zuständigen Bildungseinrichtung. Für Beschäftigte des Landes besteht – in analoger Anwendung des Bezirkstarifvertrags – die Möglichkeit der Teilnahme im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. (5) Das KSI Trier erstellt einen Jahresbericht. Dieser wird den Beteiligten spätestens zum 30. April des Folgejahres vorgelegt. (6) Die Beteiligten benennen jeweils eine feste und verbindliche Ansprechperson für den Austausch über die Belange des KSI Trier im Bedarfsfalle. Insbesondere folgende Themen sollen im Vorfeld mit den Beteiligten mehrheitlich abgestimmt werden: • die Bestimmung der Orte, an welchen Abteilungen des Instituts geführt werden sollen • Änderung des Personalschlüssels, bevor er nach § 4 Abs. 3 entsprechend des Bedarfs fortgeschrieben wird • Investitionstätigkeiten.

SEITE 9 Bei Abstimmungen hat jeder Beteiligte eine Stimme. Die Abstimmungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Institutsleitung. (7) Die Stadt Trier lädt die Beteiligten darüber hinaus einmal jährlich nach Vorlage des Jahresberichts zu einem Auswertungsgespräch über das vergangene Jahr ein. Das Gespräch dient insbesondere der Erörterung aktueller und zukünftiger Entwicklungen sowie der Qualitätssicherung. Die Ergebnisse des Gesprächs werden durch die Stadt Trier protokolliert und den Beteiligten zur Verfügung gestellt. § 4 Besetzung, Ausstattung (1) Die Stadt Trier und der Eifelkreis Bitburg-Prüm beschäftigen das für das KSI Trier erforderliche Personal. Dies sind aktuell bei der Stadt Trier die Studienleitung sowie die Sachbearbeitung Geschäftsstelle welche im Hauptinstitut Trier eingesetzt sind. Die Studienleitung und die Sachbearbeitung Geschäftsstelle sind mit den in Anlage 1 ausgewiesenen Stellenanteilen ausschließlich mit Aufgaben des KSI Trier betraut. Beim Eifelkreis Bitburg-Prüm ist eine Stelle Sachbearbeitung anteilig für die Aufgaben der Institutsabteilung Bitburg zuständig. Die jeweiligen Stellenanteile können der Anlage 1 entnommen werden. (2) Die Stellenanteile, die für die Durchführung der Aufgaben des KSI Trier erforderlich sind, werden jeweils im Stellenplan der Stadt Trier und des Eifelkreises Bitburg-Prüm geführt. (3) Der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Zweckvereinbarung vorhandene Personalschlüssel (siehe Anlage 1) dient als Basis und wird kontinuierlich entsprechend des Bedarfs fortgeschrieben. Die Fortschreibung stellt ein Geschäft der laufenden Verwaltung dar und bedarf keiner gesonderten Vertragsänderung. Die Fortschreibung ist gemäß § 3 Absatz 6 der Zweckvereinbarung mit den Beteiligten mehrheitlich abzustimmen und anschließend schriftlich zu dokumentieren. (4) Aus der organisatorischen Zuordnung des Hauptinstituts Trier zur Stadt Trier liegt auch die Fach- und Dienstaufsicht für die Studienleitung und die Sachbearbeitung Geschäftsstelle bei der Stadt Trier. Die Stadt Trier ist Dienstherr der Mitarbeitenden, Dienstvorgesetzte / Dienstvorgesetzter ist die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister. Für die Institutsabteilung Bitburg liegt die Fach- und Dienstaufsicht beim Eifelkreis Bitburg-Prüm, die Landrätin / der Landrat ist Dienstherr und Dienstvorgesetzte / Dienstvorgesetzter. Die Beteiligten begrüßen eine enge Abstimmung zwischen dem Hauptinstitut Trier sowie der Institutsabteilung Bitburg sowie ein einheitliches Auftreten nach außen. (5) Die Stadt Trier stellt die technischen und räumlichen Ressourcen des Hauptinstitutes sicher. Hierzu gehören neben den erforderlichen Unterrichts- und Aufenthaltsräumen auch Büro- und Besprechungsräume für die Studienleitung sowie die Sachbearbeitung Geschäftsstelle (vgl. Anlage 2). (6) Der Eifelkreis Bitburg-Prüm stellt die technischen und räumlichen Ressourcen der Institutsabteilung Bitburg sicher (vgl. Anlage 2). (7) Im Falle eines abweichenden Bedarfs (z.B. Änderung der Anzahl der Teilnehmenden oder der Mitarbeitenden, geänderter Raumbedarf), kann die Studienleitung sowie die Institutsabteilung Bitburg eigenständig über Änderungen entscheiden. § 5 Prüfungsausschuss / Prüfungsordnung (1) Aufgrund der Überführung des KSI Trier in die neue Rechtsform wird mit Wirkung vom 01. Januar 2024 durch den Prüfungsausschuss des KSI Trier eine neue Prüfungsordnung erlassen. Die bisher durch Gesellschaftervertrag geltende Prüfungsordnung vom 29. März 2018 tritt zeitgleich außer Kraft. (2) Änderungen der Prüfungsordnung können durch Beschluss des Prüfungsausschusses erfolgen. Der Prüfungsordnung des KSI Trier liegt die Rahmenprüfungsordnung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Studieninstitute Rheinland-Pfalz zugrunde. § 6 Finanzierung (1) Sämtliche Aufwendungen im Sinne des § 1, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 3 dieser Zweckvereinbarung entstehen, sind zunächst der Stadt Trier zuzurechnen. Gleiches gilt für etwaige Erträge. (2) Die Finanzierung der unter Absatz 1 genannten Aufwendungen abzüglich etwaiger Erträge erfolgt durch die Beteiligten sowie die Selbstzahlerinnen / Selbstzahler gemäß § 3 Absatz 4 in Form von Schulbeiträgen. (3) Die Schulbeiträge an das KSI Trier sind steuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz. Sollte die Steuerbefreiung entfallen, sind die Schulbeiträge zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer zu entrichten. § 7 Abrechnungsmodus (1) Die Abrechnung gegenüber den Beteiligten erfolgt auf Grundlage des jeweilig festgestellten Jahresabschlusses der Stadt Trier und den dort für das Kommunale Studieninstitut Trier aufgeführten Aufwendungen abzüglich etwaiger Erträge. (2) Das Geschäftsjahr entspricht dem Haushaltsjahr. (3) Der Abrechnungsschlüssel zwischen der Stadt Trier und den weiteren Beteiligten bzw. den Selbstzahlerinnen / Selbstzahlern erfolgt unter Zugrundelegung des Prozentsatzes, der sich aus dem Verhältnis der teilgenommenen Monate je Teilnehmerin / Teilnehmer für das maßgebliche Kalenderjahr ergibt. (4) Die Schlussrechnung ist durch das Kommunale Studieninstitut Trier bis zum 31. Januar des auf den festgestellten Jahresabschluss folgenden Kalenderjahres durchzuführen. Der sich hieraus ergebende Überschuss oder das sich hieraus ergebende Defizit ist mit den Beteiligten bzw. Selbstzahlerinnen / Selbstzahlern nach Maßgabe des § 7 Absatz 3 abzurechnen. (5) Die Stadt Trier gestattet den Beteiligten die Nachprüfung aller Aufwendungen und etwaiger Erträge, die die Grundlage für die Berechnung der Schulbeiträge waren. Die Nachprüfung kann vor Ort im Hauptinstitut Trier unter Einsichtnahme aller relevanten Unterlagen erfolgen. Die Beteiligten verzichten auf Zweitausfertigungen der Kassenanordnungen. § 8 Abschlagszahlung (1) Im laufenden Haushaltsjahr sind von den Beteiligten und Selbstzahlerinnen / Selbstzahlern vorschüssige Schulbeiträge zu entrichten. Diese bemessen sich nach den zu erwartenden Aufwendungen abzüglich etwaiger Erträge gemäß den Haushaltsansätzen (100 %) des jeweiligen Geschäftsjahres. (2) Der Abrechnungsschlüssel bestimmt sich nach § 7 Absatz 3. Es ist jeweils der zum 01. Januar geltende Abrechnungsschlüssel des Geschäftsjahres maßgeblich. (3) Die Abschlagszahlungen sind monatlich jeweils zum 05. Kalendertag des Kalendermonats zu entrichten.

SEITE 10 § 9 Datenschutz (1) Das Verarbeiten von den Mitarbeitenden der Beteiligten zugeordneten, personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) ist nur in dem Umfang zulässig, wie die Daten zur Erfüllung der in § 3 dieser Vereinbarung normierten Aufgaben erforderlich sind. Die bei der Stadt Trier und dem Eifelkreis Bitburg-Prüm mit der Bearbeitung dieser Daten befassten Mitarbeitenden sind gegenüber Dritten zur Geheimhaltung verpflichtet, sofern keine rechtliche Grundlage zur Übermittlung besteht. Die personenbezogenen Daten sind zu löschen, wenn diese nicht mehr zur Aufgabenerfüllung benötigt werden oder der Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr vorliegt. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sind zu beachten. (2) Die Rechte und Pflichten im Rahmen einer datenschutzrechtlichen, gemeinsamen Verantwortlichkeit zwischen den Beteiligten werden in einer separaten Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO festgelegt. § 10 Laufzeit und Kündigung (1) Die Zweckvereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2028. (2) Die Vereinbarung verlängert sich stillschweigend um jeweils zwei Jahre, wenn sie nicht spätestens 18 Monate vor ihrem Ablauf von einem Beteiligten gekündigt wird. Die Kündigung bedarf des Beschlusses durch das jeweilige Vertretungsorgan der die Kündigung aussprechenden Beteiligten. (3) Die Zweckvereinbarung kann abweichend von Abs. 2 aus wichtigem Grund jederzeit gekündigt werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Beteiligter gegen eine der in dieser Vereinbarung getroffenen Abreden in erheblichem Maß oder wiederholt verstößt und den anderen Beteiligten ein Festhalten an der Vereinbarung nicht mehr zumutbar ist. (4) Das KSI Trier besteht für die übrigen Beteiligten fort, auch wenn ein Beteiligter sie durch Kündigung verlässt, außer die Kündigung erfolgt durch die Stadt Trier. (5) Nach dem Ausscheiden eines oder mehrerer Beteiligter werden die in § 6 aufgeführten Aufwendungen und Erträge anhand des in § 7 festgelegten Abrechnungsmodus auf die übrigen Beteiligten neu verteilt. (6) Wird der Vertrag gekündigt oder einvernehmlich aufgelöst, ist dies gem. § 12 Abs. 2 Satz 2 KomZG unverzüglich der untersten gemeinsamen Aufsichtsbehörde durch die Stadt Trier anzuzeigen. Bestehende Verbindlichkeiten und Verpflichtungen aus dieser Zweckvereinbarung werden durch die Stadt Trier als Beauftragte abgewickelt. Hierdurch entstehende Aufwendungen werden nach Maßgabe des § 7 dieser Zweckvereinbarung abgerechnet. Die unterste gemeinsame Aufsichtsbehörde der kommunalen Beteiligten trifft die notwendigen Bestimmungen, sofern nach einer Aufhebung oder Kündigung der Zweckvereinbarung ergänzende Regelungen erforderlich sind und sich die Beteiligten insoweit nicht einigen. (7) Eine Aufhebung der Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen aller Beteiligten ist jederzeit möglich. § 11 Genehmigung (1) Der Abschluss und die Änderung der Zweckvereinbarung bedürfen gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 KomZG der Genehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit Sitz in Trier als unterste gemeinsame Aufsichtsbehörde. Genehmigungen nach § 12 Abs. 2 Satz 1 KomZG werden für alle Beteiligten gemeinsam durch die Stadt Trier beantragt. (2) Die Stadt Trier wird von allen Beteiligten bevollmächtigt, die vorgenannte Genehmigung einzuholen. § 12 Bekanntmachung und Inkrafttreten (1) Jeder Beteiligte macht diese Zweckvereinbarung und ggf. ihre Änderung oder Aufhebung nach der für ihn geltenden Regelung auf eigene Kosten öffentlich bekannt. Die Zweckvereinbarung und ggf. ihre Änderung oder Aufhebung tritt am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der bisher geltende Gesellschaftervertrag vom 01. Juni 1949 in der Fassung vom 18. Januar 2011 tritt zeitgleich außer Kraft. (2) Die in dieser Zweckvereinbarung enthaltenen Regelungen entfalten zum 01. Januar 2024 ihre Wirkung. § 13 Schlussbestimmungen (1) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen. (2) Sofern die unwirksame Bestimmung nicht ersatzlos entfallen kann, verpflichten sich die Beteiligten, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der beabsichtigen Zielsetzung am nächsten kommt. Dieses gilt entsprechend, soweit sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist. (3) Kündigungen, Änderungen, Ergänzungen und ggf. die Aufhebung dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenso für eine Änderung dieser Schriftformklausel. (4) Diese Vereinbarung wird sechsfach gleichlautend ausgefertigt. Jeder Beteiligte und die zuständige Aufsichtsbehörde erhalten eine Ausfertigung. Trier, 08.12.2023 Trier, 18.12.2023 Stadt Trier Landkreis Trier-Saarburg gez. Wolfram Leibe gez. Stefan Metzdorf Oberbürgermeister Landrat Daun, 11.12.2023 Wittlich, 12.12.2023 Landkreis Vulkaneifel Landkreis Bernkastel-Wittlich gez. Julia Gieseking gez. Gregor Eibes Landrätin Landrat Bitburg, 04.12.2023 Eifelkreis Bitburg-Prüm gez. Andreas Kruppert Landrat

SEITE 11 Anlage 1 - Stellenanteile Hauptinstitut Trier: Die Stellenanteile des Hauptinstitutes in Trier umfassen: • Studienleitung 1,0 VZÄ A 12 LBesG • Sachbearbeitung 1,0 VZÄ E 8 TVöD Institutsabteilung Bitburg: Die Institutsabteilung Bitburg hält folgende Stellenanteile vor: • Sachbearbeitung 0,1 VZÄ A 10 LBesG Anlage 2 – räumliche Ressourcen Hauptinstitut Trier: Die räumlichen Ressourcen des Hauptinstitutes in Trier umfassen im 1. OG des Gebäudes Egbertstraße 18/19: • Büronutzung 238,70 m² • Schulnutzung 490,36 m² • 6 Stellplätze Institutsabteilung Bitburg: Die räumlichen Ressourcen der Institutsabteilung Bitburg umfassen die Gemeindehalle in Idenheim: • Schulnutzung 170 m² Genehmigung der ADD Die vorstehende Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, dem Landkreis Vulkaneifel, dem Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier über den Betrieb des Kommunalen Studieninstitutes Trier wird hiermit gem. § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) genehmigt. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Az.: 1103-0002#2024/0001-0382 Ref_21a Trier, den 15.01.2024 Im Auftrag gez. Martin Schulte Fesselnde Theateraufführung zu künstlicher Intelligenz, digitalem Datenklau und Gaming Die Kreisjugendpflege Vulkaneifel und der Arbeitskreis Jugend, Sucht- und Gewaltprävention Vulkaneifel präsentieren in Kooperation eine einzigartige Theateraufführung für Schulen im Landkreis Vulkaneifel. Das fesselnde Stück „THE ME“ wird am 18. März 2024 im Forum Daun und am 19. März 2024 im Rondell Gerolstein auf die Bühne gebracht. In diesem Jahr thematisiert die Theateraufführung auf anschauliche Weise den nicht mehr zu kontrollierendem Zugriff auf persönliche Daten durch gezielt dafür programmierte Künstliche Intelligenz, insbesondere im Kontext des Gaming. Das Stück erzählt eine Coming-of-AgeGeschichte, die den Moment des Erwachsenwerdens im Spannungsfeld von Real Life und Digitalität beleuchtet. Das KKT (Kölner Künstler:innen Theater) präsentiert dabei ein besonderes Theatererlebnis, das die Zuschauer:innen auf eine fesselnde Reise durch die Welt der Künstlichen Intelligenz, des digitalen Datenklaus und Gaming mitnimmt. Die Inszenierung veranschaulicht eindrucksvoll die Herausforderungen, vor denen die Jugendlichen von heute stehen, wenn es um den Schutz ihrer Privatsphäre und den Umgang mit modernen Technologien geht. Die Vorstellungen versprechen nicht nur eine unterhaltsame, sondern auch eine lehrreiche Erfahrung für Schüler:innen ab 12 Jahre. Die Kreisjugendpflege Vulkaneifel und der Arbeitskreis Jugend, Sucht- und Gewaltprävention Vulkaneifel freuen sich darauf, die Schulen des Landkreises zu diesem einzigartigen Theaterereignis begrüßen zu dürfen. Die Veranstaltung wird im Rahmen des Unterstützungsprogramms für zusätzliche pädagogische Maßnahmen für Kinder und Jugendliche im Schuljahr 2023/24 im Bereich Jugendhilfe durch das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz finanziert. Ansprechpartner: Kreisjugendpfleger Hendrik Müller Die Veranstaltung wird unterstützt vom Land Rheinland-Pfalz.

SEITE 12 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23.06.2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gegen sie zustellungsbedürftige Entscheidungen getroffen hat. Betroffener: Michels, Dieter Geburtsdatum: 06.12.1983 letzte bekannte Anschrift: Dorfstraße 15, 54587 Birgel Datum des Schreibens: 22.01.2024 Aktenzeichen: 5-34101-10-3099 Das jeweilige Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen bzw. ausgehändigt werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 214). Das jeweilige Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das jeweilige Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Daun, den 22.01.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle – Mainzer Straße 25 54550 Daun Im Auftrag: gez. Otten

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