2024-KW09

Kreisbibliothek richtet Vorlesewettbewerb an der gastgebenden „Schule am Pulvermaar“ in Gillenfeld aus Ronja Kunz von der Graf-Salentin-Realschule plus in Jünkerath schnappt sich den begehrten Titel beim Kreisentscheid des Vorlesewettbewerbs 2024 Ronja Kunz von der Graf-SalentinRealschule plus in Jünkerath ist die Gewinnerin beim Kreisentscheid des Vorlesewettbewerbs 2024. Die Schülerin der 6. Klasse las aus dem Buch „Die Duftapotheke 1 – Ein Geheimnis liegt in der Luft“ von Anna Ruhe und überzeugte die Jury auch beim Vortragen eines Fremdtextes, den sie gekonnt zum Leben erweckte. Damit konnte sie sich gegen acht weitere Gewinnerkinder der teilnehmenden Schulen durchsetzen. Erfreulicherweise waren alle weiterführenden Schulen des Landkreises Vulkaneifel in diesem Jahr vertreten. Jetzt heißt es weiter Daumen drücken, denn Ronja Kunz wird den Landkreis Vulkaneifel nun als beste Vorleserin beim Bezirksentscheid vertreten. Die Jury, bestehend aus Brigitte Bettscheider (pensionierte Lehrerin und freie Mitarbeiterin beim Trierischen Volksfreund), Dr. Tim Becker (Musik-, Sozial- und Kulturwissenschaftler. Mitbegründer und gemeinschaftlicher Leiter des Institut Denkunternehmung), Alois Mayer (Heimatforscher und ehemaliger Direktor der Förderschule St. Laurentius in Daun), Verena Bernardy (Pressesprecherin der Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun) und dem Vorjahressieger Pepe Klasen hatte es in der vergangenen Woche wahrlich nicht leicht bei der Auswahl einer Siegerin / eines Siegers beim Kreisentscheid des Vorlesewettbewerbs. Beim diesjährigen Wettbewerb, deren Gastgeber die Grund- und Realschule plus „Schule am Pulvermaar“ Gillenfeld war, lieferten sich die besten neun Sechstklässlerinnen und Sechstklässler aus den weiterführenden Schulen des Landkreises Vulkaneifel ein knappes Kopf-an-Kopf-Rennen. Die erste Runde bildeten von den Kindern frei ausgesuchte Texte aus ihren Lieblingsbüchern. Dass sich alle mit ihren Büchern und den ausgewählten Textpassagen intensiv beschäftigt hatten, war deutlich zu spüren. Mit viel Enthusiasmus, Freude und Euphorie trugen sie die Textpassagen vor. In einer zweiten Runde lasen die Sechstklässler einen Ausschnitt aus dem ihnen unbekannten Buch „Komische Vögel“ der Autorin Sally J. Pla“ vor. Bewertet wurden Textverständnis, Lesetechnik (Aussprache, Betonung und Lesetempo) sowie Textgestaltung. Nachdem beide Runden des Vorlesewettbewerbs absolviert waren, trat der Kreisbeigeordnete Alois Manstein in Vertretung von Landrätin Julia Gieseking vor und verkündete mit Stolz die Entscheidung der Jury: Die diesjährige Kreissiegerin des Vorlesewettbewerbs ist niemand Geringeres als Ronja Kunz von der Graf-Salentin-Realschule plus in Jünkerath! Mit ihrem fesselnden Vortrag aus dem Buch „Die Duftapotheke 1 – Ein Geheimnis liegt in der Luft“ von Anna Ruhe und ihrer beeindruckenden Darbietung des unbekannten Textauszugs konnte sie die Jury letztlich überzeugen. Überglücklich nahm sie die Glückwünsche sowie ein Präsent von Kreisbeigeordne-tem Alois Manstein entgegen und freut sich nun auf den Bezirksentscheid. Alois Manstein würdigte die Leistung aller Teilnehmenden: „Die Welt des Lesens eröffnet uns wertvolle Pforten zu Fantasie, Bildung und Wissensreichtum. Es erfüllt mich mit Freude, dass heute so viele Kinder am Strahlende Gesichter beim diesjährigen Vorlese- und Mundartwettbewerb: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des diesjährigen Vorlesewettbewerbs sowie des Mundartwettbewerbs gemeinsam mit dem Kreisbeigeordneten Alois Manstein, Kerstin Koch von der Kreisbibliothek Daun und Schulleiterin Monika Buhr-Schenk. Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel.

SEITE 2 Vorlesewettbewerb teilgenommen haben. Jeder von euch ist bereits ein Gewinner, indem ihr als die besten Vorleser eurer Schule hier anwesend seid. Herzlichen Glückwunsch an die liebe Ronja Kunz zu ihrem heutigen verdienten Sieg, und ich wünsche ihr von Herzen viel Erfolg beim bevorstehenden Bezirksentscheid.“. Umrahmt wurde die Veranstaltung durch ein Eröffnungslied der Klassen 1 und 2, eine Szene aus dem Märchen „Frau Holle“ der Klasse 5a, der Marching Drums der Klasse 6a und einem Musikbeitrag der Klassen 3 und 4 der Grund- und Realschule plus/ Schule am Pulvermaar in Gillenfeld. Alois Manstein bedankte sich zum Abschluss der Veranstaltung nochmals bei der gastgebenden Grund- und Realschule plus/ Schule am Pulvermaar Gillenfeld und ihrer Schulleiterin Monika BuhrSchenk, bei allen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern, den Musikgruppen und dem Theaterbeitrag sowie den betreuenden Lehrkräften. Ein besonderer Dank ging auch an die Mitglieder der Jury für ihre ehrenamtliche Tätigkeit und an die Mitarbeiterinnen der Kreisbibliothek, die die Veranstaltung organisiert haben. Die weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Nora Lisa Lahsik (Realschule plus, Kelberg), Kai Klütz (Thomas-MorusGymnasium, Daun), Johanna Krämer (Geschwister-Scholl-Gymnasium, Daun), Leonardo Lomas (Drei-Maare-Realschule plus, Daun), Tim Cepelka (Realschule plus am Pulvermaar, Gillenfeld), Philipp Mertes (St. Matthias-Gymnasium, Gerolstein), Sofie Gerner (Realschule plus, Gerolstein), Moritz Götten (AugustinerRealschule plus, Hillesheim). Hintergrund: Der seit 1959 stattfindende Vorlesewettbewerb ist einer der größten Schülerwettbewerbe Deutschlands. Er wird von der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels veranstaltet und steht unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten. Bundesweit nehmen jedes Jahr rund 600.000 Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen am Vorlesewettbewerb teil. Als nächstes stehen im März und April 2023 die Bezirksentscheide an, im Anschluss geht es in die Landesentscheide und den finalen Bundesentscheid. Kreisbeigeordneter Alois Manstein mit der Gewinnerin Ronja Kunz. Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel. Unser Dorf hat Zukunft Landeswettbewerb findet im Jahr 2024 statt Nach einer durch die Coronapandemie und die Flutkatastrophe bedingten Pause startet auch Rheiland-Pfalz wieder mit dem dreijährigen Turnus zum Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Rheinland-Pfalz startet in den aktuellen Wettbewerb, anders als in den vergangenen Jahren, mit einem einmaligen Wettbewerbsturnus auf Kreis-, Gebiets- und Landesebene. Dabei stellt sich der zeitliche Rahmen wie folgt dar: • 2024 Durchführung des Wettbewerbs auf Kreisebene • 2025 Durchführung des Wettbewerbs auf Gebiets- und Landesebene plus entsprechende Siegerehrungen und Vor-Ort-Prämierungen (Sonderpreise) • 2026 Durchführung des Wettbewerbs auf Bundesebene, Besuch der Bundesjury in den teilnehmenden Gemeinden (Januar 2026 Siegerehrung im Rahmen der Messe „Grüne Woche“ in Berlin) Die teilnehmenden Gemeinden werden nicht mehr in eine Haupt- und Sonderklasse unterteilt, sondern starten in einer Gesamtklasse. Zudem werden in dieser Wettbewerbsperiode wieder Geldprämien ausgelobt. Hintergrund Als er vor gut 60 Jahren ins Leben gerufen wurde, ging es vor allem um die Verschönerung von Straßen, Plätzen und Gärten. Das heutige Ziel des Wettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ ist die Verbesserung der Zukunftsperspektiven in den Dörfern und die Steigerung der Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen. Die Dorfgemeinschaft wird durch den Wettbewerb motiviert, aktiv an der Gestaltung des eigenen Dorfes und seiner Umgebung mitzuwirken. Der Wettbewerb schafft ein Bewusstsein für aktuelle Themen und Herausforderungen der Zukunft, wie z.B. die demographische Entwicklung oder eine nachhaltige Energieversorgung. Der Wettbewerb will Ortsgemeinden und Gemeindeteile, die auf diesen Gebieten Vorbildliches leisten, anerkennen und herausstellen. Mit ihren beispielhaften Initiativen und Projekten regen sie auch weitere Orte zu eigenen Aktivitäten an. Bewertungskriterien Bei der Bewertung werden vor allem folgende Bereiche beurteilt: • Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen • Bürgerschaftliches Engagement, soziale und kulturelle Aktivitäten • Baugestaltung und -entwicklung • Grüngestaltung/ Das Dorf in der Landschaft • Gesamtbeurteilung (Gesamteindruck/ Engagement Dorfgemeinschaft). Leben, Wohnen und Arbeiten im Dorf. Historische Bausubstanz, Ortsgeschichte, Natur und Umwelt, bürgerschaftliches Engagement, soziale und kulturelle Aktivitäten aber auch Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen – dies sind die wichtigsten Themen, mit dem sich der Wettbewerb befasst. Anmeldefrist Kreisentscheid 2024 Es ist zu wünschen, dass sich möglichst viele Gemeinden, Stadt- und Ortsteile aus unserem Landkreis am Dorfwettbewerb beteiligen. Die Anmeldungen zum Dorfwettbewerb können ab sofort bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, erfolgen. Die Anmeldungen sollten bis spätestens 15.04.2024 eingereicht werden. Weitere Informationen zum Ablauf und den Richtlinien des Dorfwettbewerbs erfolgen zu gegebener Zeit. Ansprechpartner Für Fragen rund um den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ stehen Ihnen folgende Mitarbeiter gerne zur Verfügung: Markus Kowall, Tel. 06592/933-578 Yvonne Geimer, Tel. 06592/933-576 E-Mail: dorferneuerung@vulkaneifel.de

SEITE 3 Brand- und Katastrophenschutz: Jens Hölker aus Niederbettingen zum Organisatorischen Leiter ernannt Vor wenigen Tagen konnte Landrätin Julia Gieseking in Anwesenheit des stellvertetenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs Wolfgang Rechs Jens Hölker aus Niederbettingen zum Organisatorischen Leiter ernennen. Gleichzeitig wurde Mario Müller, der langjährig als Organisatorischer Leiter tätig war, von seinen Aufgaben entbunden. Der Landkreis Vulkaneifel verfügt über Leitende Notärzte und Organisatorische Leiter zur Erfüllung seiner Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz. Im Falle einer Großschadenslage übernehmen die jeweils diensthabenden Leitenden Notärzte und Organisatorischen Leiter gemeinsam die Leitung des Einsatzabschnitts „Gesundheit“ wahr. Ab sofort verstärkt Jens Hölker, 41 Jahre alt und aus Niederbettingen, das Team der Organisatorischen Leiter. In der Kreisverwaltung Vulkaneifel erhielt er von Landrätin Julia Gieseking vor wenigen Tagen die Ernennungsurkunde und wird damit auch Ehrenbeamter auf Zeit. Hauptberuflich arbeitet Jens Hölker als Notfallsanitäter beim DRK Rettungsdienst Eifel-MoselHunsrück gGmbH. Darüber hinaus ist er ehrenamtlich im DRK Ortsverein Hillesheim tätig. Seit 2019 ist er als Organisatorischer Leiter ausgebildet. „Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, sich ehrenamtlich in Ihrer Freizeit für den Landkreis Vulkaneifel und dessen Bevölkerung im Zivil- und Katastrophenschutz zu engagieren“, so Landrätin Julia Gieseking. Gleichzeitig wurde Mario Müller aus Stadtkyll, der seit 2010 als Organisatorischer Leiter tätig war und in seiner Funktion auch als Fachberater die Technische Einsatzleitung unterstützte, von Landrätin Julia Gieseking entbunden. Sie würdigte seine langjährige Tätigkeit und sein Engagement und betonte: „Sie waren nicht nur seit 2010 als Organisatorischer Leiter tätig, sondern haben auch als Mitglied des DRK Ortsvereins Obere Kyll/Jünkerath sehr viel Zeit in die Ausbildung von Nachwuchskräften investiert. Ich danke Ihnen von ganzem Herzen für Ihr Engagement in den letzten 14 Jahren.“ Der Organisatorische Leiter trägt gemeinsam mit dem Leitenden Notarzt bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten die Verantwortung für die Ablauforganisation. Dazu gehört das Beurteilen der Schadenslage, das Erteilen von Einsatzaufträgen an die Rettungsdienstkräfte, die Registrierung von Erkrankten und Verletzten, die Festlegung von Behandlungsplätzen sowie die Organisation des Patientenabtransports. Er trägt entscheidend dazu bei, dass die Rettungskräfte optimal zusammenarbeiten können, um schnell und professionell Hilfe leisten zu können. Landrätin Julia Gieseking ernannte im Beisein des stellvertretenden Katastrophenschutzinspekteurs Wolfgang Rechs (links) Jens Hölker (2.v.l.) zum neuen Organisatorischen Leiter. Gleichzeitig wurde Mario Müller (rechts) als Organisatorischer Leiter nach über 14 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit entpflichtet. Gehölzschnitt und Vogelschutzmaßnahmen Frist nach dem Naturschutzgesetz für Hecken, Bäume und Nester beachten Nach dem Naturschutzrecht steht der Zeitraum außerhalb der Vegetationsphase von Anfang Oktober bis Ende Februar für massiven Baum- und Strauchschnitt zur Verfügung. Dieser Zeitraum dient dazu, in der Feldflur das Auf den Stock-Setzen von Windschutzhecken oder eine abschnittsweise Verjüngung unter erheblicher Altholzentnahme durchzuführen. Ab Anfang März bis Ende September ist massiver Heckenschnitt unzulässig. Auch Bäume außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen dürfen in dieser Zeit nicht stark zurückgeschnitten oder gerodet werden. Nach Anfang März sind an Hecken lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte unter Entnahme des Jahreszuwachses erlaubt. Auch Kronenpflege und Kronenschnitt zur Gesunderhaltung von Bäumen, Erreichung besonderer Wuchsformen oder Erzielung von Obstertrag sind zulässig. Nistplätze von Vögeln, Spechthöhlen oder Fledermausquartiere sind jedoch immer zu beachten. Sie dürfen aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht während ihrer Nutzung beeinträchtigt werden. Für das komplette Roden von Gehölzen, also das Beseitigen mit Wurzelwerk, gelten strenge, Regelungen. Für diese Arbeiten sowie die Arbeiten an Bäumen mit bruchgefährdeter Krone außerhalb des Waldes empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung mit der Naturschutzbehörde; ansonsten sind bei Verstößen Bußgelder möglich. Im Wald unterliegen Horstbäume und der Nestschutz streng geschützter Großvogelarten insbesondere in der Brutzeit speziellen Artenschutzvorschriften. Waldbesitzer werden gebeten, sich bei Unklarheiten über den zulässigen Umfang der anstehenden Arbeiten an das zuständige Forstamt oder die Naturschutzbehörde zu wenden. Auskünfte und weitere Beratung unter: naturschutz@vulkaneifel.de

SEITE 4 Terminkalender März 2024 Gerolstein-Roth, 05.03.2024, 18 Uhr Gerolstein-Oos, 07.03.2024, 18 Uhr Gerolstein-Gees, 12.03.24, 18 Uhr Gerolstein-Hinterhausen, 14.03.24, 18 Uhr Stadtkyll & Niederkyll, 19.03.24, 18 Uhr Leudersdorf, Nollenbach, Flesten, 26.03.24, 18 Uhr Projektförderung durch: Projektbetreuung durch: Ansprechpartner: Eva Esch, Projektmanagerin Tel.: 06592-933-572 Mail: eva.esch@vulkaneifel.de Weitere Informationen zu den einzelnen Terminen erhalten Sie in den Mitteilungsblättchen der jeweiligen Verbandsgemeinden. BRING DICH EIN! Gestalte die Zukunft deines Dorfes mit! Die Veranstaltungen finden in den Gemeindehäusern der jeweiligen Ortsgemeinden statt. Im Projekt Zukunfts-Check Dorf erarbeiten Bürgerinnen und Bürger Handlungsstrategien für eine positive Entwicklung ihrer Gemeinde. Ziel ist die Erstellung eines förderfähigen Dorferneuerungskonzeptes.

SEITE 5 Am Montag, den 04. März 2024, findet um 17:00 Uhr im Sitzungssaal 15 der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, eine öffentliche und anschließend nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses mit folgender Tagesordnung statt. I. Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 27.11.2023 2. Förderrichtlinie Balkonkraftwerke Landkreis Vulkaneifel 3. Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK) 4. Spenden 2023 5. Verschiedenes 5.1. Mitteilungen der Verwaltung 5.2. Anfragen, Wünsche, Anregungen II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 27.11.2023 2. Personalangelegenheiten 3. Verschiedenes Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 23.02.2024 gez.: Julia Gieseking, Landrätin AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Daun (Amtsgericht Daun): Blatt 3091: Flur 12 Nr. 530/478 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche - Friedhofstraße – 8.573 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. . Kreisbibliothek dankt Förderverein für Unterstützung Die Kreisbibliothek ist eine wichtige Kultur- und Bildungseinrichtung für den Landkreis Vulkaneifel, die neben den Aufgaben als öffentliche Bibliothek und Schulbibliothek auch in den Bereichen Leseförderung und Medienkompetenz für Kinder und Jugendliche Schwerpunkte setzt. Im Jahr 2012 wurde der Förderverein für die Kreisbibliothek ins Leben gerufen, und unterstützt die Einrichtung seither auf vielfältige Weise. Neue Möbel, die Anschaffung von Medien wie den beliebten Tonies sowie die finanzielle Unterstützung bei verschiedenen Veranstaltungen sind nur einige Beispiele für die vielfältige Hilfe, die der Förderverein geleistet hat. Die Mitglieder des Fördervereins zeigen tatkräftiges Engagement bei Veranstaltungen und stiften Preise für die Leseförderaktionen der Bibliothek, wie kürzlich für die Adventskalender-Aktion. „Es ist wirklich bemerkenswert, wie viele Kinder und Jugendliche lesen und an den Leseförderaktionen der Kreisbibliothek teilnehmen“, betonte die Vorsitzende Karin Jaskowsky während der Preisverleihung. An dieser Aktion beteiligten sich 22 Grundschulen und Kindergärten des Landkreises Vulkaneifel mit insgesamt 89 Klassen und Kindergruppen. Auch in diesem Jahr kann die Kreisbibliothek wieder auf die Unterstützung des Fördervereins zählen. Der stellvertretende Vorsitzende Volker Weinzheimer wird die Bilderbuchkinos, die monatlich von Januar bis April und von September bis Dezember stattfinden, lesen. Die Preise für die Leseförderaktionen während der Sommerferien und im Advent sind gesichert, und der Verein plant sowohl personelle als auch finanzielle Unterstützung für weitere Veranstaltungen. Für das unermüdliche Engagement und die großzügige Unterstützung des Fördervereins seit dessen Gründung im Jahr 2012 bedankt sich die Kreisbibliothek auf diesem Weg ganz herzlich. Kontakt Förderverein: 1. Vorsitzende Karin Jaskowsky E-Mail: fkv@web.de Karin Jaskowsky nach der Preisverlosung zur Adventskalenderaktion am 05.02.2024.

SEITE 6 Rotwildhegegemeinschaft Cochem-Kondel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - 19. Februar 2024 Einladung zur Versammlung mit Rotwildhegeschau und Vorstellung der Abschussergebnisse 2023 /2024 sowie der Abschussplanung für das Jagdjahr 2024 / 2025 am Samstag, dem 23. März 2024 um 10:00 Uhr im „Calmont-Forum“, Calmontstraße 48, 56814 Bremm (Mosel) Eingeladen sind alle stimmberechtigten Mitglieder sowie vertretungsberechtigte Personen der betroffenen Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (beratend). Interessierte Gäste sind ebenfalls willkommen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Wahl eines Schriftführers/Protokollführers 3. Kurzbericht des Vorsitzenden, Aktuelles 4. Kassenbericht, Genehmigung des Protokolls vom 18.03.2023 5. Entlastung des Vorstandes 6. Abschussergebnisse, Rotwildstrecke 2023/ 2024 und Wildschadenssituation 7. Disziplinarordnung der RHG Cochem-Kondel und Sanktionen 8. Besprechung der Rotwildhegeschau 9. Erstellung des Gesamtabschussplanes für 2024 / 2025 unter Berücksichtigung der Rückschlüsse aus den vorausge- henden Tagesordnungspunkten 10. Erstellung von Teilabschussplänen für 2024 / 2025 mit Beschlussfassung 11. Terminabstimmung für die nächste Mitgliederversammlung 12. Verschiedenes Alle Rotwildgeweihe mit dem dazu gehörenden Unterkiefer sind auch als Bestandteil der körperlichen Wildnachweisung am Freitag, dem 22. März 2024 zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im „Calmont-Forum“, 56814 Bremm anzuliefern (bei Verhinderung bitte die Trophäen vorab unserem Geschäftsführer übergeben). Die Niederschrift zur letzten Mitgliederversammlung liegt vom 07.03.-21.03.2024 bei Herrn GF GerdTapken, Waldhof, in Lutzerath aus. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil! Bernd Bahr -VorsitzenderWildmeister Bernd Bahr - Schulstraße 20 - 54538 Hontheim E-Mail: bernd.bahr@mmsd.de - Tel: 02674-913020 - Fax : 02674-913021 Öffentliche Bekanntmachung Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben der Irmgard MÜLLER letzte bekannte Anschrift: Aachener Str. 1, 54550 Daun Datum des Schreibens: 19.02.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-IM 4 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 22.02.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Zender

SEITE 7 Die vollständige Stellenanzeige finden Sie unter www.vulkaneifel.de DIE KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL SUCHT SIE! 300 Mitarbeiter:innen - 1 Team! Gemeinsam für die Vulkaneifel *Der Mensch zählt, nicht das Geschlecht LEITUNG DES JUGENDAMTES* ab dem 01.08.2024 Der Landkreis Vulkaneifel hat eine Vollzeitstelle zu besetzen als Ihre Bewerbung erwarten wir bis zum 04.03.2024

SEITE 8 (Neu)UnternehmerTreff Dienstag, 12. März 2024|19:00 Uhr Treffpunkt: HIGIS Unternehmerpark, Higisring 2, 54578 Wiesbaum Nicole Schmitz und Marina Schwarz stellen ihr Unternehmen „Schmitz und Schwarz GRÜNschaffen GbR“ vor und informieren über die Themen: Neue Zielgruppen erreichen & Ressourcen einsparen Wie Nachhaltigkeitsmaßnahmen Euer Business voranbringen. Wir bitten um Anmeldung bis zum 8. März 2024. Der NeuUnternehmerTreff im Landkreis Vulkaneifel wird als UnternehmerTreff fortgesetzt und steht auch UnternehmerInnen offen, die bereits länger als 5 Jahre am Markt sind. Anmeldung und weitere Infos: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Christina Kirst · Telefon: 06592 933-200 Mainzer Straße 24 · 54550 Daun · www.wfg-vulkaneifel.de christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Immer am 2. Dienstag im Monat

SEITE 9 WFG Vulkaneifel 2024: Netzwerke ausgebaut, Angebote intensiviert, FunkenSprüher ausgezeichnet und Website neu aufgestellt Die Welt ist im letzten Jahr nicht friedlicher geworden und die Auswirkungen von militärischen Konflikten haben auch erheblichen Einfluss auf die ökonomischen Entwicklungen. In den vergangenen Monaten hat sich die Stimmung in der deutschen Wirtschaft spürbar eingetrübt. Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass unsere mittelständisch geprägten Unternehmen über eine solide Basis verfügen und sehr flexibel in der Anpassung auf neue Situationen sind. Dazu kommt das Eifler „Durchhaltevermögen“ und die positive Grundhaltung, weniger zu reden und mehr zu machen. So wurden nicht nur die schwierigen letzten Jahre bewältigt – so entsteht auch der Mut, trotz allem tatkräftig nach vorne zu schauen. Es wird in unserer Region weiter investiert und gegründet! Vielversprechende Projekte mit spannenden Ideen, Produkten und Dienstleistungen werden von entschlossenen Gründerinnen und Gründern umgesetzt und von der WFG mit einer Vielzahl von Beratungsangeboten und Veranstaltungsformaten unterstützt. Wir arbeiten gemeinsam daran, dass es WEITER geht in der Vulkaneifel! WEITER informieren: „Relaunch Website“ Wirtschaftsförderung heißt individuelle Beratung, kompetente Begleitung und vernetzte Unterstützung. Mit dem gründlichen Relaunch der WFG-Website werden seit Februar 2024 Informationen übersichtlicher präsentiert, Leistungsangebote zielgruppenspezifisch aufgeführt und Termine schneller gefunden. Hier kann man durchstarten: https://www.wfg-vulkaneifel.de/ WEITER kommunizieren: „WFG ImPuls“ und „Early Birds“ Der „WFG ImPuls“ geht 2024 bereits in sein viertes Jahr und wird sich als Kommunikationsplattform auch in diesem Jahr wieder mit dem beliebten Unternehmerfrühstück „Early Birds“ abwechseln. Das erste Unternehmerfrühstück findet am 23. April 2024 in der jüngst eröffneten Junior Uni Daun statt. WEITER netzwerken: „NeuUnternehmer Vulkaneifel“ Austauschen und vernetzen – darum geht es jeden zweiten Dienstag im Monat beim Treffen der NeuUnternehmerInnen. 2023 nutzten mehr als 250 TeilnehmerInnen diese Gelegenheit und 2024 wird das Netzwerk auf vielfachen Wunsch erweitert: Es wird ab sofort als UnternehmerTreff fortgesetzt und steht auch allen offen, die bereits länger als 5 Jahre am Markt sind. Geboten wird den TeilnehmerInnen auch 2024 eine breite Palette an interessanten Themen: steuerliche Vorteile für Mitarbeitende, betriebliches Gesundheitsmanagement, Personalrekrutierung, Preisverhandlungen und Preisgestaltung, Cybersicherheit, Datenschutz und Impressum für Websites, Krisenbewältigung und vieles mehr. Im Dezember trafen die NeuUnternehmerInnen wiederholt auf das MentorenNetzwerk Vulkaneifel (MNV). Das ist eine Gruppe von Führungskräften, die nach einem erfolgreichen Berufsleben aus der aktiven Tätigkeit ausgeschieden sind oder ihr langjährig erworbenes Fachwissen jungen UnternehmerInnen in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit zur Verfügung stellen. Das Feedback ist von beiden Seiten durchweg positiv. WEITER beraten: „Gründen auf dem Land“ Für all diejenigen, die den Schritt in die Selbstständigkeit noch vor sich haben, steht – neben den Erstberatungsgesprächen bei der WFG – wieder ein breites Veranstaltungsangebot im Rahmen der Initiative „Gründen auf dem Land“ zur Verfügung. Den Auftakt im Jahr 2024 bildet der GründungsBeratungsParcours am 16. März. WEITER denken: „FunkenSprüher“ Im Dezember 2023 startete die nunmehr 9. Wettbewerbsrunde des Abschlussarbeitenpreises „FunkenSprüher“. Mit dem Award belohnt werden schulische und studentische Abschlussarbeiten, die sich mit dem Landkreis Vulkaneifel beschäftigen oder deren Ergebnisse einem Unternehmen oder einer Institution aus unserer Region zu Gute kommen. Eingereicht werden können Facharbeiten, besondere Lernleistungen, Semester-, Bachelor-, Master- und Examensarbeiten sowie Dissertationen, bei denen der Funke in die Vulkaneifel überspringt. Diesjähriger Sponsoring-Partner ist die Volksbank Eifel eG. Letztmöglicher Tag für eine Einreichung innerhalb der 9. Wettbewerbsrunde ist der 31. Mai 2024. Die prämierten Arbeiten werden anlässlich einer Preisverleihung im Sommer 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. WEITER stärken: „Frauen.Unternehmen. Was.“ Frauen gründen anders, Frauen unternehmen anders, Frauen führen anders – Gründe genug für die WFG Vulkaneifel, den Unternehmerinnen im Landkreis seit 2021 ein eigenes Netzwerk zu bieten. Das wird sehr gut angenommen und auch im Sommer 2024 wird es eine Fortsetzung der Netzwerktreffen speziell für Unternehmerinnen und Gründerinnen geben. WEITER motivieren: „EIFEL STARTER“ Der „EIFEL STARTER“ hat auch 2023 wieder viele Impulse für junge Menschen in der Orientierungsphase zwischen Schule und Ausbildung geben können. Neben den regulären Ausgaben erschien auch wieder eine Jungunternehmer-Sonderausgabe. 2024 wird es nach einer weiteren Ausgabe einen Re-Start in einem neuen Format geben, in dem einzelne Portraits von interessanten Ausbildungsplätzen im Mittelpunkt stehen werden. WEITER unterstützen: Beratertage Auch die bereits gut etablierten Beratertage zu den Themen „Website Check“, „Selbstständigkeit in den freien Berufen“ sowie „Unternehmensnachfolge“ werden 2024 wieder angeboten. WEITER wachsen: „VON HIER Vulkaneifel“ Mit klaren Zielen startete im Herbst 2022 das Netzwerk „VON HIER Vulkaneifel“. Es will regionale Erzeuger von Lebensmitteln, (Kunst-)Handwerk, Genussmitteln, Bekleidung, Spielzeug u.v.m. vernetzen und sichtbarer für Kundinnen und Kunden machen. Das ist mit großem Erfolg gelungen! Bis Dezember 2023 konnten fast 60 Betriebe gewonnen werden, die sich u.a. auf www. vonhier-vulkaneifel.de präsentieren. Und das Netzwerk wächst weiter. Durch die Vernetzung untereinander profitieren die Erzeuger ebenso wie von den Workshops und Seminaren, die die WFG gemeinsam mit den Wirtschaftsförderern der Verbandsgemeinden Gerolstein, Daun und Kelberg anbietet. 2023 sind der Natur- und Geopark Vulkaneifel und die drei in der Region ansässigen Kreditinstitute – die Kreissparkasse Vulkaneifel, die VR Bank RheinAhrEifel eG und die Volksbank Eifel eG – als Sponsoren dazu gekommen. Das ermöglicht weiterhin das kostenfreie Angebot für unsere regionalen Erzeuger. Mehr unter www.vonhier-vulkaneifel.de. Wir sind WEITER da! Unser Team freut sich darauf, die Vulkaneifel auch und gerade in schwierigen Zeiten noch mehr zu einer Region zu machen, in der man gut arbeiten und gut leben kann! Das Team der WFG Vulkaneifel: (v.l.n.r.): Christina Kirst, Angelika Gerhartz, Judith Klassmann-Laux. Foto: WFG Vulkaneifel mbH

SEITE 10 Kreissparkasse Vulkaneifel WWW.GRUENDERLAND-VULKANEIFEL.DE Mit freundlicher Unterstützung: Foto: ©mirsad - stock.adobe.com Erst abwägen, dann gründen! Samstag, 16. März 2024 9.00 bis 15.30 Uhr Ort: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Mainzer Straße 24, 54550 Daun GründungsBeratungsParcours mit Expertenrunde Information und Anmeldung: Christina Kirst Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Telefon: 06592 933200 christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Persönliche Einzelberatungen zu den Themen: » Existenzgründung » Marketing » Steuern Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich! Anmeldeschluss: Dienstag, 12. März 2024 » Alle Angebote gratis! Volksbank Eifel eG

SEITE 11 Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel bietet ExpertenVortrag für Selbstständige in der Rentenversicherung Montag, 04. März 2024, 18:00 – 20.00 Uhr im Sitzungssaal 15c, Mainzer Str. 25 in 54550 Daun Der soziale Schutz Selbstständiger, Beitragszahlungen und Fristen sowie die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige sind Themen der Informationsveranstaltung. Eingeladen ist als Vortragender ein Mitarbeiter des Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Pfalz. Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung ist kostenlos. Weitere Informationen und Anmeldungen: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Christina Kirst, Mainzer Str. 24, 54550 Daun Tel.:(06592) 933-200 E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de www.wfg-vulkaneifel.de Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Üdersdorf (Amtsgericht Daun): Blatt 1791: Flur 14 Nr. 12/6 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche - Hinter Küpscheid – 4.024 m² Grundbuch von Schutz (Amtsgericht Daun): Blatt 965: Flur 4 Nr. 21 – Landwirtschaftsfläche - Deimennerwies – 10.999 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. . Öffentliche Bekanntmachung Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben der Alwin Peter HEIN letzte bekannte Anschrift: Rinderstr. 5, 54550 Daun Datum des Schreibens: 15.02.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-AH 104 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 22.02.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Zender Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Mehren (Amtsgericht Daun): Blatt 1993: Flur 7 Nr. 28 – Waldfläche - Am Radbüschberg – 6.782 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. .

SEITE 12 Förderung von Ehrenamtlichen Bürgerprojekten in der LAG Vulkaneifel – 1. Förderaufruf gestartet Auch im Jahr 2024 hat die LAG Vulkaneifel wieder die Möglichkeit geschaffen, kleine, gemeinnützige Projekte zu fördern und damit vor allem ehrenamtliche Initiativen in unserer Region zu unterstützen. In der aktuell noch jungen LEADER-Förderperiode 2023 – 2027 ist es der 1. Förderaufruf im Rahmen der Ehrenamtlichen Bürgerprojekte. Projektträger haben ab sofort die Möglichkeit ihre Projektideen bis zum 18. März 2024 einzureichen. Zur Projekteinreichung sind alle ehrenamtlichen Akteure wie Vereine, lose Zusammenschlüsse von engagierten Personen oder Interessensverbände, die ein gemeinnütziges Projekt für die Region realisieren wollen, eingeladen. Für die positive Bewertung der Vorhaben ist von entscheidender Bedeutung, dass ein oder mehrere Handlungsfelder der lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) der LAG Vulkaneifel berührt werden. Die Sitzung zur Projektauswahl durch das Entscheidungsgremium wird voraussichtlich am 17. April 2024 stattfinden. Die ausgewählten Projekte können eine Festbetragsförderung von bis zu 2.000 € erhalten. Insgesamt hat das Land Rheinland-Pfalz der LAG Vulkaneifel 30.000 € zur Verfügung gestellt. Wichtig ist, dass die Projekte bis zum 30.09.2024 umgesetzt sein müssen. Die Förderung der Ehrenamtlichen Bürgerprojekte hat bereits in der letzten Förderperiode gezeigt, wie viel kleine Vorhaben in einer Region bewirken können. In vielen Gemeinden der LAG Vulkaneifel konnten durch diese Initiative schon verschiedenste Projekte umgesetzt werden, die das Gemeinschaftsgefühl vor Ort verbessern, zum Naturschutz oder der Artenvielfalt beitragen und das Leben in der Region bereichern. Bei allgemeinen Fragen und Informationen zur LEADERFörderung in der LAG Vulkaneifel sowie zum aktuellen Förderaufruf, dem Antragsformular und den Auswahlkriterien, informieren Sie sich auf der Webseite der LAG Vulkaneifel unter www.leader-vulkaneifel. de. Für individuelle Beratungen zu Projektideen im Rahmen des Förderaufrufes für Ehrenamtliche Bürgerprojekte steht Ihnen die Geschäftsstelle per E-Mail (leader@vulkaneifel.de) oder telefonisch (06592/933578) werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr gerne zur Verfügung. Öffentliche Bekanntmachung Folgenden Personen, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Ausländerbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: BEGASHVILI, Lali Geburtsdatum: 02.06.1970 Geburtsort: Signagi Staatsangehörigkeit: georgisch letzte bekannte Anschrift: Unbekannt Datum des Schreibens: 19.02.2024 Aktenzeichen: 1-1225-016/Schleidweiler Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 017). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 19.02.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - Ausländerbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Schleidweiler

SEITE 13 1. Förderaufruf für ehrenamtliche Bürgerprojekte Lokale Aktionsgruppe (LAG) Vulkaneifel Bis zum 18. März 2024 können Vorschläge für ehrenamtliche Bürgerprojekte eingereicht werden! Im Jahr 2024 hat die LAG Vulkaneifel erneut die Möglichkeit kleine, gemeinnützige Projekte zu fördern und damit vor allem ehrenamtliche Initiativen in unserer Region zu unterstützen. Und so funktioniert es: 1. Projektidee mit Projektbeschreibung und konkreter Kostenermittlung bei der LAG-Geschäftsstelle einreichen. 2. Bewertung des Projektes durch das LAG-Entscheidungsgremium und gegebenenfalls Anerkennung. 3. Nach Durchführung des Projektes Abgabe einer Projektdokumentation und des Kostennachweises bei der LAG-Geschäftsstelle. 4. Auszahlung der Mittel durch die LAG-Geschäftsstelle. Was kann gefördert werden?  Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird.  Es können Projekte z.B. - zur Stärkung des sozialen Engagements, - zur Naherholung oder der ökologischen Vielfalt, - zur Unterstützung der Belange von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen, - der dörflichen Kulturarbeit eingereicht werden.  Entscheidend für die positive Bewertung einer Projektidee ist, wie gut sie die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt.  Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, keine Arbeitsleistungen. Was kann nicht gefördert werden?  Kommunale Pflichtaufgaben (z.B. Ausrüstung Feuerwehr, Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht)  Für den Vereinszweck unabdingbare Gegenstände (z.B. Fußbälle, Notenblätter, Spielgeräte)  Festivitäten, wenn sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfeste, Vereinsfeste)  Finanzierung von reinen Bauunterhaltungsmaßnahmen Quelle: Leader-Vulkaneifel.de Handlungsfelder der LILE

SEITE 14 Wer darf einen Förderantrag stellen?  Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessensverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von engagierten Menschen  Von der Förderung ausgeschlossen sind Politische Parteien, Kommunale Körperschaften, Privatwirtschaftliche Unternehmen und Einzelpersonen. Welche Förderung gibt es?  Maximal kann ein Projekt mit 2.000 € gefördert werden.  Es handelt sich bei der Förderung um eine Festbetragsförderung; die Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen.  Die Förderung wird nach Einreichung der bereits durch die/den Antragstellenden bezahlten Rechnungen ausgezahlt. Die Rechnungen sowie die Projektdokumentation müssen bis spätestens 30.09.2024 bei der LAG-Geschäftsstelle eingereicht werden.  Der Festbetrag zur Unterstützung des Ehrenamtlichen Bürgerprojektes darf durch die LAG nicht auf ein Konto der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeinde, des Landkreises oder eines Bürgermeisters gezahlt werden. Welche Voraussetzungen gelten?  Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.  Die Kosten des Projektes müssen konkretisiert werden, z.B. durch ein Angebot pro Kostenposition.  Die Umsetzbarkeit des Vorhabens im Bewilligungszeitraum muss dargelegt werden (z.B. durch Einverständniserklärung der Flächeneigentümer).  Nur fristgerecht eingereichte Anträge können in die Auswahl der ehrenamtlichen Bürgerprojekte einbezogen werden. Alle notwendigen Unterlagen, Regelungen und Auswahlkriterien sind als Download auf unserer Website oder auf Anfrage bei der Geschäftsstelle erhältlich.

SEITE 15 Eckdaten zum Förderaufruf „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ Fördermittelbudget: 30.0001 € Datum des Aufrufes: 16.02.2024 Einreichungsfrist für Anträge: 18.03.2024 (Ausschlussfrist) Datum der Vorhabenauswahl durch das Entscheidungsgremium der LAG: voraussichtlich 17.04.2024 Frist für die Schlussabrechnung: 30.09.2024 (Letzter Termin für die Einreichung der Rechnung bei der Geschäftsstelle) Weitere Informationen finden Sie unter: www.leader-vulkaneifel.de 1 Die Mittelkontingente des Landes stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung Ansprechpartner für Rückfragen: Die Geschäftsstelle der LAG Vulkaneifel (Tel: 06592/933578, E-Mail: leader@vulkaneifel.de) ist werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr und nach Vereinbarung erreichbar. Wittlich, den 16.02.2024 Datum, Ort Dr. Sabine Theunert (Vorsitzende der LAG Vulkaneifel)

SEITE 16 BeKo Demenz eine Veranstaltungsreihe für den Landkreis Vulkaneifel Gut informiert älter werden Die Vortragsreihe "Gut informiert älter werden" bietet wertvolle Informationen und Tipps, um den Prozess des Älterwerdens bestmöglich zu gestalten. Experten teilen ihr Wissen zu Themen wie beispielsweise Gesundheit, Ernährung, Bewegung, Wohnen sowie soziale Interaktion und geben praktische Ratschläge, um ein gesundes und erfülltes Leben im Alter zu führen. Eine großartige Gelegenheit, sich auszutauschen und neue Perspektiven kennenzulernen. 14. März | 16 - 17:30 Uhr Klarer Kopf, starke Leistung! Geistige Fitness im Alter - Wie verändern sich meine geistigen Fähigkeiten im Alter? - Was kann ich tun, um meine Kognition zu trainieren? DRK-Haus, Leopoldstraße 34, 54550 Daun Zu dieser Veranstaltung ist keine Anmeldung erforderlich. Elisabeth Reinarz Yvonne Surges Tel.: 06591 94 920 253 0160 931 754 63 E-Mail: e.reinarz@caritas-westeifel.de y.surges@vulkaneifel.drk.de Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeschwesterplus: Stand: Januar 2024 gefördert durch

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