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Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2022/2023

Alle Schülerinnen und Schüler der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vulkaneifel, an denen die Teilnahme an der Schulbuchausleihe möglich ist,  erhalten in den nächsten Tagen Anträge auf Lernmittelfreiheit (kostenlose Schulbuchausleihe)  für das Schuljahr 2022/2023 sowie Infoblätter zur Antragsstellung.

Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden.

Wir bitten um Beachtung, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit (kostenlose  Ausleihe) am 15.03.2022 endet. Diese kann auch online  über die Internetseite des Landkreises Vulkaneifel www.vulkaneifel.de (Suchbegriff: Schulbuchausleihe) oder direkt über folgenden Link: Antrag Schulbuchausleihe rund um die Uhr unter Beachtung der Frist beantragt werden.

Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, empfehlen wir Ihnen aus Gründen der Fristwahrung trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Sollte die Schülerin oder der Schüler nach Antragsstellung eine andere Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule übernommen.

Anträge auf kostenlose Schulbuchausleihe, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr für das Schuljahr 2022/2023 berücksichtigt werden.

Sollten Sie bis zum oben genannten Termin keinen Antrag gestellt bzw. eine Ablehnung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, an der Ausleihe gegen Gebühr teilzunehmen. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig Informationen per Elternbrief zur Verfügung gestellt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen montags bis freitags in der Zeit von 08.00-12.00 Uhr zur Verfügung.

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