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Aufbauhilfe RLP 2021 - Betroffene können ab sofort Anträge stellen

Online-Portal freigeschaltet
Von der Flutkatastrophe Betroffene im Kreis Vulkaneifel können ab sofort finanzielle Hilfen für durch das Hochwasser entstandene Schäden und den Wiederaufbau beantragen. Das Land Rheinland-Pfalz hat in einem Wiederaufbau-Portal (https://wiederaufbau.rlp.de) Links zu den Antragsformularen, Antworten auf die häufigsten Fragen sowie weitere Informationen zur Wiederaufbauhilfe zusammengestellt.

„Wichtig ist, dass nach den Soforthilfen des Landes nun auch die langfristigen Hilfen von Bund und Land schnell bei den Betroffenen ankommen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei der Pressekonferenz zur Vorstellung „Aufbauhilfe RLP“. Das Land Rheinland-Pfalz wird rund 15 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds für den Wiederaufbau der durch das Hochwasser entstandenen Schäden erhalten. Weitere 15 Milliarden Euro werden auf die ebenfalls vom Starkregenereignis betroffenen Bundesländer aufgeteilt. Die Mittel werden je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Bis zu 80 % der Kosten erhalten Menschen, die ihr beschädigtes oder zerstörtes Haus reparieren oder wiederaufbauen. „Das Geld ist kein Kredit, sondern ein Zuschuss. Er muss nicht zurückgezahlt werden“, erklärte Dreyer weiter. Für die Wiederbeschaffung von Hausrat wurden Pauschalen festgelegt. Sie richten sich nach der Anzahl der Personen in einem Hausstand. Ein Vier-Personen-Haushalt kann so bis zu 28.500 € bekommen.
Damit die Fördergelder so schnell wie möglich und sicher bei den Betroffenen ankommen, setzt das Land auf eine vollständige elektronische Abwicklung – von der Antragstellung über die Bescheiderteilung bis hin zur Auszahlung der Mittel.
Privathaushalte und Unternehmen können ihre Anträge über ein digitales Service-Portal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unter
www.isb.rlp.de/unwetterhilfen stellen. Wer nicht über einen Internetzugang verfügt oder Hilfe im Umgang mit digitalen Anträgen benötigt, hat die Möglichkeit, sich an die Info-Points zu wenden und über diese die entsprechenden Anträge zu stellen.
Landwirtschaftliche Betriebe, die von Schäden an Maschinen, Geräten, Einrichtungen, Vorräten und Tierbestände betroffen sind, können Aufbauhilfen über das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel (DLR Mosel) beantragen. Die Antragsformulare gibt es unter https://www.dlr-mosel.rlp.de. Für entstandene Schäden an Flächen können Anträge bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel.

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