Menu

aktuelles

Aufenthaltsrechtliches Verfahren ukrainischer Staatsangehöriger

Infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine kommt es in Deutschland zu einigen Einwanderungen derer Staatsangehöriger, die bisher in der Ukraine lebten. Außerdem können bereits in Deutschland aufhältige Ukrainer derzeit nicht dorthin zurückkehren.

Der Rat der Europäischen Union hat einen Beschluss nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/55/EG („Massenzustrom“-Richtlinie) gefasst. Mit Annahme des Beschlusses und Inkrafttreten infolge der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist nach gegenwärtiger Einschätzung in 10 bis 14 Tagen zu rechnen.

Wir werden zeitnah alle neu angemeldeten Ukrainer kontaktieren, sobald uns Informationen zum Verfahren der Ausstellung einer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis vorliegen. Daher bitten wir bei Einreise um einwohnerrechtliche Anmeldung und Geduld bis zum Inkrafttreten des obigen Beschlusses.

Bei Rückfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen der Ausländerbehörde gerne zur Verfügung.

Wir sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter den Telefonnummern 06592 – 933 349 und -238 erreichbar. Außerdem stehen wir unter der E-Mail-Adresse auslaenderbehoerde@vulkaneifel.de für Fragen zur Verfügung.

Die auf unserer Website verwendeten Cookies sind ausschließlich so genannte “Session-Cookies”.
Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Wir verwenden KEINE Tracking-Cookies