Bürgerentscheid Bioabfallerfassung
Vulkaneifel KMI schlägt Abstimmungstermin vor – A.R.T Kalkulation wird präsentiert
In der heutigen Sitzung beschäftigte sich der Ausschuss Klimaschutz, Mobilität und Infrastruktur (KMI), als vorbereitender Ausschuss für den kommenden Kreistag am 21.März 2022, mit dem Thema „Bürgerentscheid Bioabfallerfassung Vulkaneifel“.
Der Bürgerentscheid wurde in der vergangenen Oktobersitzung des Kreistags Vulkaneifel als Ratsbürgerentscheid initiiert und befasst sich mit der Frage „Soll im Landkreis Vulkaneifel eine flächendeckende haushaltsnahe Biotonne anstatt des bestehenden Biocontainersystems eingeführt werden?“. Neben der Empfehlung über den möglichen Abstimmungstermin im Sommer 2022, wurden auch die vom zuständigen Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) erarbeiteten Informationen und Kalkulationen zur Wiedereinführung einer möglichen Biotonne vorgelegt.
Diese sieht eine Behälterstruktur ähnlich der des Restabfalls vor. Es soll drei Behältergrößen (60-Liter, 120-Liter und 240-Liter) geben, welche sich an der jeweiligen Haushaltsgröße orientieren und alle 14 Tage eingesammelt werden sollen.
Ein 1-4 Personenhaushalt, welcher ca. 60 % der Bevölkerung des Landkreises Vulkaneifel ausmacht, würde somit einen 60-Liter Behälter erhalten. Für die zweiwöchentliche Entsorgung des Bioabfalls wäre eine jährliche Mehrgebühr von 33,57 Euro zu zahlen.
Einen 120-Liter Behälter erhalten Haushaltsgrößen von 5-8 Personen, d.h. 30 % der Bewohnerinnen und Bewohner im Landkreis Vulkaneifel. Sie müssten bei Wiedereinführung der Biotonne 46,94 Euro für die Entsorgung ihres Bioabfalls zahlen.
Ab einer Haushalts-/Familiengröße von 9 Personen wird ein 240-Liter Behälter bereitgestellt. Das sind ca. 10 % im Landkreis Vulkaneifel. Hierfür wird ein gebührlicher Mehraufwand von 72,82 Euro erwartet.
Die Schätzungen beruhen auf den für das Jahr 2022 erwarteten Kosten.
Wie im Ratsbegehren bereits formuliert ist ein flächendeckender, also 100 %-iger Anschlussgrad vorgesehen. Ausnahmen für Ei-genkompostierer soll es, wie im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehen, nicht geben.
Nach Kenntnisnahme des Konzepts beriet der KMI über den Tag des Bürgerentscheids. Mehrheitlich wurde der Beschluss gefasst dem Kreistag den 12. Juni 2022 als Tag des Bürgerentscheides zu empfehlen.
Landrätin Julia Gieseking wirbt für eine Teilnahme am Bürgerentscheid im Sommer: „Ich bin froh, dass wir nach den vielen hitzigen Diskussionen in den letzten Jahren jetzt an dem Punkt sind, dass die Vulkaneifler und Vulkaneiflerinnen demokratisch darüber entscheiden können, ob die Container stehen bleiben oder ob die haushaltsnahe Biotonne kommt. Und ich werbe dafür, dass sie diese Chance auch nutzen und zur Abstimmung gehen!"
Die in der Pressekonferenz thematisierte Kalkulation des zuständigen Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier ( A.R.T.) und weitere im Ausschuss beratende Informationen zum Verfahren des Bürgerentscheids, insbesondere dem zeitlichen Ablauf, sind in unserem Ratsinfosystem unter https://ratsinfo.vulkaneifel.de/ zur Sitzung des KMIs abrufbar.
Exkurs Bürgerentscheid:
Bei einem Bürgerentscheid handelt es sich um ein Instrument der direkten Demokratie. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, mit JA oder NEIN auf die Frage „Soll im Landkreis Vulkaneifel eine flächendeckende haushaltsnahe Biotonne anstatt des bestehenden Biocontainersystems eingeführt werden?“ zu antworten und damit ihre Stimme abzugeben.
Ähnlich einer Wahl werden alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Vulkaneifel die Möglichkeit haben, seine/ihre Stimme per Briefabstimmung oder am Tag der Abstimmung im Wahllokal abzugeben.
Laut § 11e Abs. 6 LKO muss vor der Durchführung des Bürgerentscheids mittels einer öffentlichen Bekanntmachung die Auffassung des Kreistages und der Landrätin veröffentlicht werden. Diese muss 48 Tage vor dem Abstimmungstermin erfolgen.