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Das Veterinäramt informiert: Anzeigepflicht für Bienenhaltungen

Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.

Als Standort ist der Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes, wie Heimat- oder Überwinterungsstandort anzugeben.

Die Anmeldepflicht gilt für alle Bienenhalter, also nicht nur für solche, die gewerblich Honig erzeugen, sondern auch für solche, die eine Bienenhaltung nur als Hobby oder zur Eigenversorgung mit Honig betreiben.

Werden Bienenvölker im Zuständigkeitsbereich verschiedener Veterinärämter gehalten, so müssen jedem einzelnen Veterinäramt die in seinem Zuständigkeitsbereich befindlichen Bienenvölker gesondert gemeldet werden.

Jedem gemeldeten Imker wird durch die zuständige Veterinärbehörde eine Registriernummer zugeteilt. Die Daten zu der Bienenhaltung werden in einem Register erfasst und auf dem aktuellen Stand gehalten.
Wichtig ist, dass auch im Laufe der Zeit neu aufgestellte Bienenstände oder die dauerhafte Verlegung von Bienenständen bei der zuständigen Veterinärbehörde zu melden sind. Gleiches gilt für die dauerhafte Aufgabe von Bienenständen.

Ein Anmeldeformular steht als Download auf unserer Homepage unter https://www.vulkaneifel.de/landwirtschaft/tiere-veterinaerwesen/anmeldung-einer-tierhaltung.html zur Verfügung.

Zur Verhinderung der Verbreitung von Bienenkrankheiten ist folgendes zu beachten:

Von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen sind vom Besitzer der Bienen stets bienendicht verschlossen zu halten.
(§ 6 Bienenseuchenverordnung).

Das Zurücklassen von unverschlossenen Bienenwohnungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Bei Fragen steht das Veterinäramt des Landkreises Vulkaneifel gerne zur Verfügung.

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