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Das Veterinäramt informiert: Nachweise der Aviären Influenza in Rheinland-Pfalz

Derzeit breitet sich die für Vögel hochansteckende Variante des Vogelgrippevirus H5N8 massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland aus, immer wieder sind auch gewerbliche und private Geflügelbestände betroffen.

Das Veterinäramt Vulkaneifel fordert daher vorsorglich alle Geflügelhalter im Landkreis auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen erneut zu überprüfen und einen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln unbedingt zu verhindern.

Mit diesen empfohlenen Maßnahmen kann der Eintrag der Viren verhindert werden:
 
• Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.
• Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind.
• Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommen, geschützt gelagert werden müssen.
• Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.
• Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.
• Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.
• Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder-clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine regelmäßige Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.
• Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
• Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.
• Katzen können die Erreger übertragen und müssen deshalb von allen Vogelhaltungen ferngehalten werden.

Sollte es auch in unserer Region zu Nachweisen von H5N8 kommen, kann es zu einer Aufstallpflicht in allen Nutzgefügelbeständen kommen. Sorgen Sie schon jetzt für eine tierschutzgerechte Aufstallungsmöglichkeit für Ihre Tiere.

Weitere Informationen und Merkblätter erhalten Sie über unsere Homepage www.vulkaneifel.de Stichwort „Geflügelpest“ oder über die Internetseite des Landesuntersuchungsamtes www.lua.rlp.de.

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