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Das Veterinäramt informiert zur Blauzungenkrankheit Serotyp 8 (Stand 10.11.2025)

Blauzungenkrankheit (BTV8) im Saarland- Verbringungsbeschränkungen für empfängliche Tiere im Vulkaneifelkreis

 

Was ist passiert?

Nach einem positiven Nachweis von BTV8 im Saarland am 06.11.2025 hat der Landkreis Vulkaneifel seinen tiergesundheitsrechtlichen Freiheitsstatus bzgl. BTV8 verloren und gilt nunmehr als nicht mehr frei von BTV8.  Weiterhin bleibt es beim „nicht- freien Status“ bezüglich BTV3. Dieser Status bleibt nach derzeitigem Stand für mindestens zwei Jahre nach dem letzten Nachweis aufrechterhalten.

Was ist die Blauzungenkrankheit?

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder.  Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Es ist aber auch eine intrauterine Übertragung möglich.  Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.

Wie erkenne ich Blauzungenkrankheit?

Mögliche klinische Anzeichen der Blauzungenkrankheit sind insbesondere: 

  • Rinder: Beim aktuellen BTV8-Geschehen zeigen sich (im Gegensatz zu BTV3 im Jahr 2024/25) derzeit nur sehr selten klinische Anzeichen wie Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien; Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum.
  • Schafe: 7-8 Tage nach der Infektion erste Anzeichen der Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde; bald nach Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an; vermehrter Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul; die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen; Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten; geröteter und schmerzhafter Kronsaum; Lahmheiten; Aborte.
  • Ziegen: Oft sind keine oder nur sehr schwache Anzeichen (s. Schafe) sichtbar.

Wie schütze ich meinen Bestand?

Wir als Veterinäramt empfehlen die Impfung von empfänglichen Tieren gemäß den Empfehlungen der Impfstoffhersteller. Bitte informieren Sie sich hierzu bei ihrem bestandsbetreuenden Tierarzt. Es gibt eine Beihilfe der Tierseuchenkasse und des Landes zu den Kosten. Auch eine präventive Behandlung mit Insektiziden /Repellent wird empfohlen.

Welche Bedingungen gelten für das Verbringen?

Die aktuellen innerstaatlichen Verbringungsregelungen können auf der Seite des Ministeriums eingesehen werden, hier finden sie auch die gültigen Tierhaltererklärungen.

https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt

Für die Verbringung von empfänglichen Tieren in andere Mitgliedsstaaten sind die geltenden Anforderungen des jeweiligen Bestimmungslandes zu beachten.

 

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