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Das Veterinäramt informiert zur Geflügelpest (Stand 28.10.2025)

Mit Beginn des  Vogelzugs in der kälteren  Jahreszeit   breitet   sich   die   für  Vögel hochansteckender Geflügelpest massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland aus, immer wieder sind auch gewerbliche und private Geflügelbestände betroffen.  Das Risiko einer Einschleppung in heimische Bestände ist derzeit hoch. Auch in Rheinland-Pfalz wurden schon tot aufgefundene Wildvögel positiv auf das Virus getestet. Das Veterinäramt Vulkaneifel weist daher vorsorglich alle Geflügelhalter im Landkreis auf ihre gesetzliche Pflicht zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hin.

 

Alle  bereits  etablierten  Maßnahmen  sind  erneut zu  überprüfen, dem  derzeitigen Seuchengeschehen anzupassen und konsequent umzusetzen. Ein   direkter   oder   indirekter   Kontakt   zu   Wildvögeln muss unbedingt zu verhindert werden.

Derzeit gibt es keine allgemeine Aufstallpflicht in unserem Landkreis. Dennoch empfehlen wir dringend die tierschutzgerechte Aufstallung zum Schutz unserer Tierbestände. 

Mit diesen weiteren Maßnahmen kann der Eintrag der Viren verhindert werden: 

  • Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden, wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen.  Lässt sich ein Neubesatz nicht  umgehen,  sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne. 
  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden,  die für Wildvögel unerreichbar sind. 
  • Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommen, geschützt gelagert werden müssen.
  • Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden. 
  • Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet.  Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen. 
  • Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden.  Schadnager müssen bekämpft werden,  denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.
  •  Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung  getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder-clogs, die ausschließlich im Stall ​getragen werden und dortbleiben. Eine regelmäßige Desinfektion des Schuhwerks ist optimal. 
  • Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden. 
  • Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden.   Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden. 

Sollte sich in unserer Region die Seuchensituation verschärfen, wird es zu einer Aufstallpflicht für alle Nutzgefügelbestände kommen.

Bitte beachten Sie die tierschutzgerechte Ausgestaltung einer Aufstallung.

Weitere Informationen und Merkblätter erhalten Sie über unsere Homepage www.vulkaneifel.de  Stichwort „Geflügelpest“ oder über die Internetseite des Landesuntersuchungsamtes www.lua.rlp.de

Weitere Infos unter:

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