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Geflüchtete aus der Ukraine erhalten ab dem 01.06.2022 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch 2

Bund und Länder haben sich am 07.04.2022 darauf verständigt, dass vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflüchtete Menschen ab dem 01.06.2022 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beanspruchen können.

Zuständige Stelle hierfür ist das Kommunale JobCenter des Landkreises Vulkaneifel in Daun.

Menschen aus der Ukraine, die bereits aktuell Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz (AsylbLG) erhalten, wurden zwischenzeitlich Unterlagen zur Beantragung der Leistungen nach dem SGB II übersandt. Darüber hinaus können Antragsunterlagen per E-Mail an

jobcenter@vulkaneifel.de

angefordert werden.

Das JobCenter Vulkaneifel bietet allen Antragstellerinnen und Antragstellern nach Terminvereinbarung Hilfestellung und Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen an. Die individuellen Termine werden im Rahmen der Übersendung der Antragsunterlagen bekanntgegeben.

Da zumindest bis Ende Mai mit einem deutlich erhöhten Antragsaufkommen gerechnet wird, kann es innerhalb dieses Zeitraums zu einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit des JobCenters kommen.

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