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Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

Kommunales JobCenter des Landkreises Vulkaneifel bietet auch während der Corona-Pandemie besondere Serviceleistung für Erstantragsteller:innen an

Das kommunale JobCenter des Landkreises Vulkaneifel bietet Bürgerinnen und Bürgern, die erstmalig Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II beantragen möchten, einen besonderen Service an. Über die zentrale Rufnummer des JobCenters

06592/933-451

können Erstantragsteller:innen auf ihre individuelle Lebenssituation zugeschnittene Antragsunterlagen anfordern. Die dort eingesetzten Mitarbeiterinnen stellen nach kurzer Besprechung der Lebenssituation für jeden Einzelfall einen Satz passgenaue Antragsformulare zusammen und übersenden diese mit einer Auflistung der darüber hinaus erforderlichen Belege (z. B. Kontoauszüge) per Post an die Erstantragsteller:innen.

Darüber hinaus bietet das kommunale Job-Center im Regelfall mittwochs Termine zur persönlichen Entgegennahme der Antragsunterlagen an. Im Rahmen dieses Termins werden die eingereichten Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Anschließend findet ein erstes Beratungsgespräch im Fallmanagement statt, in dem die Antragsteller:innen über die Leistungen des SGB II eingehend beraten werden.

Dieses Verfahren bietet für die Erstantrag-steller:innen mehrere Vorteile

• es stehen alle zur Beantragung der Grundsicherung notwendigen Antragsformulare individuell und ausgedruckt zur Verfügung,
• es besteht ein Überblick darüber, welche Belege im konkreten Einzelfall mit den Antragsformularen wieder beim JobCenter eingereicht werden müssen, damit ein Leistungsanspruch geprüft werden kann,
• die telefonische Anforderung von Antragsunterlagen wird materiellrechtlich als Antragstellung gewertet, sodass für den Fall eines Leistungsanspruchs die Zahlungen im Regelfall ab dem ersten Tag des Monats der Anforderung geleistet werden durch die Vorprüfung der Antragsunterlagen im Rahmen des „Abgabetermins“ wird die Bearbeitungsdauer im Regelfall deutlich reduziert und die Leistungen können für den Fall eines Leistungsanspruchs zeitnah ausgezahlt werden
• die Antragsteller:innen erhalten durch die umfassende Beratung zeitnah einen grundlegenden Überblick über die Leistungen und Fördermöglichkeiten des SGB II

Darüber hinaus besteht für Erstantragsteller:innen, aber auch für Bürger:innen, die bereits im Leistungsbezug des JobCenters stehen, seit Ende des Jahres 2021 die Möglichkeit, unter

https://www.vulkaneifel.de/termine/

online einen Termin zur Vorsprache bei dem/der für sie individuell zuständigen Ansprechpartner:in im JobCenter zu vereinbaren.

Hintergrund:
Ein Jobcenter ist für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, umgangssprachlich „Hartz IV“ genannt, zuständig. Ziel des SGB II ist es, Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen die leistungsberechtigten Menschen befähigt werden, ihren Lebensunterhalt zukünftig aus eigenen Kräften zu bestreiten.
Neben der Gewährung von Geldleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, umfasst das Leistungsspektrum eines Jobcenters daher auch die Unterstützung der leistungsberechtigten Personen in ihrer aktuellen Lebenssituation mit dem Ziel, diese in Arbeit zu integrieren.

Jobcenter können als sogenannte „gemeinsame Einrichtungen“ (das heißt in gemeinsamer Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und einer Kommune) oder als Einrichtung eines sogenannten „zugelassenen kommunalen Trägers“ (das heißt das Jobcenter steht in alleiniger Trägerschaft der Kommune) betrieben werden. Bei rund drei Viertel der Jobcenter in Deutschland handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen (303), etwa ein Viertel der Jobcenter wird von einem zugelassenen kommunalen Träger betrieben (105).

Der Landkreis Vulkaneifel hat sich als einer der ersten Landkreise bundesweit dazu entschieden, ein Jobcenter in eigener Trägerschaft zu betreiben. Seit dem 01.01.2005 betreuen daher ausschließlich Mitarbeiter:innen der Kreisverwaltung Vulkaneifel die sogenannten „erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ im Landkreis.

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