Info für die Rinderhalter: Rheinland-Pfalz offiziell frei von Boviner Virusdiarrhoe (BVD), Impfung jetzt verboten
Rheinland-Pfalz ist nun offiziell als frei von Boviner Virusdiarrhoe (BVD) anerkannt. Die EU-Kommission hat einem entsprechenden Antrag des Landes stattgegeben. Das bedeutet zugleich, dass die Impfung von Rindern gegen das BVD-Virus in Rheinland-Pfalz jetzt verboten ist.
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat daher eine Tierseuchenrechtliche Verfügung erlassen, die am Samstag, den 26.02.2022 in Kraft getreten ist.
Es gilt: BVD-Impfverbot
Die Impfung von Rindern gegen das BVD-Virus ist in ganz Rheinland-Pfalz verboten. Ausnahmen können im Einzelfall durch die zuständige Veterinärbehörde nach Risikobewertung zugelassen werden.
Einstallungsverbot für geimpfte Tiere
Es dürfen nur noch Rinder eingestallt (zugekauft) werden, die nicht gegen das BVD-Virus geimpft sind. Geimpfte Tiere, die aktuell noch in rheinland-pfälzischen Betrieben stehen, dürfen dort verbleiben, jedoch dürfen sie nicht in andere Betriebe in freien Gebieten (also z. B. innerhalb Rheinland-Pfalz) verbracht werden. Wir bitten, vor dem Kauf bzw. Verkauf von Tieren im HIT nachzuschauen, ob es sich bei dem betreffenden Tier, um ein geimpftes handelt.
Beprobung aller Rinder bis zum 20. Lebenstag (LT) via Ohrstanze
Das Land Rheinland-Pfalz bleibt bei der Beprobung aller Kälber via Ohrstanze. Es ist allerdings zu beachten, dass die Kälber nun bis zum 20. Lebenstag (vorher 30. LT) zu beproben sind.
BVD Freiheitsstatus eines Betriebes
Ein Betrieb gilt nur als BVD frei, wenn alle Rinder über 20 Tagen negativ auf das BVD-Antigen getestet wurden. Dies bedeutet, dass auch nur dann ein Handel erlaubt ist. Es darf nur aus BVD-Freien Betrieben zugekauft werden. Wir bitten daher alle Betriebsinhaber, auf eine regelmäßige Beprobung und auch Versendung der Proben zu achten!
Anmerkung:
Nicht alle Teile Deutschlands sind von der EU-Kommission als BVD frei anerkannt. So hat u.a. Nordrhein-Westfalen den Freiheitsstatus nicht erreicht und ein Tilgungsprogramm auferlegt.
Sollten Sie Zugänge aus BVD- freien Betrieben, die nicht in einer BVD freien Zone liegen, planen, bitten wir daher um eine frühzeitige Meldung bei uns, als Veterinäramt, damit wir Sie hier individuell beraten können. Auch bei Importen aus Mitgliedsstaaten gelten nun strengere Regelungen.
Bei Fragen hierzu stehen wir gerne zur Verfügung. Änderungen und Ergänzungen zu den nun geltenden Regeln werden auf der Homepage des Landkreises Vulkaneifel www.vulkaneifel.de veröffentlicht.
Dokumente:
Allgemeinverfügung des Landes Rheinland-Pfalz zum Impfverbot
Unsere Erreichbarkeiten:
Veterinäramt Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun
Tel.: 06592-933-353
Fax: 06592-933-6304
veterinaeramt@vulkaneifel.de