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Neue Corona-Regeln: Ab sofort gilt 3G für Besuche in der Kreisverwaltung – weiterhin Terminvereinbarung nötig

In den Gebäuden der Kreisverwaltung Vulkaneifel gilt ab sofort auch für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regeln. Rechtliche Grundlage ist die am Samstag veröffentlichte, neue 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Demnach müssen alle, die die Kreisverwaltung betreten möchten, nachweislich gegen das Coronavirus geimpft, davon genesen oder aktuell negativ getestet sein. Die 3G-Regel gilt für alle Standorte und Bereiche der Kreisverwaltung, so auch für die Kfz-Zulassungsstelle, das JobCenter und die Kreisbibliothek.

Besucherinnen und Besucher benötigen für persönliche Termine auch weiterhin unbedingt einen vorab vereinbarten Termin. Der kann direkt mit der zuständigen Ansprechperson vereinbart werden. Das Bürgerbüro informiert gern darüber, wer die richtige Ansprechperson für ein Anliegen ist.

Ebenso gelten in der Kreisverwaltung Vulkaneifel weiterhin das Abstandsgebot sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske bzw. einer vergleichbaren Maske.

Die neue 3G-Regel für den Besuch von Verwaltungsgebäuden bedeutet im Detail: Wer geimpft oder genesen ist, braucht aktuell keinen negativen Test auf das Coronavirus. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen negativen Test nachweisen. Das kann ein maximal 24 Stunden alter, professionell durchgeführter Schnelltest sein, also beispielsweise durch geschultes Personal an einer Teststation. Auch ein negativer PCR-Test ist möglich. Bei diesem darf die Testung maximal 48 Stunden zurückliegen. Kinder bis 12 Jahre und drei Monate sind von der Testpflicht ausgenommen. Die 3G-Regel gilt selbstverständlich für alle Termine, auch diejenigen, die schon vor längerer Zeit vereinbart wurden.


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