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Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen

Bundesweit müssen rund 43 Millionen Führerscheine seit 2022 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Dieser gewaltige Verwaltungsakt muss bis zum 19. Januar 2033 für alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine abgeschlossen sein.

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Der Umtausch soll dabei gestaffelt umgesetzt werden.

Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, ist das jeweilige Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers maßgebend.

Nachdem die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 ihren Führerschein bis zum 19.01.2023 umgetauscht haben mussten, gilt für die Jahrgänge 1965 bis 1970 als spätester Umtauschtermin der 19.01.2024. Die Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel bittet daher die Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 im Laufe dieses Jahres ihren Antrag auf Umtausch bei der Kreisverwaltung zu stellen.

Erforderliche Unterlagen:

• Personalausweis
• biometrisches Passfoto
• Führerschein

•    und ggf. Karteikartenabschrift (= Bestätigung der Führerscheindaten von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde)

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Antrag auf Umtausch bzw. Beantragung eines Führerscheines bei der Verbandsgemeinde Gerolstein mit den Aussenstellen in Hillesheim und Jünkerath sowie den Verbandsgemeinden Daun und Kelberg zu stellen.

Termine für die Zulassungsstelle in der Kreisverwaltung Vulkaneifel können online gebucht werden unter:
www.vulkaneifel.de/termine

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