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Ein weiterer Schritt Richtung Normalität - DAS gilt seit 04.03.2022 in Rheinland-Pfalz

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat vergangene Woche die 31. Corona-Bekämpfungsverordnung und eine Änderung der Absonderungsverordnung beschlossen. Diese sind am Freitag in Kraft getreten.

„Wir haben die Lage in Rheinland-Pfalz unter Kontrolle. Die Infektionszahlen gehen zurück. Die Lage in den Krankenhäusern hat sich stabilisiert. Wie gehen den zweiten großen Schritt Richtung Normalität. Mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung setzen wir den weiteren Schritt der Beschlüsse der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit dem Bundeskanzler konsequent um. Wir haben im Zuge dessen die Verordnung deutlich verschlankt. Vor dem Hintergrund, dass die bisherigen bundesweiten Rechtsgrundlagen am 20. März auslaufen werden, ist es verantwortbar und konsequent jetzt den großen Schritt zu gehen. Das haben wir alle gemeinsam erreicht mit besonnenem Handeln, einer guten Impfquote und vor allem dank der vielen umsichtigen Menschen im Land. Der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung war in den letzten zwei Jahren selbst in den schwierigen Phasen dieser Pandemie solidarisch, verständnisvoll und vernünftig“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Auf diese Vernunft und Eigenverantwortung setze das Land auch jetzt, wenn der Übergang in die endemische Lage gelingen soll. Hoch sei guter Dinge, dass dies gelinge.

Kinder, Jugendliche und ihre Familien hätten besondere Lasten in der Pandemie tragen müssen. Zugleich erkrankten Kinder aber in den seltensten Fällen schwer. Nach der neuen Absonderungsverordnung müssten daher Minderjährige als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne – und das unabhängig vom Impfstatus. 

„Wir gehen jetzt schon diesen Schritt konsequent. Unser Maßstab ist nicht mehr das Zählen von Infektionszahlen, sondern die Belastung des Gesundheitssystems. Es bleibt dabei bei der fünftägigen Testpflicht an Schulen in der jeweiligen Schulklasse, in der ein Infektionsfall aufgetreten ist. Meine Kollegin, Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig, und ich haben darüber hinaus vereinbart, dass in Schulen bis einschließlich 11. März 2022 nicht immunisierte Kinder dreimal in der Woche und ab 14. März 2022 zweimal in der Woche getestet werden. Damit einhergehend besteht als Erleichterung für Kinder und Jugendliche ab Freitag keine Testpflicht mehr bei Freizeitaktivitäten. Nur bei Großveranstaltungen ab 2.000 Teilnehmenden ist sie in der Corona-Bekämpfungsverordnung für nicht immunisierte Kinder und Jugendliche explizit angeordnet. Nach den bereits benannten Schutzwochen entfällt ab dem 14. März 2022 die Maskenpflicht an allen Schulen beim Sport- und Musikunterricht und an den Grund- und Förderschulen darüber hinaus auch am Platz. Ab dem 21. März soll die Maskenpflicht dann an allen Schulen am Platz entfallen“, sagte Gesundheitsminister Hoch.

Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz ab dem 4. März; © Staatskanzlei RLP

Seit 04. März gelten darüber hinaus folgende neue Regeln: Im Alltagsleben - mit wenigen Ausnahmen, wie beispielsweise in Altenheimen, Krankenhäusern, körpernahen Dienstleistungen oder bei Veranstaltungen in Innenräumen ab 250 Personen - gilt folgende Faustregel: immer dann, wenn es eine Kontrolle über den Impfstatus oder den Test gibt, kann auch die Maske entfallen. Die Empfehlung lautet natürlich, sie so oft und so konsequent wie möglich zu tragen. In allen anderen - nicht kontrollierten - Bereichen in Innenräumen - wie zum Beispiel beim Einkaufen und bei Behördengängen – gilt die Maskenpflicht.

In den allermeisten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gilt ab übermorgen die 3G Regel. Die 2G-Regel gilt nur noch bei Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden. Etwas strenger wird es noch in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sein: Hier gilt die 2Gplus-Regel. Die Regelungen für Krankenhäuser bleiben zum Schutz der vulnerablen Personen unverändert.

 

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