Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab 2026 – Landkreis Vulkaneifel bereitet sich vor
Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder in Kraft. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII). Der Anspruch gilt für alle Kinder, die ab diesem Zeitpunkt eingeschult werden – und umfasst nicht nur die Schulzeit, sondern auch die Schulferien. Erstmals greift der Anspruch in den Herbstferien 2026.
Zur Umsetzung sieht das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) vor, dass die Bundesländer bis zu vier Wochen im Jahr festlegen können, in denen keine Betreuung angeboten werden muss.
Was bedeutet ganztägige Betreuung?
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umfasst:
• Betreuung an allen Werktagen (Montag bis Freitag)
• Eine tägliche Betreuungszeit von bis zu acht Zeitstunden – inklusive der Unterrichtszeit
• Betreuung auch während der Schulferien
• Die Möglichkeit, bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr betreuungsfrei zu gestalten
Wichtiger Hinweis: Ein Anspruch auf Schülerbeförderung im Rahmen der Ganztagsbetreuung besteht nicht.
Gemeinsame Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) in vollem Gange
Im Landkreis Vulkaneifel wurde eine interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes gegründet. Vertreterinnen und Vertreter aus Jugendhilfe, Schulverwaltung, Kommunen und Trägerorganisationen arbeiten gemeinsam an einer bedarfsgerechten Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs. Der Fokus der aktuellen AG-Arbeit liegt derzeit auf folgenden Schwerpunkten:
• Festlegung des Meldezeitraums für die Bedarfsmeldung durch Eltern
• Planung der jährlichen betreuungsfreien Zeiten unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben und organisatorischer Rahmenbedingungen
• Entwicklung eines Konzepts für die Elternbeiträge
• Planung ergänzender Ferienfreizeitangebote zur Unterstützung von Familien in der Ferienzeit
Elternbefragung liefert wichtige Erkenntnisse
Im März 2025 wurde eine Online-Befragung unter Eltern im Landkreis Vulkaneifel durchgeführt. Ziel war es, Erwartungen, Erfahrungen und konkrete Bedarfe rund um die Ganztagsbetreuung zu ermitteln.
Befragt wurden:
• Eltern von Kindern, die im Schuljahr 2025/2026 oder 2026/2027 eingeschult werden
• Eltern von Grundschulkindern der aktuellen 1. und 2. Klassen
Die Auswertung der Ergebnisse läuft derzeit. Sie fließt in die weitere Planung und Ausgestaltung des Betreuungsangebots ein.
Elternbeiträge: Kostenstruktur wird entwickelt
Die ganztägige Betreuung ist mit Kosten verbunden. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass die Betreuungskosten zunächst vollständig von den Eltern getragen werden müssen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den tatsächlichen Kosten für Personal, Räume und Sachmittel. Hinzu kommen möglicherweise weitere Ausgaben – etwa für Reinigung, Energie, pädagogische Zusatzangebote oder Verwaltung. Die genaue Kalkulation erfolgt im Rahmen des kommunalen Planungsprozesses.
Hinweis auf bestehende Ferienprogramme
Unabhängig von der geplanten ganztägigen Betreuung gibt es im Landkreis Vulkaneifel bereits heute ein vielfältiges Angebot an Ferienfreizeitaktivitäten. Unter dem Titel „Unser Ferienprogramm Vulkaneifel“ finden Kinder und Familien abwechslungsreiche Angebote in verschiedenen Gemeinden – von Sport und Kreativität bis zu Outdoor- und Bildungsangeboten. Die Programme sind online einsehbar unter:
www.unser-ferienprogramm.de/vulkaneifel
Diese bestehenden Angebote können auch künftig als sinnvolle Ergänzung zur Ganztagsbetreuung dienen und leisten bereits jetzt einen wertvollen Beitrag zur Familienfreundlichkeit in der Region.
Kontakt
Hendrik Müller
Jugendamt der Kreisverwaltung Vulkaneifel
Mainzer Straße 25
54550 Daun
Telefon: 06592 / 933-258
E-Mail: hendrik.mueller@vulkaneifel.de
