Ukraine Hilfe
Wohnraum und finanzielle Hilfen für geflüchtete Menschen, Spendenaufrufe, Unterstützung für die notleidende Bevölkerung im Kriegsgebiet – um nur einiges zu nennen: Die Invasion in die Ukraine zieht auch eine Menge Aufgaben für die Kreisverwaltung Vulkaneifel und die Verbandsgemeinden im Landkreis nach sich. Daher haben wir letzte Woche bereits einen Aufruf zur Verfügungstellung von Wohnraum ins Leben gerufen.
Diesem Aufruf sind dankenswerter Weise schon viele Bürgerinnen und Bürger gefolgt. Hierfür möchten wir bereits jetzt ein großes Dankeschön aussprechen.
Dieser Aufruf ist nach wie vor aktiv, sodass Sie unter der Mailadresse:
ukrainehilfe@vulkaneifel.de
oder per Telefon 06592/933-350
kurzfristig zur Verfügung stehenden Wohnraum melden können.
Für den weiteren Verfahrensablauf ist es jedoch wichtig, dass nun die Unterbringung und Registrierung der geflüchteten Menschen kontrolliert verläuft. Will heißen, dass alle aus der Ukraine geflüchteten Menschen, egal ob momentan bei Verwandten oder Freunden lebend oder vom Land zugewiesen, in unserem Landkreis registriert werden müssen.
Folglich haben wir eine kleine Übersicht zusammengestellt, welche Schritte nach der Ankunft in Deutschland zu tätigen sind. Diese Übersicht ist hier einsehbar. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, stets aktualisiert und auf die neusten Entwicklungen angepasst:
Angekommen im Landkreis Vulkaneifel – Was muss ich tun?
Wir begrüßen Sie ganz herzlich im Landkreis Vulkaneifel und hoffen, dass Sie gut und sicher angekommen sind. Hier erhalten Sie einige Hinweise, an welche Behörden Sie sich wenden und was Sie in einem ersten Schritt tun sollten.
1. Einwohnermeldeämter der jeweiligen Verbandsgemeinden
EU, Bund, Land und Kommunen arbeiten im Moment an einem Auffangnetz, das am Ende jedem Ukrainer bei entsprechendem Bedarf den Weg zu staatlichen Leistungen für geflüchtete Menschen auch ohne Asylantrag öffnen soll. Wer bereits zumindest vorläufig eine Anlaufstelle im Landkreis gefunden hat, der möge sich bitte beim Einwohnermeldeamt anmelden, weil dies unter anderem Voraussetzung ist, um vom Landkreis im Bedarfsfall Hil-fen in Anspruch nehmen zu können. Die Einwohnermeldeämter sind in den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen im Landkreis Vulkaneifel angegliedert. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich in Deutschland bei der Meldebehörde seines Wohnortes anzumelden. Wenn Sie ohne biometrischen Pass eingereist sind, ist ebenfalls die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung zuständig. Sie müssen also zunächst ihren Wohnsitz melden, dann geht es weiter zur Ausländerbehörde.
2. Die Ausländerbehörde des Landkreises Vulkaneifel ist unter anderem für folgende Themen zuständig:
• Beschäftigungserlaubnis beantragen
• Aufenthaltserlaubnis beantragen und verlängern
• Hilfestellung bei ausländerrechtlichen Problemsituationen (z. B. Pass verloren oder gestohlen)
Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat eine sogenannte Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung erlassen, die rückwirkend zum 24.02.2022 Anwendung findet und die dazu dient, die Einreise und den Aufenthalt der Betroffenen rechtssicher zu gestalten und Vertriebenen des Möglichkeit und die erforderliche Zeit für die Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet zu geben. Die Verordnung gilt zunächst bis zum Ablauf des 23. Mai 2022.
Die Aufenthaltstitel werden nach persönlicher Vorsprache und Registrierung bei der Ausländerbehörde des Landkreises Vulkaneifel nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt. Des Weiteren wird mit der Aufenthaltserlaubnis auch eine generelle Beschäftigungserlaubnis nach § 31 BeschV erteilt.
Wichtig ist:
Wenn Sie über privatem Wege aus der Ukraine in den Landkreis Vulkaneifel eingereist sind - beispielsweise über Freunde, Bekannte oder Menschen, die Sie von der Grenze mitgenommen haben - wird ebenfalls eine vorläufige Aufenthaltsanzeige benötigt. Außerdem ist die Anzeige des Wohnsitzes beim jeweiligen Einwohnermeldeamt erforderlich. Die Ausländerbehörde des Landkreises Vulkaneifel hat hierfür entsprechend ein Formular erstellt. Dieses Formular wird von den Verbandsgemeinden vorgehalten und bei der Anmeldung ausgehändigt. Den Vordruck dieses Formulars ist auf unserer Internetseite hinterlegt. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, beispielsweise zu den Themen Visum oder Asyl, steht Ihnen die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung.
Diese ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter den Telefonnummern 06592 – 933 349 und -238 erreichbar. Außerdem erreichen Sie die Ausländerbehörde des Landkreises Vulkaneifel unter unserer E-Mail-Adresse aus-laenderbehoerde@vulkaneifel.de.
Mit der Feststellung des Aufenthaltsstatutes ist der Erhalt von Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sichergestellt. Außerdem können zukünftige Schritte wie die Eröffnung eines Bankkontos, die Anmeldung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Schulen oder die Aufnahme einer Arbeit vorgenommen werden.
Die zentrale Informationsseite des Landes ist zu erreichen unter www.ukraine.rlp.de. Dort findet sich ein breites Informationsangebot zu Einreise, Aufenthalt, Fluchtaufnahme, Unterstützung, Kita und Schule. Die Themenfelder werden ständig ergänzt. Die Inhalte sind in deutscher und ukrainischer Sprache verfügbar.
Stand der Informationen: 11.03.2022