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Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für den Landkreis Vulkaneifel

Gelegenheit zur Abgabe von Vorschlägen durch Jugendverbände und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe 

Nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches werden die Aufgaben des Jugendamts durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamts wahrgenommen.
Zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses gehört die Entscheidung über grundlegende Angelegenheiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, beispielsweise hinsichtlich der vom Landkreis Vulkaneifel gewährten Investitionskostenzuschüsse im Bereich der Kindertagesstätten. Da die Anforderungen an eine moderne Kinder- und Jugendhilfe in einem ständigen Spannungsfeld zu den stark belasteten kom-munalen Haushalten stehen, nimmt der Jugendhilfeausschuss eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe wahr.

 

Der Jugendhilfeausschuss wird für die Dauer der Wahlperiode des Kreistags gewählt. Daher sind in der konstituierenden Sitzung des Kreistags Vulkaneifel am 08.07.2024 durch diesen die Mitglieder in den kommenden Jugendhilfeausschuss zu wählen. 

Im Landkreis Vulkaneifel besteht der Jugendhilfeausschuss aus 15 stimmberechtigten und 16 beratenden Mitgliedern. 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden aufgrund von Vorschlägen der im Kreistag vertretenen Fraktionen und Gruppierungen gewählt. Jeweils 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden auf Vorschlag der im Landkreis Vulkaneifel wirkenden Jugendverbände und sonstigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durch den Kreistag gewählt. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist jeweils ein Ersatzmitglied zu wählen. 

Die beratenden Mitglieder werden durch gesetzliche Vorgaben bestimmt.

Die im Landkreis Vulkaneifel wirkenden Jugendverbände und sonstigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe erhalten die Gelegenheit, bis zum 03.06.2024 Vorschläge für die Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie einer Vertreterin bzw. eines Vertreters zu unterbreiten.

Die Vorschläge sind schriftlich bis zu dem vorgenannten Termin an die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jugendamt –, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, per Telefax unter 06592/933-6264 oder per E-Mail an michelle.ternes@vulkaneifel.de zu richten. 

Für Rückfragen steht Frau Michelle Ternes vom Jugendamt gerne telefonisch unter 06592/933-374 zur Verfügung.