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Jetzt im neuen Busnetz mit VRT-JobTicket zur Arbeit fahren

Das Busangebot zwischen Daun, Wittlich, Bernkastel-Kues und Bad Bertrich verbessert sich ab dem 12. Dezember 2021. Fast alle Orte sind in den neuen Busnetzen „Eifelmaare“ und „Eifel-Kondelwald“ mit insgesamt 19 neuen Linien angebunden. Grund genug, den eigenen Arbeitgeber auf das VRT JobTicket an-zusprechen, um im neuen Jahr umweltfreundlich mit dem Bus zur Arbeit zu fahren.


Doch nicht nur als Arbeitnehmer lohnt sich das JobTicket, auch Arbeitgebern werden einige Vorteile geboten. Wer im Ort eine Bushaltestelle hat, kann sich also direkt unter www.dasneuejobticket.de/ informieren. Das neue Liniennetz und Details zu einzelnen Verbindungen finden Interessierte schon heute auf der Webseite des Verkehrsverbunds Region Trier (VRT) unter www.vrt-info.de/busnetz

Vorteile für Arbeitnehmer: In der Freizeit fährt die Familie kostenlos mit
Für Arbeitnehmer kostet das VRT JobTicket höchstes 52,80 Euro im Monat. Sie können damit flexibel im ganzen Gebiet des Verkehrsverbunds mit Bus und Bahn zur Arbeit fahren, also zwischen Jünkerath und Hermeskeil sowie Reil und Taben-Rodt. Jeder zahlt gleich viel, egal ob die Fahrt kurz oder lang ist, und kommt damit entspannt und ohne lästige Parkplatzsuche zur Arbeit. Werktags ab 19 Uhr und am Wochenende ganztags können die Abonnenten zudem einen weiteren Erwachsenen sowie bis zu drei Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) kostenlos in Bus und Bahn mitneh-men. Und das ebenfalls im ganzen VRT-Gebiet!

Das sind die Vorteile für Arbeitgeber
Wer ein JobTicket anbietet, zeigt, dass gesellschaftliche Verantwortung und Umweltschutz in seinem Unternehmen ernstgenommen werden. Außerdem bieten Arbeitgeber ihren Angestellten damit einen attraktiven Mehrwert und eine zusätzliche Mitarbeitermotivation. Das Modell ist so aufgebaut, dass sich Arbeitgeber mit mindestens 20 Prozent an den Kosten in Höhe von 66 Euro im Monat pro Ticket beteiligen. Dies entspricht einem monatlichen Zuschuss von mindestens 13,20 Euro.  Mindestens zehn JobTickets muss ein Unternehmen abnehmen, um Vertragspartner des VRT werden zu können. Wird die Zahl nicht erreicht, so ist ein Zusammenschluss von Unternehmen möglich. Hierzu muss lediglich ein Ansprechpartner ausgewählt werden, der die gesamte Abwicklung veranlasst.

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