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Wie gelingt eine gute Umsetzung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter?

Dieser Frage ist ein neu gegründeter Arbeitskreis am 26.09.2023 nachgegangen.


Der Bundesgesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung beim Jugendamt im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) verankert.
„Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch sind festgelegt worden:
• Jedes Kind hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der Klassenstufe 5 einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung.
• Der Rechtsanspruch greift stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit Klassenstufe 1.
• Der Umfang besteht an Werktagen im zeitlichen Umfang von 8 Stunden. Der Rechtsanspruch gilt auch für die Zeit der Schulferien. Durch Landesrecht kann eine Schließzeit von vier Wochen festgelegt werden.“ (Ministerium für Bildung, 2022)

Für eine gelingende Zusammenarbeit ist ein Forum notwendig, in welchem alle betroffenen Institutionen und Professionen zusammenkommen.

Am Mittwoch, den 26.09.2023, fand die Auftaktveranstaltung der interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) im Landkreis Vulkaneifel statt. Landrätin Julia Gieseking begrüßte die rund 35 Vertreter*innen der Schulträger, Schulleitungen der Grundschulen, Vertreter des Jugendamtes, VG-Jugendpflegen, die Kreis-Elternausschuss-Vorsitzende, Leitungskräfte der freien Träger der Jugendhilfe, den Direktor der Junior-Uni Daun, Schulsozialarbeiter*innen der Grundschulen, Vertreter*innen des Arbeitskreises Jugend, Sucht- und Gewaltprävention Vulkaneifel und Leitungskräfte der Häuser der Jugend Daun, Gerolstein und Hillesheim. Anschließend verfolgten die Teilnehmer*innen den Impulsvortrag des Bildungsministeriums über den aktuellen Sachstand der Umsetzung des Rechtsanspruchs und erarbeiteten im darauf aufbauenden Workshop unter der Anleitung von Hendrik Müller (Jugendhilfeplaner Landkreis Vulkaneifel) erste Ideen zur Umsetzung im Landkreis Vulkaneifel.

Warum das Jugendamt zuständig ist?
„Mit Blick auf das gesamte Bundesgebiet manifestieren sich hinsichtlich der Verfügbarkeit und Ausgestaltung von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten zwischen den Ländern und Kommunen erhebliche Unterschiede. Daher werden ab 2026 stufenweise die Jugendämter für die Umsetzung der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zuständig sein“. (vgl. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter 2023)

Zuständig

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