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kreisbibliothek

Leihfrist

Die Leihfrist beträgt vier Wochen, für Zeitschriften und Musik-CDs zwei Wochen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist auch verkürzt werden. Als "nicht entleihbar" gekennzeichnete Bestände sind von der Ausleihe ausgenommen. Vor Ablauf der Leihfrist können die Medien nochmals um vier Wochen verlängert werden, sofern diese nicht vorgemerkt sind. Die Verlängerung können Sie entweder vor Ort in der Kreisbibliothek beantragen oder ganz bequem von zu Hause aus über den Findus Internet Opac.

Für die Onleihe gelten andere Ausleihfristen. Hier kann es zu keiner Überziehung kommen, da nach Ende der Ausleihfrist die Medien automatisch zurückgegeben werden.

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