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LANDKREIS VULKANEIFEL

Barrierefrei wohnen - komfortabel leben

Zuschüsse für altersgerechte Umbau-

maßnahmen, KfW führt ihr Förderan-

gebot fort

Auch im neuen Jahr fördert die Kreditan-

stalt für Wiederaufbau (KfW) Umbaumaß-

nahmen, die Barrieren reduzieren, darauf

weist die Landesberatungsstelle Barrie-

refrei Bauen und Wohnen hin. Der Bund

stellt dafür insgesamt 75 Millionen Euro

zur Verfügung, etwa 50 Prozent mehr als

im Vorjahr. Für Einzelmaßnahmen, wie

schwellenlose Hauseingänge, Treppen-

lifte und Rampen, bodengleiche Duschen

oder Stütz- und Haltegriffe, gibt es einen

Zuschuss von 10 % der förderfähigen

Investitionskosten je Wohneinheit, maxi-

mal 5.000 €. Eine Komplettmaßnahme,

bestehend aus einem altersgerechten

Zugang, altersgerechten Räumen und

der Optimierung der Ausstattung kann

mit 12,5 % der förderfähigen Investitions-

kosten je Wohneinheit gefördert werden,

maximal mit 6.250 €

Antragsberechtigt sind Privateigentümer,

Wohnungseigentümergemeinschaften

und Mieter von Wohnungen oder Einfa-

milienhäusern. „Interessierte sollten sich

unabhängig beraten lassen, bevor sie ei-

nen Antrag stellen.“, empfiehlt Christiane

Grüne, Leiterin der Landesberatungsstel-

le Barrierefrei Bauen und Wohnen. „In

13 Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz

bieten unsere erfahrenen Architektinnen

und Architekten kompetente Beratung an

und kommen bei Bedarf auch zu den Rat-

suchenden nach Hause.“

Die

nächsten

Beratungstermi-

ne in Daun finden am Dienstag,

21. Februar 2017 und 21. März 2017 in

der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr in der

Kreisverwaltung Daun, Mainzer Stra-

ße 25,

statt.

Terminvereinbarung ist Montag, Mittwoch

und Donnerstag von 10.00 bis 13.00 Uhr

unter der Rufnummer 06131/223078 oder

per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.

de möglich. Die Beratung ist kostenlos

und firmenneutral und kann auf Wunsch

auch bei den Ratsuchenden zuhause

stattfinden.

Weitere Informationen finden Interessier-

te unter

www.barrierefrei-rlp.de

Ansprechpartnerin für weitere Informati-

onen: Christiane Grüne, Leiterin der Lan-

desberatungsstelle, Tel.: 06131/223078

Über die Landesberatungsstelle Barrie-

refrei Bauen und Wohnen Träger der Lan-

desberatungsstelle Barrierefrei Bauen

und Wohnen ist die Verbraucherzentrale

e.V., Kooperationspartner die Architek-

tenkammer Rheinland-Pfalz.

Finanziert wird sie durch das Ministeri-

um für Soziales, Arbeit, Gesundheit und

Demografie. Weitere Standorte, in denen

die Landesberatungsstelle stundenwei-

se berät, sind in Bad Kreuznach, Bad

Neuenahr-Ahrweiler, Ingelheim, Kaisers-

lautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz,

Neuwied, Pirmasens, Speyer, Trier und

Wittlich.

Öffentliche Bekanntmachung

zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in

Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des

Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel,

KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffener:

BENTKOWSKA, Elzbieta Gabriela Geburtsdatum: 04.03.1965

Geburtsort:

Bydgoszcz

letzte bekannte Anschrift: Paulushof 1, 54579 Üxheim

Datum des Schreibens:

24.01.2017 Aktenzeichen:

DAU-BQ 334 BU/VA

Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingese-

hen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt,

wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass

das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur

Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt.

Kreisverwaltung Vulkaneifel - Kfz.Zulassungsstelle

Daun, 24.01.2017

i.A. gez. Roden

G

rundstücksverkehr

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Verträge/Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu

entscheiden:

1. Grundbuch von Birresborn (Amtsgericht Daun): Blatt 1562:

Flur 32 Nr. 90 – Landwirtschaftsfläche, In der Zuch – 5.809 qm

2. Gemarkung Bongard:

a) Flur 21 Nr. 130 – Beim Mergelcheskreuz, –Teilfläche 21.500 qm

Flur 22 Nr. 19 – Hinterste Kahlerheck – Teilfläche 6.400 qm

b) Flur 20 Nr. 41 – Schlüsselheck, Teilfläche 30.000 qm

c) Flur 20 Nr. 41 – Schlüsselheck, Teilfläche 32.500 qm

Flur 20 Nr. 71 – Hinter dem Eiserberg, Teilfläche 4.400 qm

Flur 21 Nr. 134 – Vor der Hard, Teilfläche 4.000qm

Flur 21 Nr. 36 – Ober Heyenthal, Teilfläche 10.500 qm

d) Flur 20 Nr. 41 – Schlüsselheck, Teilfläche 26.000 qm

Flur 22 Nr. 11 – Im Kahlerseifen, Teilfläche 12.400 qm

e) Flur 20 Nr. 41 – Schlüsselheck, Teilfläche 26.800 qm

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke der v.g. Verträge interessiert sind, müs-

sen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten des Mitteilungsblattes bis spätestens 10 Tage ab Erschei-

nen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.