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LANDKREIS VULKANEIFEL
Barrierefrei wohnen - komfortabel leben
Zuschüsse für altersgerechte Umbau-
maßnahmen, KfW führt ihr Förderan-
gebot fort
Auch im neuen Jahr fördert die Kreditan-
stalt für Wiederaufbau (KfW) Umbaumaß-
nahmen, die Barrieren reduzieren, darauf
weist die Landesberatungsstelle Barrie-
refrei Bauen und Wohnen hin. Der Bund
stellt dafür insgesamt 75 Millionen Euro
zur Verfügung, etwa 50 Prozent mehr als
im Vorjahr. Für Einzelmaßnahmen, wie
schwellenlose Hauseingänge, Treppen-
lifte und Rampen, bodengleiche Duschen
oder Stütz- und Haltegriffe, gibt es einen
Zuschuss von 10 % der förderfähigen
Investitionskosten je Wohneinheit, maxi-
mal 5.000 €. Eine Komplettmaßnahme,
bestehend aus einem altersgerechten
Zugang, altersgerechten Räumen und
der Optimierung der Ausstattung kann
mit 12,5 % der förderfähigen Investitions-
kosten je Wohneinheit gefördert werden,
maximal mit 6.250 €
Antragsberechtigt sind Privateigentümer,
Wohnungseigentümergemeinschaften
und Mieter von Wohnungen oder Einfa-
milienhäusern. „Interessierte sollten sich
unabhängig beraten lassen, bevor sie ei-
nen Antrag stellen.“, empfiehlt Christiane
Grüne, Leiterin der Landesberatungsstel-
le Barrierefrei Bauen und Wohnen. „In
13 Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz
bieten unsere erfahrenen Architektinnen
und Architekten kompetente Beratung an
und kommen bei Bedarf auch zu den Rat-
suchenden nach Hause.“
Die
nächsten
Beratungstermi-
ne in Daun finden am Dienstag,
21. Februar 2017 und 21. März 2017 in
der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr in der
Kreisverwaltung Daun, Mainzer Stra-
ße 25,
statt.
Terminvereinbarung ist Montag, Mittwoch
und Donnerstag von 10.00 bis 13.00 Uhr
unter der Rufnummer 06131/223078 oder
per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.
de möglich. Die Beratung ist kostenlos
und firmenneutral und kann auf Wunsch
auch bei den Ratsuchenden zuhause
stattfinden.
Weitere Informationen finden Interessier-
te unter
www.barrierefrei-rlp.deAnsprechpartnerin für weitere Informati-
onen: Christiane Grüne, Leiterin der Lan-
desberatungsstelle, Tel.: 06131/223078
Über die Landesberatungsstelle Barrie-
refrei Bauen und Wohnen Träger der Lan-
desberatungsstelle Barrierefrei Bauen
und Wohnen ist die Verbraucherzentrale
e.V., Kooperationspartner die Architek-
tenkammer Rheinland-Pfalz.
Finanziert wird sie durch das Ministeri-
um für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
Demografie. Weitere Standorte, in denen
die Landesberatungsstelle stundenwei-
se berät, sind in Bad Kreuznach, Bad
Neuenahr-Ahrweiler, Ingelheim, Kaisers-
lautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz,
Neuwied, Pirmasens, Speyer, Trier und
Wittlich.
Öffentliche Bekanntmachung
zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in
Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des
Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.
Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel,
KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
Betroffener:
BENTKOWSKA, Elzbieta Gabriela Geburtsdatum: 04.03.1965
Geburtsort:
Bydgoszcz
letzte bekannte Anschrift: Paulushof 1, 54579 Üxheim
Datum des Schreibens:
24.01.2017 Aktenzeichen:
DAU-BQ 334 BU/VA
Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingese-
hen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt,
wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass
das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt.
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Kfz.Zulassungsstelle
Daun, 24.01.2017
i.A. gez. Roden
G
rundstücksverkehr
Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Verträge/Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu
entscheiden:
1. Grundbuch von Birresborn (Amtsgericht Daun): Blatt 1562:
Flur 32 Nr. 90 – Landwirtschaftsfläche, In der Zuch – 5.809 qm
2. Gemarkung Bongard:
a) Flur 21 Nr. 130 – Beim Mergelcheskreuz, –Teilfläche 21.500 qm
Flur 22 Nr. 19 – Hinterste Kahlerheck – Teilfläche 6.400 qm
b) Flur 20 Nr. 41 – Schlüsselheck, Teilfläche 30.000 qm
c) Flur 20 Nr. 41 – Schlüsselheck, Teilfläche 32.500 qm
Flur 20 Nr. 71 – Hinter dem Eiserberg, Teilfläche 4.400 qm
Flur 21 Nr. 134 – Vor der Hard, Teilfläche 4.000qm
Flur 21 Nr. 36 – Ober Heyenthal, Teilfläche 10.500 qm
d) Flur 20 Nr. 41 – Schlüsselheck, Teilfläche 26.000 qm
Flur 22 Nr. 11 – Im Kahlerseifen, Teilfläche 12.400 qm
e) Flur 20 Nr. 41 – Schlüsselheck, Teilfläche 26.800 qm
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke der v.g. Verträge interessiert sind, müs-
sen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten des Mitteilungsblattes bis spätestens 10 Tage ab Erschei-
nen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.