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Seite 7

LANDKREIS VULKANEIFEL

Inklusion im Fokus

Unternehmerfrühstück „Early Birds“ am 21. Februar zu Gast in den Westeifel

Werken in Gerolstein

Bei der nunmehr sechsten Auflage des

Unternehmerfrühstücks in der Vulkanei-

fel stehen die Unternehmen der Behin-

dertenhilfe im Mittelpunkt. Die gemein-

nützige Westeifel Werke GmbH wird sich

an diesem Morgen mit ihren Tochterge-

sellschaften als Praxisbeispiel in der Vul-

kaneifel präsentieren.

Inklusion bedeutet, dass Menschen

mit Behinderungen Ausbildungs- und

Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem

ersten Arbeitsmarkt erhalten. In einem

inklusiven Unternehmen sind Menschen

mit Behinderungen selbstverständlicher

Bestandteil der Belegschaft. In Zeiten

des Fachkräftemangels kann es sich

niemand erlauben, dieses Potenzial

brachliegen zu lassen. Inklusion ist im

ureigenen unternehmerischen Interesse.

Die WFG Vulkaneifel will mit der Veran-

staltungsreihe „Early Birds“ die Unter-

nehmerinnen und Unternehmer in der

Region bei der Suche nach den richtigen

Kooperationspartnern in Bildung, Wis-

senschaft, Forschung und Entwicklung

unterstützen.

Mit der Veranstaltungsreihe „Early

Birds“ lädt die Wirtschaftsförderungs-

gesellschaft Vulkaneifel (WFG) alle Un-

ternehmerinnen und Unternehmer ein,

gemeinsam früh über Zukunftsthemen

nachzudenken – an einem (Frühstücks-)

Tisch und zu Gast bei einem regiona-

len Unternehmerkollegen oder einer

Bildungseinrichtung.

Am 21. Februar 2017 geht es um 8.00 Uhr

los. Nach der Vorstellung der gemein-

nützigen Westeifel Werke GmbH und

einem gemeinsamen Frühstück besteht

ab 09.45 Uhr die Möglichkeit zu einem

Rundgang durch die Westeifel Werke.

Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird

bis zum

17. Februar 2017

gebeten. Der

Einladungs-/Programmflyer steht unter

www.wfg-vulkaneifel.de

zum kostenfrei-

en Download bereit.

Anmeldung & Kontakt:

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vul-

kaneifel mbH (WFG), Christina Kirst,

Mainzer Str. 24, 54550 Daun. Tel.:

(06592) 933-200. E-Mail: christina.kirst@

vulkaneifel.de

.

www.wfg-vulkaneifel.de

Öffentliche Bekanntmachungen

zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 02. März 2006

in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des

Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein

unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Ausländerbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen

sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene:

ARELIC, Natasa

Geburtsdatum:

25.05.1984

Geburtsort:

Slavonski Brod/Kroatien letzte bekannte Anschrift: Burgfriedstraße 1, 54550 Daun

Datum des Schreibens:

19.01.2017

Aktenzeichen:

3-1225-02

Betroffene:

DADACUS, Costel

Geburtsdatum:

15.05.1976

Geburtsort:

Com. Todireni / Rumänien letzte bekannte Anschrift: Vinzenziusstraße 6, 53539 Kelberg

Datum des Schreibens:

19.01.2017

Aktenzeichen:

3-1225-02

Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen

werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 028).

Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen

können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Be-

nachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb

eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun,

Widerspruch einlegt.

Kreisverwaltung Vulkaneifel

54550 Daun, 26.01.2017

- Ausländerbehörde -

i.A. gez.: Saxler