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LANDKREIS VULKANEIFEL
Inklusion im Fokus
Unternehmerfrühstück „Early Birds“ am 21. Februar zu Gast in den Westeifel
Werken in Gerolstein
Bei der nunmehr sechsten Auflage des
Unternehmerfrühstücks in der Vulkanei-
fel stehen die Unternehmen der Behin-
dertenhilfe im Mittelpunkt. Die gemein-
nützige Westeifel Werke GmbH wird sich
an diesem Morgen mit ihren Tochterge-
sellschaften als Praxisbeispiel in der Vul-
kaneifel präsentieren.
Inklusion bedeutet, dass Menschen
mit Behinderungen Ausbildungs- und
Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem
ersten Arbeitsmarkt erhalten. In einem
inklusiven Unternehmen sind Menschen
mit Behinderungen selbstverständlicher
Bestandteil der Belegschaft. In Zeiten
des Fachkräftemangels kann es sich
niemand erlauben, dieses Potenzial
brachliegen zu lassen. Inklusion ist im
ureigenen unternehmerischen Interesse.
Die WFG Vulkaneifel will mit der Veran-
staltungsreihe „Early Birds“ die Unter-
nehmerinnen und Unternehmer in der
Region bei der Suche nach den richtigen
Kooperationspartnern in Bildung, Wis-
senschaft, Forschung und Entwicklung
unterstützen.
Mit der Veranstaltungsreihe „Early
Birds“ lädt die Wirtschaftsförderungs-
gesellschaft Vulkaneifel (WFG) alle Un-
ternehmerinnen und Unternehmer ein,
gemeinsam früh über Zukunftsthemen
nachzudenken – an einem (Frühstücks-)
Tisch und zu Gast bei einem regiona-
len Unternehmerkollegen oder einer
Bildungseinrichtung.
Am 21. Februar 2017 geht es um 8.00 Uhr
los. Nach der Vorstellung der gemein-
nützigen Westeifel Werke GmbH und
einem gemeinsamen Frühstück besteht
ab 09.45 Uhr die Möglichkeit zu einem
Rundgang durch die Westeifel Werke.
Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird
bis zum
17. Februar 2017
gebeten. Der
Einladungs-/Programmflyer steht unter
www.wfg-vulkaneifel.dezum kostenfrei-
en Download bereit.
Anmeldung & Kontakt:
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vul-
kaneifel mbH (WFG), Christina Kirst,
Mainzer Str. 24, 54550 Daun. Tel.:
(06592) 933-200. E-Mail: christina.kirst@
vulkaneifel.de.
www.wfg-vulkaneifel.deÖffentliche Bekanntmachungen
zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 02. März 2006
in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des
Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein
unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Ausländerbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen
sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
Betroffene:
ARELIC, Natasa
Geburtsdatum:
25.05.1984
Geburtsort:
Slavonski Brod/Kroatien letzte bekannte Anschrift: Burgfriedstraße 1, 54550 Daun
Datum des Schreibens:
19.01.2017
Aktenzeichen:
3-1225-02
Betroffene:
DADACUS, Costel
Geburtsdatum:
15.05.1976
Geburtsort:
Com. Todireni / Rumänien letzte bekannte Anschrift: Vinzenziusstraße 6, 53539 Kelberg
Datum des Schreibens:
19.01.2017
Aktenzeichen:
3-1225-02
Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen
werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 028).
Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen
können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Be-
nachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb
eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun,
Widerspruch einlegt.
Kreisverwaltung Vulkaneifel
54550 Daun, 26.01.2017
- Ausländerbehörde -
i.A. gez.: Saxler