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Seite 2

LANDKREIS VULKANEIFEL

Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des

Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2017/2018

Fristende: 15. März 2017

Bis zum 31.01.2017 wurden allen Schü-

lerinnen und Schülern der Schulen

in Trägerschaft des Landkreises Vul-

kaneifel, an denen die Teilnahme an

der Schulbuchausleihe möglich ist

(Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun,

Thomas-Morus-Gymnasium Daun, St.

Matthias-Gymnasium Gerolstein, Drei-

Maare-Realschule plus Daun und die

Vollzeitbildungsgänge mit Ausnahme des

Berufsvorbereitungsjahres der Berufs-

bildenden Schule Vulkaneifel) Anträ-

ge auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche

Schulbuchausleihe) für das Schuljahr

2017/2018 sowie entsprechende Merk-

blätter zur ordnungsgemäßen Antrags-

stellung ausgehändigt. Die Lernmittel-

freiheit muss für jedes Schuljahr neu

beantragt werden. Wir bitten um Beach-

tung, dass die Frist für die Beantragung

der Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Aus-

leihe) am

15. März 2017

endet. Besteht

noch Unklarheit darüber, welche Schule

die Schülerin oder der Schüler im neu-

en Schuljahr besuchen wird, empfehlen

wir Ihnen aus Gründen der Fristwahrung

trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfrei-

heit zu stellen. Sollte die Schülerin oder

der Schüler nach Antragsstellung eine

andere Schule innerhalb von Rheinland-

Pfalz besuchen, wird die Entscheidung

über den Antrag für die neue Schule

übernommen. Anträge, die nach dem o.g.

Termin eingehen, können nicht mehr für

das Schuljahr 2017/2018 berücksichtigt

werden. Sollten Sie bis zum o.g. Termin

keinen Antrag gestellt bzw. eine Ableh-

nung erhalten haben, besteht noch die

Möglichkeit, an der Ausleihe gegen Ge-

bühr teilzunehmen. Hierzu werden den

Schülerinnen und Schülern rechtzeitig

Informationen per Elternbrief zur Verfü-

gung gestellt. Für Rückfragen stehen wir

Ihnen montags bis freitags in der Zeit von

08.00-12.00 zur Verfügung:

Jasmin Theisen, Büro 309, Tel.:

06592/933-396, E-Mail: jasmin.theisen@

vulkaneifel.de

; darüber hinaus ist eine

Fragestellung per Mail über die Adres-

se

schulbuchausleihe@vulkaneifel.de

möglich.

Herr Jörg Petry, Pelm, hat sein Mandat als Mitglied des Kreistages des Landkreises Vulkaneifel niedergelegt. Gemäß den §§

44 und 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i.V.m. den §§ 64 und 66 der Kommunalwahlordnung (KWO) war eine Ersatzper-

son aus dem Wahlvorschlag 1 „Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)“ einzuberufen. Herr Albert Borsch, Ellscheid,

hat das Kreistagsmandat nicht angenommen. Als Ersatzperson war daher Herr Uwe Schneider, Gerolstein, einzuberufen. Herr

Schneider hat das Mandat angenommen und ist somit Mitglied des Kreistages des Landkreises Vulkaneifel.

Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgt nach § 66 Abs. 3 KWO.

Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 25.01.2017 gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat -als Wahlleiter der Kreistagswahl-

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Fördermöglichkeiten zur Schaffung der Barrierefreiheit in der

Modellregion Vulkaneifel

Das Ministerium für Wirtschaft, Klima-

schutz, Energie und Landesplanung

Rheinland-Pfalz hat Anfang 2015 einen

Wettbewerb zum Thema „Tourismus für

Alle“ in Rheinland-Pfalz ausgelobt. Mit

dem Wettbewerbsbeitrag unter dem Titel

„Vulkaneifel: Naturerlebnis für Alle“ ging

die Modellregion Vulkaneifel als eine von

zehn Siegerregionen in Rheinland-Pfalz

hervor. Zuvor haben die Tourist-Infor-

mationen der Vulkaneifel (GesundLand

Vulkaneifel, Gerolsteiner und Hilleshei-

mer Land, Kelberg und Oberes Kylltal),

die Verbandsgemeinden sowie die Wirt-

schaftsförderungsgesellschaft Vulkan-

eifel mbH unter der Federführung des Na-

tur- und Geopark Vulkaneifel intensiv an

diesem Wettbewerbsbeitrag gearbeitet.

Mit der Auslobung der Vulkaneifel als Mo-

dellregion stehen nun für die Schaffung

von Barrierefreiheit in gewerblichen tou-

ristischen Unternehmen und der touristi-

schen Infrastruktur über eine Million Euro

an Fördermittel zur Verfügung.

Die dafür bereitgestellten Fördermittel

sehen vor, Maßnahmen zur Verbesse-

rung der barrierefreien touristischen An-

gebote entlang der gesamten Serviceket-

te zu fördern.

Voraussetzungen für eine Förderung der

klein und mittelständigen Betriebe sind

unter anderem, dass diese sich in der

Modellregion befinden, mindestens sie-

ben Monate im Jahr geöffnet haben und

nach Maßnahmenende mindestens zehn

Betten oder drei Ferienwohnungen mit

insgesamt zehn Betten vorhanden sind

bzw. mindestens zehn Tische in einem

Gastronomiebetrieb.

Die zu fördernden Maßnahmen müssen

einen wesentlichen Betrag zur Verbes-

serung oder zur Schaffung eines barri-

erefreien Angebotes der Betriebsstätte

leisten. Barrierefreiheit bezieht sich hier-

bei nicht nur auf Menschen, die in Ihrer

Mobilität eingeschränkt sind, sonst auch

auf die Bereiche Sehen, Hören, Auffas-

sungsgabe sowie Lebensmittelunverträg-

lichkeiten. Eine Förderung für den Umbau,

die Errichtung oder die Erweiterung von

Gebäuden zur Erreichung der Barriere-

freiheit oder die Anschaffung von Ein-

richtungsgegenständen und Wirtschafts-

gütern zur Barrierefreiheit ist möglich.

Beispiele hierzu können ein Um- und

Ausbau von Sanitärräumen, die Einrich-

tung geeigneter Parkplätze, Zuwege oder

Türverbreiterungen oder die Anschaffung

oder der Einbau geeigneter Möbel sein.

Eine Förderung bis zu einem Subventi-

onswert von 40 % und einem Mindestzu-

schussbetrag von 20.000 € ist möglich.

Anträge hierzu können bei der Investi-

tions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

gestellt werden.

An die Förderung sind Bedingungen

nach Maßnahmenabschluss geknüpft. In

Beherbungsbetrieben müssen mindes-

tens 10 % der Zimmer barrierefrei aus-

gebaut und in Gastronomiebetrieben

mindestens 50 % der Tische barrierefrei

nutzbar sein. Des Weiteren müssen die

geförderten Betriebe nach spätestens

sechs Monaten nach Maßnahmenab-

schluss mindestens die Zertifizierung

„Reisen für Alle - Barrierefreiheit geprüft

Stufe 1“ nachweisen. Mehr Informationen

zum Thema und Unterstützung bei der

Bearbeitung der Anträge erteilt:

Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH

Claudia Mittler, Mainzer Str. 25, 54550

Daun, Tel.: 06592/933-449

E-Mail:

geopark@vulkaneifel.de