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LANDKREIS VULKANEIFEL
Anträge auf Lernmittelfreiheit für die Schulen in Trägerschaft des
Landkreises Vulkaneifel für das Schuljahr 2017/2018
Fristende: 15. März 2017
Bis zum 31.01.2017 wurden allen Schü-
lerinnen und Schülern der Schulen
in Trägerschaft des Landkreises Vul-
kaneifel, an denen die Teilnahme an
der Schulbuchausleihe möglich ist
(Geschwister-Scholl-Gymnasium Daun,
Thomas-Morus-Gymnasium Daun, St.
Matthias-Gymnasium Gerolstein, Drei-
Maare-Realschule plus Daun und die
Vollzeitbildungsgänge mit Ausnahme des
Berufsvorbereitungsjahres der Berufs-
bildenden Schule Vulkaneifel) Anträ-
ge auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche
Schulbuchausleihe) für das Schuljahr
2017/2018 sowie entsprechende Merk-
blätter zur ordnungsgemäßen Antrags-
stellung ausgehändigt. Die Lernmittel-
freiheit muss für jedes Schuljahr neu
beantragt werden. Wir bitten um Beach-
tung, dass die Frist für die Beantragung
der Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Aus-
leihe) am
15. März 2017
endet. Besteht
noch Unklarheit darüber, welche Schule
die Schülerin oder der Schüler im neu-
en Schuljahr besuchen wird, empfehlen
wir Ihnen aus Gründen der Fristwahrung
trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfrei-
heit zu stellen. Sollte die Schülerin oder
der Schüler nach Antragsstellung eine
andere Schule innerhalb von Rheinland-
Pfalz besuchen, wird die Entscheidung
über den Antrag für die neue Schule
übernommen. Anträge, die nach dem o.g.
Termin eingehen, können nicht mehr für
das Schuljahr 2017/2018 berücksichtigt
werden. Sollten Sie bis zum o.g. Termin
keinen Antrag gestellt bzw. eine Ableh-
nung erhalten haben, besteht noch die
Möglichkeit, an der Ausleihe gegen Ge-
bühr teilzunehmen. Hierzu werden den
Schülerinnen und Schülern rechtzeitig
Informationen per Elternbrief zur Verfü-
gung gestellt. Für Rückfragen stehen wir
Ihnen montags bis freitags in der Zeit von
08.00-12.00 zur Verfügung:
Jasmin Theisen, Büro 309, Tel.:
06592/933-396, E-Mail: jasmin.theisen@
vulkaneifel.de; darüber hinaus ist eine
Fragestellung per Mail über die Adres-
se
schulbuchausleihe@vulkaneifel.demöglich.
Herr Jörg Petry, Pelm, hat sein Mandat als Mitglied des Kreistages des Landkreises Vulkaneifel niedergelegt. Gemäß den §§
44 und 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i.V.m. den §§ 64 und 66 der Kommunalwahlordnung (KWO) war eine Ersatzper-
son aus dem Wahlvorschlag 1 „Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)“ einzuberufen. Herr Albert Borsch, Ellscheid,
hat das Kreistagsmandat nicht angenommen. Als Ersatzperson war daher Herr Uwe Schneider, Gerolstein, einzuberufen. Herr
Schneider hat das Mandat angenommen und ist somit Mitglied des Kreistages des Landkreises Vulkaneifel.
Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgt nach § 66 Abs. 3 KWO.
Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 25.01.2017 gez.: Heinz-Peter Thiel, Landrat -als Wahlleiter der Kreistagswahl-
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Fördermöglichkeiten zur Schaffung der Barrierefreiheit in der
Modellregion Vulkaneifel
Das Ministerium für Wirtschaft, Klima-
schutz, Energie und Landesplanung
Rheinland-Pfalz hat Anfang 2015 einen
Wettbewerb zum Thema „Tourismus für
Alle“ in Rheinland-Pfalz ausgelobt. Mit
dem Wettbewerbsbeitrag unter dem Titel
„Vulkaneifel: Naturerlebnis für Alle“ ging
die Modellregion Vulkaneifel als eine von
zehn Siegerregionen in Rheinland-Pfalz
hervor. Zuvor haben die Tourist-Infor-
mationen der Vulkaneifel (GesundLand
Vulkaneifel, Gerolsteiner und Hilleshei-
mer Land, Kelberg und Oberes Kylltal),
die Verbandsgemeinden sowie die Wirt-
schaftsförderungsgesellschaft Vulkan-
eifel mbH unter der Federführung des Na-
tur- und Geopark Vulkaneifel intensiv an
diesem Wettbewerbsbeitrag gearbeitet.
Mit der Auslobung der Vulkaneifel als Mo-
dellregion stehen nun für die Schaffung
von Barrierefreiheit in gewerblichen tou-
ristischen Unternehmen und der touristi-
schen Infrastruktur über eine Million Euro
an Fördermittel zur Verfügung.
Die dafür bereitgestellten Fördermittel
sehen vor, Maßnahmen zur Verbesse-
rung der barrierefreien touristischen An-
gebote entlang der gesamten Serviceket-
te zu fördern.
Voraussetzungen für eine Förderung der
klein und mittelständigen Betriebe sind
unter anderem, dass diese sich in der
Modellregion befinden, mindestens sie-
ben Monate im Jahr geöffnet haben und
nach Maßnahmenende mindestens zehn
Betten oder drei Ferienwohnungen mit
insgesamt zehn Betten vorhanden sind
bzw. mindestens zehn Tische in einem
Gastronomiebetrieb.
Die zu fördernden Maßnahmen müssen
einen wesentlichen Betrag zur Verbes-
serung oder zur Schaffung eines barri-
erefreien Angebotes der Betriebsstätte
leisten. Barrierefreiheit bezieht sich hier-
bei nicht nur auf Menschen, die in Ihrer
Mobilität eingeschränkt sind, sonst auch
auf die Bereiche Sehen, Hören, Auffas-
sungsgabe sowie Lebensmittelunverträg-
lichkeiten. Eine Förderung für den Umbau,
die Errichtung oder die Erweiterung von
Gebäuden zur Erreichung der Barriere-
freiheit oder die Anschaffung von Ein-
richtungsgegenständen und Wirtschafts-
gütern zur Barrierefreiheit ist möglich.
Beispiele hierzu können ein Um- und
Ausbau von Sanitärräumen, die Einrich-
tung geeigneter Parkplätze, Zuwege oder
Türverbreiterungen oder die Anschaffung
oder der Einbau geeigneter Möbel sein.
Eine Förderung bis zu einem Subventi-
onswert von 40 % und einem Mindestzu-
schussbetrag von 20.000 € ist möglich.
Anträge hierzu können bei der Investi-
tions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
gestellt werden.
An die Förderung sind Bedingungen
nach Maßnahmenabschluss geknüpft. In
Beherbungsbetrieben müssen mindes-
tens 10 % der Zimmer barrierefrei aus-
gebaut und in Gastronomiebetrieben
mindestens 50 % der Tische barrierefrei
nutzbar sein. Des Weiteren müssen die
geförderten Betriebe nach spätestens
sechs Monaten nach Maßnahmenab-
schluss mindestens die Zertifizierung
„Reisen für Alle - Barrierefreiheit geprüft
Stufe 1“ nachweisen. Mehr Informationen
zum Thema und Unterstützung bei der
Bearbeitung der Anträge erteilt:
Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH
Claudia Mittler, Mainzer Str. 25, 54550
Daun, Tel.: 06592/933-449
E-Mail:
geopark@vulkaneifel.de