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Seite 8

LANDKREIS VULKANEIFEL

Startschuss für den Landeswettbewerb

„Unser Dorf hat Zukunft 2017“

Eine der bedeutendsten Bürgerinitiati-

ven in Rheinland-Pfalz, der Landeswett-

bewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird in

diesem Jahr wieder auf Kreis-, Gebiets-

und Landesebene ausgetragen. Teilneh-

men können Ortsgemeinden, Orts- und

Stadtteile bis zu 3.000 Einwohnern.

Längst hat der seit 55 Jahren ausge-

tragene Wettbewerb das Image, aus-

schließlich reine Schönheitsaspekte zu

bewerten, abgestreift. Im Vordergrund

der Bewertung steht vielmehr, wie die

Dörfer mit ihren individuellen Ausgangs-

bedingungen und kulturellen Traditionen

umgehen und ihre eigene Zukunft nach-

haltig gestalten. Leben, Wohnen und

Arbeiten im Dorf:

Die gesamte Dorfgemeinschaft ist auf-

gerufen, aktiv an der Gestaltung des

eigenen Ortes und seiner Umgebung

mitzuwirken. Historische Bausubstanz,

Ortsgeschichte, Natur und Umwelt, bür-

gerschaftliches Engagement, soziale und

kulturelle Aktivitäten aber auch Entwick-

lungskonzepte und wirtschaftliche Initia-

tiven – dies sind die wichtigsten Themen,

mit dem sich der Wettbewerb befasst.

Ganz wichtig: Der Dorfwettbewerb bietet

die Möglichkeit der unmittelbaren Betei-

ligung der Bevölkerung an der Weiter-

entwicklung des eigenen Heimatortes.

Jung und Alt, Einzelpersonen oder Ver-

eine - alle können mitmachen und sich

in ihr Dorf einbringen! Gerade die Her-

ausforderungen des demographischen

Wandels und die hiermit verbundenen

strukturellen Veränderungen machen es

erforderlich, gute Ideen und Projekte in

den Dörfern eben von den dort leben-

den Menschen zu entwickeln, sich also

„einzumischen“. Im Rahmen des diesjäh-

rigen Dorfwettbewerbes wird neben dem

bekannten Sonderpreisen „Innenent-

wicklung“ und „Demographiepreis“ vom

Minister des Innern und für Sport, Ro-

ger Lewentz, erstmals ein Sonderpreis

„Kinder- und jugendfreundliche Dorfer-

neuerung“ ausgelobt. Beispielgebende

Initiativen und Projekte, mit denen das

Interesse für die Belange und Bedürfnis-

se der Kinder und Jugendliche gefördert

wird, werden hier zusätzlich prämiert.

Es ist zu wünschen, wenn sich möglichst

viele Gemeinden und Stadt-/Ortsteile

aus unserem Landkreis am diesjährigen

Dorfwettbewerb beteiligen würden. Der

Kreissieger nimmt später am Gebiets-

entscheid der Region Trier teil. Eine Teil-

nahme am Wettbewerb ist auch als sinn-

volle Ergänzung zu einer Dorfmoderation

anzusehen, deren Ziel ebenfalls das Ein-

bringen und Mitgestalten der Dorfbevöl-

kerung ist.

Anmeldungen

zum

Dorfwettbe-

werb 2017 sind bis Anfang März

an

die

Kreisverwaltung

Vulkan-

eifel in Daun zu richten. Für Fragen rund

um den Dorfwettbewerb stehen Markus

Kowall (06592/933-325/E-Mail: markus.

kowall@vulkaneifel.de)

und Manfred

Simon (06592/933-218/E-Mail: manfred.

simon@vulkaneifel.de

) von der Kreisver-

waltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung.

Öffentliche Bekanntmachung

zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in

Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des

Landkreises Vulkaneifel vom 23.Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein

unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jobcenter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun,

gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene:

Imanuel Nadeswaran

Geburtsdatum:

29.05.1993

Geburtsort:

Prüm

letzte bekannte Anschrift: Hauptstraße 93, 54568 Gerolstein

Datum des Schreibens:

01.02.2017

Aktenzeichen:

4-31200-022-1432

Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen

werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein- Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 110).

Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen

können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Be-

nachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines

Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550

Daun, Widerspruch einlegt.

Kreisverwaltung Vulkaneifel - Jobcenter -

54550 Daun, 01.02.2017

i.A. gez.: Deisen