Seite 8
LANDKREIS VULKANEIFEL
Startschuss für den Landeswettbewerb
„Unser Dorf hat Zukunft 2017“
Eine der bedeutendsten Bürgerinitiati-
ven in Rheinland-Pfalz, der Landeswett-
bewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird in
diesem Jahr wieder auf Kreis-, Gebiets-
und Landesebene ausgetragen. Teilneh-
men können Ortsgemeinden, Orts- und
Stadtteile bis zu 3.000 Einwohnern.
Längst hat der seit 55 Jahren ausge-
tragene Wettbewerb das Image, aus-
schließlich reine Schönheitsaspekte zu
bewerten, abgestreift. Im Vordergrund
der Bewertung steht vielmehr, wie die
Dörfer mit ihren individuellen Ausgangs-
bedingungen und kulturellen Traditionen
umgehen und ihre eigene Zukunft nach-
haltig gestalten. Leben, Wohnen und
Arbeiten im Dorf:
Die gesamte Dorfgemeinschaft ist auf-
gerufen, aktiv an der Gestaltung des
eigenen Ortes und seiner Umgebung
mitzuwirken. Historische Bausubstanz,
Ortsgeschichte, Natur und Umwelt, bür-
gerschaftliches Engagement, soziale und
kulturelle Aktivitäten aber auch Entwick-
lungskonzepte und wirtschaftliche Initia-
tiven – dies sind die wichtigsten Themen,
mit dem sich der Wettbewerb befasst.
Ganz wichtig: Der Dorfwettbewerb bietet
die Möglichkeit der unmittelbaren Betei-
ligung der Bevölkerung an der Weiter-
entwicklung des eigenen Heimatortes.
Jung und Alt, Einzelpersonen oder Ver-
eine - alle können mitmachen und sich
in ihr Dorf einbringen! Gerade die Her-
ausforderungen des demographischen
Wandels und die hiermit verbundenen
strukturellen Veränderungen machen es
erforderlich, gute Ideen und Projekte in
den Dörfern eben von den dort leben-
den Menschen zu entwickeln, sich also
„einzumischen“. Im Rahmen des diesjäh-
rigen Dorfwettbewerbes wird neben dem
bekannten Sonderpreisen „Innenent-
wicklung“ und „Demographiepreis“ vom
Minister des Innern und für Sport, Ro-
ger Lewentz, erstmals ein Sonderpreis
„Kinder- und jugendfreundliche Dorfer-
neuerung“ ausgelobt. Beispielgebende
Initiativen und Projekte, mit denen das
Interesse für die Belange und Bedürfnis-
se der Kinder und Jugendliche gefördert
wird, werden hier zusätzlich prämiert.
Es ist zu wünschen, wenn sich möglichst
viele Gemeinden und Stadt-/Ortsteile
aus unserem Landkreis am diesjährigen
Dorfwettbewerb beteiligen würden. Der
Kreissieger nimmt später am Gebiets-
entscheid der Region Trier teil. Eine Teil-
nahme am Wettbewerb ist auch als sinn-
volle Ergänzung zu einer Dorfmoderation
anzusehen, deren Ziel ebenfalls das Ein-
bringen und Mitgestalten der Dorfbevöl-
kerung ist.
Anmeldungen
zum
Dorfwettbe-
werb 2017 sind bis Anfang März
an
die
Kreisverwaltung
Vulkan-
eifel in Daun zu richten. Für Fragen rund
um den Dorfwettbewerb stehen Markus
Kowall (06592/933-325/E-Mail: markus.
kowall@vulkaneifel.de)und Manfred
Simon (06592/933-218/E-Mail: manfred.
simon@vulkaneifel.de) von der Kreisver-
waltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung.
Öffentliche Bekanntmachung
zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in
Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des
Landkreises Vulkaneifel vom 23.Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein
unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Jobcenter – Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun,
gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
Betroffene:
Imanuel Nadeswaran
Geburtsdatum:
29.05.1993
Geburtsort:
Prüm
letzte bekannte Anschrift: Hauptstraße 93, 54568 Gerolstein
Datum des Schreibens:
01.02.2017
Aktenzeichen:
4-31200-022-1432
Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen
werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Jobcenter, Freiherr-vom-Stein- Str. 15, 54550 Daun (Zimmer 110).
Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen
können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Be-
nachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines
Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550
Daun, Widerspruch einlegt.
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Jobcenter -
54550 Daun, 01.02.2017
i.A. gez.: Deisen