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Förderung Dorferneuerung - Finanzielle Mittel für Ihr spannendes Zukunftsprojekt

Auch in 2022 besteht wieder die Möglichkeit, Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Dorferneuerung einzureichen und Zuschüsse für Ihre Dorferneuerungsmaßnahme zu erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt förderfähige private Vorhaben der Dorferneuerung durch eine fachliche Beratung und die Gewährung von Zuschüssen. Basisvoraussetzung ist allerdings, dass die jeweilige Gemeinde auch über eine Dorferneuerungskonzeption verfügt.

Was wird gefördert?
Ortsbildprägende Gebäude und spannende Projekte gibt es in jedem Ort!
Nachfolgend werden die wichtigsten Förder-vorhaben nach der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) vorgestellt:

• Bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude
• Schaffung von neuem Wohnraum im Ortskern durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur
• Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter
• Bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch genommen werden 
• Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen
• Investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden
• Initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und ältere Bürger
• Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden

Voraussetzungen
Gefördert werden nahezu alle Maßnahmen, die dazu führen, ein altes Gebäude am Leben zu erhalten, ihm neues Leben einzuhauchen und es wieder bewohnbar zu machen. Zu den Arbeiten gehören neben dem äußeren Erscheinungsbild – Dach, Fassade, Fenster, Haustür - auch sämtlichen Installationen innen wie Heizung, Elektro, Sanitär auch die Erneuerung von Treppen, Böden, Türen, Decken.

Keine Förderung gibt es für Maßnahmen, die überwiegend der Verschönerung oder Bauunterhaltung dienen, wie zum Beispiel die ausschließliche Erneuerung der Fenster, des Außenanstrichs oder der Dacheindeckung.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht!

Höhe der Förderung
Bei privaten Vorhaben beträgt die Zuwendung je Einzelvorhaben bis zu 35 v. H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 €.
Bei den Vorhaben „Erhaltung/Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen“, „Verbesserung der Grundversorgung mit Dienst-leistungen/Waren“ und „Fremdenverkehr“ kann die Zuwendung auf bis zu 40.903 € angehoben werden.
Eine Zuwendungsbewilligung ist nur möglich, wenn sich die förderfähigen Ausgaben auf mindestens 7.669 € belaufen!

Antragstellung und Zuschussbewilligung
Zuwendungsanträge sind bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Struktur- und Kreisentwicklung, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Außenstelle: Freiherr-vom-Stein-Str. 15 a, und bei den Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich. Die Antragsformulare können auch auf unserer Website unter
https://www.vulkaneifel.de/bauen-und-umwelt/dorferneuerung.html
heruntergeladen werden.

Über die Zuschussbewilligung entscheidet die Kreisverwaltung Vulkaneifel. Mit den Arbeiten an dem Vorhaben darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides bzw. nach Genehmigung eines begründeten vorzeitigen Maßnahmenbeginns begonnen werden!

Ansprechpartner
Zur Beantwortung von Fragen rund um das Thema „Dorferneuerung“ sowie zur fachlichen Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung.

Zuständig

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