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Dorferneuerung

Über die Dorferneuerung fördert das Land Rheinland-Pfalz die strukturelle Entwicklung ländlicher Gemeinden. Die Dorferneuerung will eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützen und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickeln. Schwerpunkte der Dorferneuerung sind:

  • Schaffung und Sicherung wohnstättennaher Arbeitsplätze.
  • Sicherung bzw. Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs.
  • Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten.
  • Sicherung und Verbesserung des Dorfbildes und der baulichen Ordnung.
  • Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender wie regional typischer Bausubstanz und Siedlungsstrukturen.
  • Wiederherstellung oder Erhaltung der Einheit von Dorf und Landschaft.
  • Förderung der Einsatzbereitschaft und der Selbstinitiativen der Dorfbewohner für die Belange ihres Dorfes.
  • Durchführung einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation.

Aktuelles Schwerpunktthema der rheinland-pfälzischen Dorferneuerung ist die »Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Dorferneuerung«. Entwickelt werden soll die familienfreundliche Gemeinde.

Auch die Förderung privater Maßnahmen ist im Rahmen der Dorferneuerung möglich. Hierzu gehören:

  • Erneuerung, Aus-, Um- und Anbau von älteren orts- und landschäftsprägenden oder öffentlich bedeutsamen Gebäuden oder Anlagen,
  • Nutzungsänderungen ganz oder überwiegend leerstehender, freiwerdender Gebäude bzw. Wohnungen
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter
  • Anpassung von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe an die Erfordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens
  • Maßnahmen zur Sicherung der örtlichen Grundversorgung wie z.B. Nachbarschaftsläden

Verfahren:

Private Anträge im Bereich der Dorferneuerung werden über die Kreisverwaltung gestellt. Antragsformulare finden Sie am Ende bei Dokumente.

Bewilligungsbehörde ist das Ministerium des Innern und für Sport. Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen.

Die Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt erfolgt durch das Ministerium des Innern und für Sport. Anträge der Gemeinden sind über die Kreisverwaltungen und der ADD in Trier mit einem Entscheidungsvorschlag dem Ministerium des Innern und für Sport vorzulegen.

Ansprechpartner sind die Dorferneuerungsbeauftragten bei den Kreisverwaltungen.

Was muss ich mitbringen?

ein qualifiziertes Dorferneuerungskonzept, das in der Regel in Zusammenarbeit der Gemeinde mit einem Planungsbüro erstellt wird

Was muss ich zahlen?

Tipps:

Für Dorferneuerungsmaßnahmen gewährt das Land Zuwendungen nach § 18 des Landesfinanzausgleichsgesetzes und dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes«. Grundlage für eine Förderung ist die Verwaltungsvorschrift »Förderung der Dorferneuerung« (VV-Dorf) in der zur Zeit gültigen Fassung.

Mehr Informationen zum Thema Dorferneuerung finden Sie auf der Homepage des Innenministeriums

Dokumente:

Zuständig

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