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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen  6-5610 – WEA 5 Scheid MLK nach 16 b BImSchG - Repowering- geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens:

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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

 Die Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 6-5610 - 1 WKA Scheid nach 16 b BImSchG - Repowering- geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens:

- Antragsteller: EE Scheid ApS & Co. KG, Dieselstraße 4, 25813 Husum;

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Öffentliche Bekanntmachung: Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit -Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen in der Gemarkung Retterath und einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kolverath

Erneute öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit - Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Retterath und einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kolverath, -Windpark Retterath-Kolverath- Verbandsgemeinde Kelberg

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Öffentliche Bekanntmachung: Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit -Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen in der Gemarkung Retterath und einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kolverath

Erneute öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit - Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Retterath und einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kolverath, -Windpark Retterath-Kolverath- Verbandsgemeinde Kelberg

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Öffentliche Bekanntmachung: Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (2)

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit - Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen in der Gemarkung Mannebach, -Windpark Mannebach- ,Verbandsgemeinde Kelberg

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 (3) des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), §§ 18 und 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 -Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hiermit Folgendes, auf Grund eines Bekanntmachungsfehlers in der öffentlichen Bekanntmachung vom 03.12.2020, erneut bekannt:

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Öffentliche Bekanntmachung: Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit - Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Retterath und einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kolverath, -Windpark Retterath-Kolverath- Verbandsgemeinde Kelberg

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 (3) des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), §§ 18 und 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 -Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz
PlanSiG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung , hiermit Folgendes, auf Grund eines Bekanntmachungsfehlers in der öffentlichen Bekanntmachung vom 03.12.2020, erneut bekannt:

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Öffentliche Bekanntmachung: Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen

Öffentliche Bekanntmachung

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen (Ersatzbrennstoffen) mit nicht mehr als 25 % Anteil an der Gesamtfeuerungswärmeleistung im vorhandenen Drehrohrofen (max. 12-monatiger Versuchszeitraum) und Verwertung mineralischer Stoffe in der Klinkerproduktion auf dem Betriebsgelände der Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG in der Gemarkung Üxheim-Ahütte, Flur 14, Flurstück 10/1; Änderungsgenehmigungsbescheid vom 26.06.2023 nach Widerspruch des Antragstellers

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Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Vulkaneifel

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen (Ersatzbrennstoffen) mit nicht mehr als 25 % Anteil an der Gesamtfeuerungswärmeleistung im vorhandenen Drehrohrofen (max. 12-monatiger Versuchszeitraum) und Verwertung mineralischer Stoffe in der Klinkerproduktion auf dem Betriebsgelände der Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG in der Gemarkung Üxheim-Ahütte, Flur 14, Flurstück 10/1;

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Öffentliche Bekanntmachung

über die Festlegung des Erörterungstermins gemäß § 10 Absatz 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie § 12 Abs. 1 und § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) im Genehmigungsverfahren zu dem Vorhaben „-Errichtung-Neubau- und Betrieb eines Klinkerlagers“ in der Gemarkung Üxheim, Flur 14 und 13, Flurstücke 8/3 und 10/2

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