Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 6-5610 – WEA 5 Scheid MLK nach 16 b BImSchG - Repowering- geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens:
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Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 6-5610 - 1 WKA Scheid nach 16 b BImSchG - Repowering- geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens:
- Antragsteller: EE Scheid ApS & Co. KG, Dieselstraße 4, 25813 Husum;
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Antrag auf Durchführung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPLG) zur Errichtung einer Freiflächen -Photovoltaikanlage in der Gemarkung Schalkenmehren, Verbandsgemeinde Daun, Landkreis Vulkaneifel
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Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
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Erneute öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit - Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Retterath und einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kolverath, -Windpark Retterath-Kolverath- Verbandsgemeinde Kelberg
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Erneute öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit - Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Retterath und einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kolverath, -Windpark Retterath-Kolverath- Verbandsgemeinde Kelberg
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Erneute öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit - Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen in der Gemarkung Mannebach, -Windpark Mannebach- , Verbandsgemeinde Kelberg
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Die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Schulen, Liegenschaften und ÖPNV, vergibt folgendes Leistungen:
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Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit - Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen in der Gemarkung Mannebach, -Windpark Mannebach- ,Verbandsgemeinde Kelberg
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 (3) des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), §§ 18 und 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 -Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hiermit Folgendes, auf Grund eines Bekanntmachungsfehlers in der öffentlichen Bekanntmachung vom 03.12.2020, erneut bekannt:
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Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit - Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Retterath und einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kolverath, -Windpark Retterath-Kolverath- Verbandsgemeinde Kelberg
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 (3) des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), §§ 18 und 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 -Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz
PlanSiG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung , hiermit Folgendes, auf Grund eines Bekanntmachungsfehlers in der öffentlichen Bekanntmachung vom 03.12.2020, erneut bekannt:
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