Öffentliche Bekanntmachung: Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit
Errichtung und Betrieb von 3 Windkraftanlagen in der Gemarkung Bongard, Flur 7, Flurstücke 9 und 12, und 3 Windenergieanlagen in der Gemarkung Boxberg, Flur 1, Flurstücke 53/1, 46/1 und 1; Verbandsgemeinde Kelberg
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), §§ 18 und 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, folgendes bekannt:
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 12.06.2024, 8 C 11223/22 OVG, den Ablehnungsbescheid der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 09.07.2021 aufgehoben hat und die Kreisverwaltung verpflichtet, über den Antrag der Firma Grünwerke GmbH, 40233 Düsseldorf, vom 09.05.2018 auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen des Typs Siemens SWT- DD-142 in den Gemarkungen Bongard und Boxberg unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
Das o. a. Genehmigungsverfahren wird daher mit dem öffentlichen Erörterungstermin fortgesetzt.
Der Erörterungstermin in dem o. a. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren findet am Donnerstag, den 24.10.2024, 10:00 Uhr, in der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Sitzungssaal 15, statt.
Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.
In dem Erörterungstermin kann auch bei Ausbleiben eines Beteiligten ohne diesen verhandelt werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Daun, den 11.09.2024
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Abteilung Bauen
Immissionsschutzbehörde
(Klaus Benz)
Geschäftsbereichsleiter