Dorferneuerung
Über die Dorferneuerung fördert das Land Rheinland-Pfalz die strukturelle Entwicklung ländlicher Gemeinden. Die Dorferneuerung will eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützen und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickeln.
Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem die Ortskerne stabilisieren und stärken, wie zum Beispiel:
- Verbesserung der Lebens, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Land
- Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten
- Erhaltung und Erneuerung der ortsbildprägenden und regionaltypischen Bausubstanz und Siedlungsstrukturen
- Beiträge zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Energiewende, zur Mobilität, zur Verkehrsberuhigung, zur Digitalisierung und zur Barrierefreiheit zu unterstützen
- Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
- soziale und kulturelle Initiativen fördern und die Gemeinschaft der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner stärken
- Durchführung von Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation
Zuwendungen aus dem Dorferneuerungsprogramm auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) können gewährt werden an Ortsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts (Personengemeinschaften und Zusammenschlüsse) sowie an als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften.
Nicht gefördert werden Vorhaben
- die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
- die bereits begonnen wurden,
- für Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe-, und Industriegebieten.
Verfahren:
Private Anträge im Bereich der Dorferneuerung werden über die Kreisverwaltung gestellt. Antragsformulare finden Sie am Ende bei Dokumente.
Bewilligungsbehörde ist das Ministerium des Innern und für Sport. Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen.
Die Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt erfolgt durch das Ministerium des Innern und für Sport. Anträge der Gemeinden sind über die Kreisverwaltungen und der ADD in Trier mit einem Entscheidungsvorschlag dem Ministerium des Innern und für Sport vorzulegen.
Ansprechpartner sind die Dorferneuerungsbeauftragten bei den Kreisverwaltungen.
Mehr Informationen zum Thema Dorferneuerung finden Sie auf der Homepage des Innenministeriums
Dokumente:
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der privaten Dorferneuerung
- Beschreibung der äußeren Gestaltung (Gebäude)
- Aufstellung der Belege zum Verwendungsnachweis
- Flyer
Zuständig
Kowall, Markus
Dorferneuerungsbeauftragter,
Untere Denkmalschutzbehörde, Leader
Tel.: 06592 933 - 578
Weitere Informationen und Kontaktformular Kowall, MarkusGeimer, Yvonne
Dorferneuerung,
Untere Denkmalschutzbehörde
Tel.: 06592 933 - 576
Weitere Informationen und Kontaktformular Geimer, Yvonne