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Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Zwei Millionen Haushalte profitieren

„Gestiegene Lebenshaltungskosten, gestiegene Heizkosten, alles wird teurer“, so oder so ähnlich ist aktuell die Rückmeldung der Bürgerinnen und Bürger. Vor einem Jahr kam man mit dem verdienten Lohn oder der erhaltenen Rente „grad so“ über die Runden, jetzt wird die Finanzierung schwierig. Genau hier setzt das Wohngeld-Plus-Gesetz an.

Zum 1. Januar 2023 kam die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands. Damit können rund zwei Millionen Haushalte das neue „Wohngeld Plus“ bekommen. Bisher erhalten rund 600.000 Haushalte Wohngeld.
Die Wohngeldreform mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung. Wohngeld soll als Zuschuss zu den Kosten für Miete oder eigenen Wohnraum dienen.

Was ist überhaupt das „Wohngeld“?
Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsiche-rungsgrenze liegt. Hierzu zählen Haushalte mit einem geringen Einkommen – dazu zählen vor allem Fami-lien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld dient der wirtschaftlichen Siche-rung angemessenen und familiengerechten Woh-nens. Daher können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringeren Ein-kommen Wohngeld erhalten.

Aber Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag ge-stellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, das Haushaltseinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst auch die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

Weitere Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie hier:

https://www.vulkaneifel.de/soziales/wohngeld.html

oder direkt bei Ihrer Wohngeldstelle.

Wer hat Anspruch auf das neue „Wohngeld Plus“?
• Das sind die rund 600.000 Haushalte, die im Jahr 2023 auch ohne Anpassung Wohngeld bezogen hätten.
• Dazu kommen etwa 1,04 Millionen Haushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben. Sie können aufgrund der Verbesserungen im Jahr 2023 erstmals oder wieder mit Wohngeld entlastet werden.
• Außerdem können weitere rund 380.000 Haushalte Wohngeld bekommen. Damit sind sie nicht mehr auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen.

Für den Landkreis Vulkaneifel gilt die Mietstufe 1 und damit errechnen sich die in der Tabelle dargestellten Grenzen für das maximale Einkommen bei maximal anrechenbarer Miete. Sollte das monatliche Nettoeinkommen (Nettorente, Nettoerwerbseinkommen) unterhalb dieser Grenzen liegen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Wohngeld. Sollte das monatliche Nettoeinkommen knapp oberhalb dieser Grenze liegen, empfiehlt die Wohngeldstelle des Landkreises eine telefonische Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Beratungsgespräches.

Weohngeld Übersicht

Wir empfehlen allen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Vulkaneifel, das Angebot anzunehmen und nicht aus falscher Scham auf den evtl. bestehenden Anspruch zu verzichten.

Sollte das Einkommen allerdings die oben genannten Grenzen deutlich überschreiten, ist mit einer Ablehnung des Antrages zu rechnen. Einen ersten Anhaltspunkt der Anspruchsberechtigung gibt der Wohngeldrechner des BMAS unter

www.bmwsb.bund/de.

Wie kann ich Wohngeld bzw. Wohngeld Plus beantragen?

1.) Sie haben die Möglichkeit, das Antragsformular ganz bequem online auf der Website der Kreisverwaltung Vulkaneifel herunterzuladen:

https://www.vulkaneifel.de/soziales/wohngeld.html

2.) Alternativ können Sie das Formular telefonisch oder per E-Mail bei Ihrer Wohngeldstelle beantragen. Anschließend wird es Ihnen auf dem Postweg zugestellt.

3.) Zusätzlich liegen die Antragsformulare jederzeit im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, zur Abholung bereit.

Kontakt:
Bei Fragen, zur Vereinbarung eines Beratungsgespräches oder zur Anforderung der Antragsformulare stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Wohngeldstelle in der Kreisverwaltung Vulkaneifel gerne zur Verfügung:

wohngeld@vulkaneifel.de
06592/933-312, -357, -362

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