Wohngeld
Ab sofort kann ein erstmaliger Antrag auf Wohngeld Mietzuschuss auch online beantragt werden:
Hier Mietzuschuss Wohngeld online beantragen
Das Wohngeld soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Es wird als Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum gezahlt. Die Finanzierung des Wohngelds teilen sich Land und Bund.
Wohngeld gibt es als
- Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Anspruch.
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie Anspruch auf Wohngeld haben, hängt von drei Faktoren ab:
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Gesamteinkommens der wohngeldberechtigten Familienmitglieder
- der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Der Antrag kann bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung oder der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun gestellt werden.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Voraussetzung für den Miet- oder den Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung hierfür aufbringt.
Als Mietzuschuss wird allgemeines Wohngeld geleistet für
- Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Inhaber einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung
- Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen), eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn Sie in diesem Hause wohnen
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem Sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als Eigenheim angesehen werden kann
- Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnanteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist
- Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes
Als Lastenzuschuss wird allgemeines Wohngeld geleistet für:
- Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
- Eigentümer einer Kleinsiedlung
- Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
- Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnanteil vom Wirtschaftsteil getrennt ist und für den eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann
- Inhaber eines eigentumähnlichen Dauerwohnrechts
- Erbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung bzw. auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechts haben
Wer ist vom Bezug von Wohngeld ausgeschlossen?
Wer auf andere Art Geld oder Leistungen vom Staat erhält, kann vom Bezug von Wohngeld ausgeschlossen sein.
Vom Jahr 2005 an sind Empfänger folgender Transferleistungen im Prinzip dann vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei der Berechnung dieser Leistung die Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind:
- Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören
Kein Wohngeld erhalten unter Umständen etwa Kinder oder Partner von Personen, wenn letztere die obigen Leistungen beziehen bzw. wenn diese Kinder oder Partner bei Berechnung der obigen Leistungen berücksichtigt wurden.
Der Ausschluss von Bezug vom Wohngeld erfolgt in der Regel schon bei der Antragstellung.
Wichtig: Da die Kosten der Unterkunft vom jeweiligen Transferleistungsträger übernommen werden, entstehen den Betroffenen durch den Ausschluss vom Wohngeld keine Nachteile.
Dokumente:
Antragsformular Wohngeld Mietzuschuss (Mieter)
Antragsformular Wohngeld Lastenzuschuss (Eigenheimbesitzer)
Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular per E-Mail an
oder per Post an
Kreisverwaltung Vulkaneifel, Wohngeldstelle, Mainzer Straße 25, 54550 Daun
Zuständig
Jung, Katharina
Wohngeld
Tel.: 06592 933 - 312
Weitere Informationen und Kontaktformular Jung, KatharinaBrachtendorf, Nina
Wohngeld
Tel.: 06592 933 - 362
Weitere Informationen und Kontaktformular Brachtendorf, NinaHammes, Miriam
Wohngeld
Tel.: 06592 933 - 357
Weitere Informationen und Kontaktformular Hammes, MiriamGroß, Maximilian
Ausländerangelegenheiten, Asylbewerber, Integration
Tel.: 06592 933 - 238
Weitere Informationen und Kontaktformular Groß, Maximilian