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Übernahme von Fahrtkosten im Rahmen der Schülerbeförderung zum Schuljahr 2024/25

Zum Beginn des laufenden Schuljahres 2023/2024 haben alle anspruchsberechtigten SchülerInnen ein Deutschlandticket (in Form einer Chipkarte oder der HandyApp) erhalten. Auf den Chipkarten ist ein Ablaufmonat (Bsp. 09/2028) aufgedruckt. Dies bedeutet, dass die Karte höchstens eine Nutzungsdauer bis zu diesem Zeitpunkt haben kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der auf der Chipkarte genannte Ablaufmonat nicht automatisch mit dem Bewilligungszeitraum der Schülerbeförderung identisch ist.

Somit sind auch für das kommende Schuljahr 2024/2025 Anträge auf Übernahme von Fahrtkosten im Rahmen der Schülerbeförderung für die SchülerInnen zu stellen (Bsp. Bei Einschulung Grundschule oder einem Wechsel von Grundschule zur weiterführenden Schule). Bei einem Wohnortwechsel oder Schulwechsel (auch im laufenden Schuljahr) ist die Kreisverwaltung umgehend zu informieren, damit geprüft werden kann, ob die Anspruchsvoraussetzungen der aktuell ausgegebenen Fahrkarte weiterhin bestehen.

Das Deutschlandticket der Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr keinen Anspruch mehr auf die Übernahme von Schülerfahrtkosten durch den Landkreis Vulkaneifel haben, wird vorsorglich zum 31.07.2024 beim beauftragten Anbieter (derzeit die DB Regio Bus Mitte in Koblenz) gekündigt und kann dann nicht mehr genutzt werden. Betroffen hiervon sind die SchülerInnen der Klassenstufe 4 (sofern kein neuer Antrag für die Klassenstufe 5 gestellt wurde) und die Klassenstufe 10 (sofern kein Antrag für die Sekundarstufe II erfolgte). Für alle weiterhin anspruchsberechtigten SchülerInnen gilt: Die Chipkarten bitte nicht wegwerfen, da diese im nächsten Schuljahr voraussichtlich weiterhin benötigt werden!

Die Kreisverwaltung bittet daher alle Eltern oder Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum neuen Schuljahr in die Klassenstufe 1 oder in die Klassenstufe 5 wechseln und noch keinen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten gestellt haben, dies umgehend (spätestens bis zum 15.05.2024) zu erledigen.

Die Anträge sind zu finden unter: https://www.vulkaneifel.de/mobilitaet/schuelerbefoerderung.html

Daun, 25. März 2024

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