Berufskraftfahrerqualifikation - Eintragung für die Klassen C / C1 / C1E / CE und D / D1 / D1E / DE
Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr sind verpflichtet, eine über die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung hinausgehende Grundqualifikation und Weiterbildung zu absolvieren. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz.
Die Weiterbildung umfasst 5 Module à 7 Ausbildungsstunden. In jeder Weiterbildung müssen 3 Kenntnisbereiche (Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln; Anwendung der Vorschriften sowie Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik) abgedeckt sein.
Die Grundqualifikation und die Weiterbildung werden durch Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen.
Der Antrag auf Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation ist bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel oder der örtlich zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (ausgenommen Verbandsgemeindeverwaltung Daun) zu stellen.
(die Antragstellung muss persönlich erfolgen)
- Personalausweis
- Führerschein
- biometrisches Passfoto
- Nachweis Berufskraftfahrerqualifikation
Gebühr
42,40 Euro
Zuständig
Ertz, Heike
Erteilung von Fahrerlaubnissen / Fahrerkarten
Zuständig für die Buchstaben A - M
Tel.: 06592 933 - 322
Weitere Informationen und Kontaktformular Ertz, HeikeRobertz, Anne
Erteilung von Fahrerlaubnissen / Fahrerkarten
Zuständig für die Buchstaben N - Z
Tel.: 06592 933 - 211
Weitere Informationen und Kontaktformular Robertz, Anne