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Berufskraftfahrerqualifikation - Eintragung für die Klassen C / C1 / C1E / CE und D / D1 / D1E / DE

Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr sind verpflichtet, eine über die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung hinausgehende Grundqualifikation und Weiterbildung zu absolvieren. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz.

Die Weiterbildung umfasst 5 Module à 7 Ausbildungsstunden. In jeder Weiterbildung müssen 3 Kenntnisbereiche (Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln; Anwendung der Vorschriften sowie Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik) abgedeckt sein.

Die Grundqualifikation und die Weiterbildung werden durch Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen.

Der Antrag auf Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation ist bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel oder der örtlich zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (ausgenommen Verbandsgemeindeverwaltung Daun) zu stellen.

Erforderliche Unterlagen:
(die Antragstellung muss persönlich erfolgen)
  • Personalausweis
  • Führerschein
  • biometrisches Passfoto
  • Nachweis Berufskraftfahrerqualifikation
Die Unterlagen sind im Original vorzulegen.

Gebühr
42,40 Euro

 

Zuständig

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