Ersatzausstellung nach Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, sind Sie verpflichtet, diesen Verlust unverzüglich der Fahrerlaubnisbehörde anzuzeigen und die Ausstellung eines Ersatzführerscheins zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
(die Antragstellung muss persönlich erfolgen)
(die Antragstellung muss persönlich erfolgen)
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- ggf. Diebstahlsanzeige
- ggf. Karteikartenabschrift (= Bestätigung der Führerscheindaten von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde)
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie auf Wunsch einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung, mit dem Sie in Deutschland Kraftfahrzeuge führen dürfen. Der neue Kartenführerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei Berlin zugesandt.
Gebühr
vorläufiger Nachweis: 7,70 Euro
Verlust: 70,00 Euro
Diebstahl: 39,30 Euro
Zuständig
Ertz, Heike
Erteilung von Fahrerlaubnissen / Fahrerkarten
Zuständig für die Buchstaben A - M
Tel.: 06592 933 - 322
Weitere Informationen und Kontaktformular Ertz, HeikeRobertz, Anne
Erteilung von Fahrerlaubnissen / Fahrerkarten
Zuständig für die Buchstaben N - Z
Tel.: 06592 933 - 211
Weitere Informationen und Kontaktformular Robertz, Anne