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Ersatzausstellung nach Verlust oder Diebstahl des Führerscheins

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, sind Sie verpflichtet, diesen Verlust unverzüglich der Fahrerlaubnisbehörde anzuzeigen und die Ausstellung eines Ersatzführerscheins zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen:
(die Antragstellung muss persönlich erfolgen)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • ggf. Diebstahlsanzeige
  • ggf. Karteikartenabschrift (= Bestätigung der Führerscheindaten von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde)

Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie auf Wunsch einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung, mit dem Sie in Deutschland Kraftfahrzeuge führen dürfen. Der neue Kartenführerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei Berlin zugesandt.


Gebühr
vorläufiger Nachweis: 7,70 Euro
Verlust: 70,00 Euro
Diebstahl: 39,30 Euro

 

Zuständig

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