Menu

auto

Fahreignungs-Bewertungssystem

Am 01.05.2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister. Das bisherige Punktesystem wurde durch das neue Fahreignungs-Bewertungssystem abgelöst.
Verkehrsteilnehmer, die durch Verkehrsverstöße sich und andere gefährden, werden im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) erfasst. Dieses FAER wird beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt.

Die eingetragenen Entscheidungen werden je nach Art und Schwere mit einem bis drei Punkten bewertet. Beim Erreichen bestimmter Punktestände unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt die zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Kreisverwaltung.

Diese  muss gegenüber dem Inhaber einer Fahrerlaubnis die aufgeführten Maßnahmen ergreifen, sobald sich in der Summe folgende Punktestände ergeben:
  • 4 – 5 Punkte            →   Ermahnung (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG)

  • 6 – 7 Punkte            →   Verwarnung ( § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 StVG)

  • 8 oder mehr Punkte  →   Entzug der Fahrerlaubnis ( § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr.3 STVG)
                                          Der Inhaber der Fahrerlaubnis gilt als ungeeignet zum
                                          Führen von Kraftfahrzeugen.

Für die schriftliche Ermahnung und Verwarnung wird eine Verwaltungsgebühr von 17,90 € erhoben, die Gebühr für den Entzug der Fahrerlaubnis beträgt 150,00 €.

Bei einem Punktestand von 1 – 5 Punkten besteht die Möglichkeit, an einem sog. Fahreignungsseminar teilzunehmen. Hier soll erreicht werden, dass der Teilnehmer Mängel in seinem Verkehrsverhalten erkennt und abbaut. Nehmen Inhaber einer Fahrerlaubnis an diesem Seminar teil und legen der Straßenverkehrsbehörde innerhalb von zwei Wochen eine Teilnahmebescheinigung vor, wird ihnen (bis zum Punktestand 5)  ein Punkt abgezogen.

Zuständig

Die auf unserer Website verwendeten Cookies sind ausschließlich so genannte “Session-Cookies”.
Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Wir verwenden KEINE Tracking-Cookies