Fahrerkarte
Im Besitz einer Fahrerkarte muss jeder Kraftfahrer sein, der ein mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattetes Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t für den gewerblichen Transport von Personen bzw. Gütern führt. Die Fahrerkarte speichert die Personaldaten des Fahrers und zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers auf. Ihre Gültigkeit beträgt fünf Jahre.
Die Fahrerkarte ist personenbezogen und darf nicht von Dritten genutzt werden.
Erforderliche Unterlagen:
(die Antragstellung muss persönlich erfolgen)
- Personalausweis
- biometrisches Lichtbild
- gültiger EU-Kartenführerschein
Gebühr
42,00 Euro
Zuständig
Fuhrmann, Niels
Erteilung von Fahrerlaubnissen / Fahrerkarten
Zuständig für die Buchstaben N - Z
Tel.: 06592 933 - 211
Weitere Informationen und Kontaktformular Fuhrmann, NielsErtz, Heike
Erteilung von Fahrerlaubnissen / Fahrerkarten
Zuständig für die Buchstaben A - M
Tel.: 06592 933 - 322
Weitere Informationen und Kontaktformular Ertz, Heike