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Fahrgastbeförderungserlaubnis Taxi / Mietwagen

Wer ein Taxi oder einen Mietwagen fahren möchte, benötigt neben seinem normalen Führerschein eine besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Hierzu sind der Besitz der Klasse B (für PKW) seit mindestens 2 Jahren und ein Mindestalter von 21 erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:
(die Antragstellung muss persönlich erfolgen)

  • Personalausweis
  • Euro-Kartenführerschein
  • ärztliches Gutachten
  • augenärztliches Gutachten
  • Leistungstest (nur bei Ersterteilung und der Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), wird von der Kreisverwaltung Vulkaneifel beantragt
  • ggf. Erste-Hilfe-Nachweis (nur wenn die Erlaubnis für Krankenwagen gelten soll)


Gebühren
Ersterteilung:  55,60 Euro
Verlängerung: 51,00 Euro

 

Zuständig

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