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Führerschein auf Probe

Wer zum ersten Mal eine Führerscheinprüfung ablegt hat, erhält diesen auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

Erhält der Führerscheininhaber innerhalb der Probezeit auf Grund

  • einer schwerwiegenden oder
  • zwei weniger schwerwiegenden

Auffälligkeiten Punkteeintragungen in das Verkehrszentralregister, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde nachfolgende Maßnahmen an. Diese Maßnahmen werden auch dann angeordnet, wenn der Verstoß in der Probezeit begangen wurde und diese zwischenzeitlich abgelaufen ist.

1. Verstoß:

  • Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einem besonderen Aufbauseminar (Drogen und / oder Alkohol)
  • Teilnahme innerhalb von 2 Monaten
  • die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre

Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn

  • der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht oder
  • nicht fristgemäß nachgekommen oder
  • die Teilnahmebescheinigung nicht abgegeben wird.

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Anordnung des Aufbauseminars und die Entziehung der Fahrerlaubnis haben keine aufschiebende Wirkung.

2. Verstoß nach Teilnahme an einem Aufbauseminar:

  • schriftliche Verwarnung
  • Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von 2 Monaten

3. Verstoß:

Entzug der Fahrerlaubnis, wenn der Verstoß nach Ablauf von 2 Monaten nach der Verwarnung begangen wurde.

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis haben keine aufschiebende Wirkung.
Die Fahrerlaubnis kann in diesen Fällen frühestens 3 Monate nach Abgabe des Führerscheins auf Antrag neu erteilt werden.

Verkehrsverstoß nach Neuerteilung
Begeht der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe innerhalb der Restprobezeit nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis (der Neuerteilung geht ein behördlicher oder gerichtlicher Entzug der Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit voraus) erneut eine schwerwiegende Auffälligkeit oder zwei weniger schwerwiegende Auffälligkeiten, wird in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

Gebühren
Anordnung (besonderes) Aufbauseminar:  25,60 Euro
Verwarnung:                                               17,90 Euro
Entziehung der Fahrerlaubnis:                 150,00 Euro

 

Zuständig

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