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Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen

Rund 43 Millionen Führerscheine müssen bundesweit ab 2022 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden.

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise.

Der Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet.
Günter Willems, Abteilungsleiter der Abteilung Kommunales, Recht, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, für einen geordneten und gestaffelten Umtausch Sorge zu tragen, damit es nicht zu einer Überlastung innerhalb der Führerscheinstelle kommt und lange Wartezeiten vermieden werden können.
„Der Gesetzgeber gibt uns ein Zeitfenster von 10 Jahren, das wir auch nutzen sollten, damit die Umstellung reibungslos und ohne lange Wartezeiten vollzogen werden kann“.
Wann welcher Führerschein umgetauscht sein muss, können Sie dem folgenden Stufenplan entnehmen.

 1. Wie kann der Umtausch erfolgen?
Der Antrag ist persönlich bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel oder der örtlich zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (ausgenommen Verbandsgemeindeverwaltung Daun) zu stellen.
Hinweis: Der Umtausch ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

2. Erforderliche Unterlagen:
Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, der aktuelle Führerschein, ein biometrisches Passfoto

3. Gebühren:
Für die Umstellung lt. Gebührenverordnung: 24,90€
Abfrage Fahreignungsregister: 1,00€
Bearbeitungsgebühr: 5,10€


Stufenplan Führerscheinumtausch Vulkaneifel

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